Steuerliche Abschreibung

Diskutiere Steuerliche Abschreibung im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - ..Grau ist alle Theorie. Wir haben eine 442 Jahre alte Immobilie gekauft. Sie wird als Hotel genutzt. In den ersten 2 Jahren nach der Anschaffung...
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Joerg2k1

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..Grau ist alle Theorie.
Wir haben eine 442 Jahre alte Immobilie gekauft.
Sie wird als Hotel genutzt.
In den ersten 2 Jahren nach der Anschaffung haben wir ca 50.000 investiert. Mit Gewinnerzielungsabsicht. Laut Steuerberater kann ich, was ich in den ersten 3 Jahren investiere nur mit 2% abschreiben. So kamen für 2009 läppische 500 Euro mehr raus!!!
Doch in der Broschüre: " Steuertipps für Denkmaleigentümer" steht:" Erhaltungsaufwendungen, die der Gewinnerzielung dienen, können im Gegensatz zu den Anschaffungskosten in voller Höhe im Jahr ihrer Verausgabung abgezogen werden"
Meine Frage: Wer hat erfahrung diesbezüglich und wie soll ich mit der Sache umgehen?
Ich habe mal Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt und brauche Rat. Ich habe dieses Denkmal in einen sehr schönen Zustand gebracht. Von der Denkmalbehörde gab es außer Auflagen keinen Penny. Die Auflagen haben mich zigtausende gekostet. Hierfür ist schon ein Antrag bei der unteren Denkmalbehörde für eine Bescheinigung gestellt.
Ist hierzu beim Finanzamt ein Antrag zu stellen?
Wer ist da Fachmann?
Kann ich beim FA fragen?
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
Vielen Dank im Voraus
 
bei der summer würde ich doch lieber einen steuerberater beauftragen . du kannst die 50000 einmalig oder aufgeteilt absetzen . aber wie gesagt würde ich da lieber einen berater nehmen , um auf der sicheren seite zu sein . da ändert sich jährlich immer sehr viel ....
 
?

Ich habe doch geschrieben, dass ich einen Steuerberater hatte. Doch es kamen nur 500 Euro raus. Nach allem was ich bisher recherchiert habe müssten es ein paar tausend euro sein...
 
oh sorry ... überlesen ...
also dann würd ich mal einen anderen suchen oder direkt in einem forum bei steuerfragen fragen . wenn der dir nicht einmal die frage mit dem antrag fürs finanzamt beantworten kann "Ist hierzu beim Finanzamt ein Antrag zu stellen?" ich habe auch in den ersten 3 jahren " erhaltungskosten bzw schönheitsreparaturen voll abgesetzt und anteilig einiges mehr als 500 euro erstattet bekommen . und meine summe war weniger wie 50000...
 
ant

Musstest Du dafür einen Antrag stellen?
Hast Du eine Bescheinigung von der Denkmalbehörde gehabt?
 
bescheinigung war vorhanden . ob ein antrag gestellt wurde und ob dieser nötig ist ... ????? keine ahnung . mein steuerberater hat denke ich das richtige gemacht . warten wir mal ab , ob andere erfahrungen sammeln konnten . aber wie geschrieben würde ich mich noch in einem speziellen steuerforum schlau machen .
 
7i

Hallo Joerg,
Wenn es sich um ein Einzelkulturdenkmal handelt,gilt folgendes:http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__7i.html.

Wenn Ihr Hotel "nur" ein Teil einer geschützten Gesamtanlage ist, können Sie nur die von außen sichtbaren Investitionen erhöht abschreiben.

Sie brauchen dazu eine Bescheinigung des Landesamtes für Denkmalpflege.

Wieso weiß das Ihr Steuerberater nicht?

viele Grüße
 
§ 7i EStG dürfte hier wohl einschlägig sein.

Dann sind nicht 2 % AfA-Satz anzuwenden sondern in den ersten sieben Jahren nach Anschaffung/Herstellung 9 % und in den darauf folgenden vier Jahren jeweils 7 % der Bemessungsgrundlage (§ 7i Abs. 1 EStG).

