Denkmalgeschuetztes Haus /Holzterasse 11 Jahre alt

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schlüti

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Guten Abend, wohne seit meiner Kindheit in einem denkmalgeschueztem Haus zur Miete, habe seit 11 Jahren eine überdachte Holzterasse, die mit 8 Schrauben befestigt wurde. Nun kommt der Vermieter und will, daß ich diese abbauen soll. Gibt es nach so langer Zeit nicht ein Gewohnheitsrecht, zumal vor ca 5 Jahren eine Bestandsaufnahme gemacht wurde, und damals nichts mehr vom Vermieter kam? Wer kann mir gute Tipps geben?
 
Eine überdachte Terrasse ist genehmigungspflichtig.

Wurde seiner Zeit ein Bauantrag gestellt und wurde dieser genehmigt? Wenn nicht, wurde sie widerrechtlich errichtet und ich sehe leider keine Möglichkeiten die Terrasse ohne Zustimmung des Eigentümers zu erhalten. Man kann, wenn diese Terrasse an dieser Stelle genehmigungsfähig ist (Bautiefe, Grenzabstände, ...) diese nachträglich genehmigen lassen, aber eben nicht ohne Zustimmung des Eigentümers.
 
So ist es, ohne die Zustimmung des Eigentümers geht gar nichts. Hat er denn einen Grund weshalb die Terrasse plötzlich abgebaut werden soll?

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Thema: Denkmalgeschuetztes Haus /Holzterasse 11 Jahre alt

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