Fachwerk.de - Denkmalgeschuetztes Haus /Holzterasse 11 Jahre alt

Guten Abend, wohne seit meiner Kindheit in einem denkmalgeschueztem Haus zur Miete, habe seit 11 Jahren eine überdachte Holzterasse, die mit 8 Schrauben befestigt wurde. Nun kommt der Vermieter und will, daß ich diese abbauen soll. Gibt es nach so langer Zeit nicht ein Gewohnheitsrecht, zumal vor ca 5 Jahren eine Bestandsaufnahme gemacht wurde, und damals nichts mehr vom Vermieter kam? Wer kann mir gute Tipps geben?
leben und leben lassen
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schlüti | 04.06.09
Eine überdachte Terrasse ist genehmigungspflichtig.
Wurde seiner Zeit ein Bauantrag gestellt und wurde dieser genehmigt? Wenn nicht, wurde sie widerrechtlich errichtet und ich sehe leider keine Möglichkeiten die Terrasse ohne Zustimmung des Eigentümers zu erhalten. Man kann, wenn diese Terrasse an dieser Stelle genehmigungsfähig ist (Bautiefe, Grenzabstände, ...) diese nachträglich genehmigen lassen, aber eben nicht ohne Zustimmung des Eigentümers.
Der Weg ist das Ziel
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Ingenieurbüro + baubiologische Beratungsstelle IBN | Fred Heim | 04.06.09

So ist es, ohne die Zustimmung des Eigentümers geht gar nichts. Hat er denn einen Grund weshalb die Terrasse plötzlich abgebaut werden soll?

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
Architektur beginnt, wenn zwei Backsteine sorgfältig zusammengesetzt werden. (Mies van der Rohe)
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Architekturbüro Kornmayer | Christoph Kornmayer (Architekt) | 08.06.09

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