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Uwe T
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Hi,
ich wohne hier in der Altstadt mit Ensebmelschutz.
Für jeden Umbau muss ich auf den Ämtern nachfragen und Anträge stellen.
Nun hat mein Nachbar im Hinterhof eine am Haus angrenzende Scheune abgerissen und einen Freisitz dort hin gebaut. Ohne jegliche Genehmigung.
Da hatte ich bisher noch kein Problem mit.
Nun hat er über den Freisitz ein Dach gebaut und auf das Dach noch eine Terrasse in 3-4 Meter Höhe und in seine Fassade eine Tür eingebaut wo vorher keine war.
Er kann von seiner neu errichteten Terrasse direkt in meine Fenster und auf mein Grundstück schauen was mich wiederum stört.
Ich habe mich bei der Stadt erkundigt, dort lag keine Baugenehmigung vor.
Um den Fall kümmern wollte sich aber auch niemand so recht.
Man hat mich an das Kreisbauamt verwiesen.
Dort wurde mir mitgeteilt, dass der Nachbar keine Genehmigung hat.
Aber unternommen wurde von denen bisher auch nichts.
Ich bekomme langsam den Eindruck, dass für meinen Nachbarn andere Bestimmungen gelten wie für mich.
Nun meine Fragen:
Benötigt man nicht einen Statiker wenn man in die Fassade eine Tür einbaut ?
Benötigt man nicht einen Statiker, wenn man eine Terrasse in 3-4 Meter Höhe errichtet wo vorher keine war ?
Muss ich nun privat klagen, wenn sich kein Amt der Welt darum kümmert oder kann ich den Rückbau verlangen ?
ich wohne hier in der Altstadt mit Ensebmelschutz.
Für jeden Umbau muss ich auf den Ämtern nachfragen und Anträge stellen.
Nun hat mein Nachbar im Hinterhof eine am Haus angrenzende Scheune abgerissen und einen Freisitz dort hin gebaut. Ohne jegliche Genehmigung.
Da hatte ich bisher noch kein Problem mit.
Nun hat er über den Freisitz ein Dach gebaut und auf das Dach noch eine Terrasse in 3-4 Meter Höhe und in seine Fassade eine Tür eingebaut wo vorher keine war.
Er kann von seiner neu errichteten Terrasse direkt in meine Fenster und auf mein Grundstück schauen was mich wiederum stört.
Ich habe mich bei der Stadt erkundigt, dort lag keine Baugenehmigung vor.
Um den Fall kümmern wollte sich aber auch niemand so recht.
Man hat mich an das Kreisbauamt verwiesen.
Dort wurde mir mitgeteilt, dass der Nachbar keine Genehmigung hat.
Aber unternommen wurde von denen bisher auch nichts.
Ich bekomme langsam den Eindruck, dass für meinen Nachbarn andere Bestimmungen gelten wie für mich.
Nun meine Fragen:
Benötigt man nicht einen Statiker wenn man in die Fassade eine Tür einbaut ?
Benötigt man nicht einen Statiker, wenn man eine Terrasse in 3-4 Meter Höhe errichtet wo vorher keine war ?
Muss ich nun privat klagen, wenn sich kein Amt der Welt darum kümmert oder kann ich den Rückbau verlangen ?