Wie Herr Göbel ja schon geschrieben hat, ist allerdings eine Bescheinigung einer nach Landesrecht zuständigen Stelle notwendig (§ 7i Abs. 2 EStG).

Die Frage, warum Ihr Steuerberater das nicht weiß, ist durchaus berechtigt. Weiß er denn überhaupt, daß es sich bei dem Gebäude um ein Denkmal handelt?

Andererseits vermischen Sie in Ihrer Frage aber Äpfel mit Birnen. Grundsätzlich ist zu prüfen ob überhaupt "Erhaltungsaufwand" vorliegt. In Ihrem Fall und bei dieser Investitionssumme ist es definitiv kein Erhaltungsaufwand sondern sogenannter Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand und der kann nicht direkt im Jahr der Investition abgeschrieben werden, sondern wird, wie von Ihrem Steuerberater ja schon genannt, über die Gebäudeabschreibung als quasi zu den Anschaffungskosten zugehörig geltend gemacht. Diese beträgt bei dem Alter Ihres Gebäudes nunmal bloß 2 % --> siehe § 7 Abs. 4 EStG --(den Denkmalstatus jetzt mal außer acht gelassen).

Im übrigen können auch Nicht-Denkmaleigentümer den Erhaltungsaufwand direkt im Jahr seiner Entstehung absetzen, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen!

Besorgen Sie sich eine entsprechende Bescheinigung bei der Denkmalbehörde und fragen dann entweder Ihren derzeitigen Steuerberater noch mal nach dem § 7i EStG oder umgekehrt oder Sie suchen sich einen anderen. Selbst herumwurschteln würde ich jedenfalls an Ihrer Stelle da nicht.

Viele Grüße
Achim
 
Kleine Berichtigung

Hallo Achim.
Wie ich mittlerweile weiss, sind es keine 2% AFA sondern bei Häusern vor 1924 2,5%.

und hier:
http://www.mbv.nrw.de/Staedtebau/container/Brosch_SteuertippsDenkmal_09.pdf

Darin steht auf Seite 10, 3.2 im 2 Absatz, dass auch Gebäude, die kein Denkmal sind erhöht abgeschrieben werden können..
Das sind auch alles Dinge, mit denen ein "normaler" steuerberater nicht oft konfrontiert wird.
Daher auch die Frage ans Forum...
 
Servus Joerg,

stimmt, es sind 2,5 % AfA. Ein Tippfehler meinerseits.

Zitat: "Darin steht auf Seite 10, 3.2 im 2 Absatz, dass auch Gebäude, die kein Denkmal sind erhöht abgeschrieben werden können."

Da fehlt aber noch etwas wichtiges, das auch in der Broschüre steht: Das Gebäude muß aber zumindest zu einem sogenannten Denkmalbereich gehören. Also z. B. eine von der Gemeinde als Ensemble unter Schutz gestellte Arbeitersiedlung aus vergangenen Zeiten.


Den "7i" übrigens würde ich sehr wohl zum täglich Brot eines Steuerberaters zählen.


Gruß
Achim
 
Beglaubigung ist notwendig

Hallo Jörg,

so wie sich der Sachverhalt für mich darstellt, sind die meisten Voraussetzungen für §7i erfüllt. Nach Antragstellung beim Denkmalamt wird genehmigt und nach Abschluß der Arbeiten die Originalrechungen beim zuständigen Landesdenkmalamt eingereicht.
Alle Rechnungen, welche einen Stempel bekommen sind für §7i verwendbar.

Dafür hatte ich keinen Steuerberater, das hat der zuständige Mann bei unserem Finanzamt recherchiert.
Da soll noch mal einer sagen, die vom Finanzamt sind hinter unserem Geld her............

Auch eine Rückfrage bei der Finanzverwaltung des Landesdenkmalamtes kann hilfreich sein.

LG

Heinz
 
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