Fachwerk.de - Denkmalgeschuetztes Haus /Holzterasse 11 Jahre alt
Eine überdachte Terrasse ist genehmigungspflichtig.
Wurde seiner Zeit ein Bauantrag gestellt und wurde dieser genehmigt? Wenn nicht, wurde sie widerrechtlich errichtet und ich sehe leider keine Möglichkeiten die Terrasse ohne Zustimmung des Eigentümers zu erhalten. Man kann, wenn diese Terrasse an dieser Stelle genehmigungsfähig ist (Bautiefe, Grenzabstände, ...) diese nachträglich genehmigen lassen, aber eben nicht ohne Zustimmung des Eigentümers.
Wurde seiner Zeit ein Bauantrag gestellt und wurde dieser genehmigt? Wenn nicht, wurde sie widerrechtlich errichtet und ich sehe leider keine Möglichkeiten die Terrasse ohne Zustimmung des Eigentümers zu erhalten. Man kann, wenn diese Terrasse an dieser Stelle genehmigungsfähig ist (Bautiefe, Grenzabstände, ...) diese nachträglich genehmigen lassen, aber eben nicht ohne Zustimmung des Eigentümers.
Der Weg ist das Ziel
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Ingenieurbüro + baubiologische Beratungsstelle IBN | Fred Heim | 04.06.09
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So ist es, ohne die Zustimmung des Eigentümers geht gar nichts. Hat er denn einen Grund weshalb die Terrasse plötzlich abgebaut werden soll?
Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
Architektur beginnt, wenn zwei Backsteine sorgfältig zusammengesetzt werden. (Mies van der Rohe)
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Architekturbüro Kornmayer | Christoph Kornmayer (Architekt) | 08.06.09
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