Ensembelschutz Frage

Diskutiere Ensembelschutz Frage im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hi, ich wohne hier in der Altstadt mit Ensebmelschutz. Für jeden Umbau muss ich auf den Ämtern nachfragen und Anträge stellen. Nun hat mein...
U

Uwe T

Beiträge
72
Hi,
ich wohne hier in der Altstadt mit Ensebmelschutz.
Für jeden Umbau muss ich auf den Ämtern nachfragen und Anträge stellen.

Nun hat mein Nachbar im Hinterhof eine am Haus angrenzende Scheune abgerissen und einen Freisitz dort hin gebaut. Ohne jegliche Genehmigung.
Da hatte ich bisher noch kein Problem mit.
Nun hat er über den Freisitz ein Dach gebaut und auf das Dach noch eine Terrasse in 3-4 Meter Höhe und in seine Fassade eine Tür eingebaut wo vorher keine war.
Er kann von seiner neu errichteten Terrasse direkt in meine Fenster und auf mein Grundstück schauen was mich wiederum stört.
Ich habe mich bei der Stadt erkundigt, dort lag keine Baugenehmigung vor.
Um den Fall kümmern wollte sich aber auch niemand so recht.
Man hat mich an das Kreisbauamt verwiesen.
Dort wurde mir mitgeteilt, dass der Nachbar keine Genehmigung hat.
Aber unternommen wurde von denen bisher auch nichts.
Ich bekomme langsam den Eindruck, dass für meinen Nachbarn andere Bestimmungen gelten wie für mich.

Nun meine Fragen:
Benötigt man nicht einen Statiker wenn man in die Fassade eine Tür einbaut ?
Benötigt man nicht einen Statiker, wenn man eine Terrasse in 3-4 Meter Höhe errichtet wo vorher keine war ?
Muss ich nun privat klagen, wenn sich kein Amt der Welt darum kümmert oder kann ich den Rückbau verlangen ?
 
Ensembleschutz

Hallo,

vermutlich gilt für Ihren Nachbarn tatsächlich etwas anderes.
Wenn die Leitung des Bauamtes jedes Rechtsbewußtsein vermissen läßt, würde ich zum Anwalt gehen:
In Frage kommen Nachbarklage auf Rückbau oder Untätigkeitsklage am Verwaltungsgericht gegen die Gemeinde und/ oder die Baugenehmigungsbehörde.
Offenbar reden Sie ja nicht miteinander. Das hätte vielleicht im Vorfeld zur Klärung geführt.

Grüße
 
Hallo, nein der Nachbar redet nicht mit mir.
Ich wohne hier an einer Kirche die einen Höllen-Lärm macht wenn es leutet.
Heute hab ich die Musik deshalb lauter gemacht damit ich die Musik hören kann, schon hat die Polizei mich angerufen.
Der Nachbar hatte sich beschwert.
Dinger gibt es ?!?
Aber nochmal zurück zu meiner Frage.
Benötigt man nicht einen Statiker für diese genannten Umbauten ?
 
Nachbarstreit

ist eklig und wenn Du Dich zu einer Klage entschließen würdest, was wohl dein Recht ist, dann wird dein Ansehen in der Nachbarschaft wohl ganz im Eimer sein. Am Problem mit der Kirche könnte ich wohl nur empfehlen - verkaufen und in der Pampa bauen....
Aber das wirst Du wohl nicht wollen.
Für einen Türdurchbruch würde ich keinen Statiker benötigen, meine Ausbildung als Maurer und Bauing. reichen für solche Sachen, wichtiger ist hier das Baurecht, Grenzabstand usw. Wenn Du beim Bauamt keine Reaktion erzielen kannst, dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Hoffentlich ist aber dann auch bei Dir alles in Ordnung.
Reaktion und Gegenreaktion !
Das Beste wäre, mit dem Nachbarn ein vernünftiges Gespräch führen. Da kann Euch hier aber keiner helfen !
 
Hi, das mit dem vernünftigen Gespräch hab ich mehrfach versucht.
Es gibt halt Menschen, mit denen kann man nicht mehr vernünftig reden. Aber egal... da muss ich durch.
Das Kirchengeläut stört mich auch nicht.
Aber warum verklagt er die Kirche nicht.
Die ist viel lauter als ich.
Vielleicht kommt das ja noch.
Ich habe mir überlegt...
Wenn hier weder Umbaugenehmigung noch Statiker benötigt wird und auch der Ensembleschutz so ganz egal ist, dann könnte ich mir doch auch eine Hochterrasse, oder wenigstens einen Balkon an mein Haus bauen.
Sowas bekomm ich bestimmt auch noch hin.
Würd mir auch gefallen...
Ich dachte immer, für sowas braucht man einen Statiker und eine Genehmigung.
Vor allem, wenn man in die Fassafde einfach eine Tür einbaut wo vorher keine war ?!?
 
das Problem

ist nicht der Statiker, sondern die Genehmigung. Wenn Du das gleiche machst wie Dein Nachbar, stellt das zwar zwischen Euch einen Ausgleich her, aber sein Bauverstoß wird durch Deine Eigenmächtigkeit und Dein Bau durch seine Vorleistung noch lange nicht den Status Bestandsschutz erhalten. Wenn das auamt lieber andere Problem wälzt, dann Euer Glück, eine Verjährung gibt es meines Wissens aber nicht, es kann Euch also noch in 10 Jahren treffem, wenn im BAuamt mal ein neuerChef das Sagen hat....
 
War mehr als Scherz gedacht.
Ich habe bisher alles mit dem Amt besprochen, bevor ich was gemacht habe.
Besser ist das.
 
Billiger

auf alle Fälle auch. Dann viel Glück mit deinem Nachbarn.
Meiner hat sich übrigens mit meinen persönliche Daten eine Email Adresse mit meinem NAmen angelegt und bestellt nun freiweg - zum Glück bisher nur Reklamepropekte. Anzeige läuft schon. Wollte nur sagen, ich kenne Nachbarschaftsstreit zur Genüge.....
 
Ja, es gibt immer Leute, die zu viel Zeit haben.
Ich habe für sowas gar keine Zeit.
Leider.
Aber ich sitze das mal aus ;o)
 
Hallo, lieber uwe T.

1. Baurecht
2. Nachbarschaftsrecht
3. Vorgehensweise

Bin selbst Leidtragende dieser Dinge:
1. auf schriftliche Anträge müssen Behörden reagieren, mach´einfach mal und beziehe Dich auf die bereits geführten Gespräche, möglichst mit Datum. Kommt keine Antwort nach 3 Monaten: Untätigkeitsklage und Dienstaufsichtsbeschwerde (scher Dich nicht um den sogenannten "Dienstweg", gleich an den Land- oder Stadtrat/Bürgermeister); das war die böseste Variante, mit denen man es sich mit denen vom Amt verscherzt -oder auch nicht- , auch dort arbeiten Menschen. Voraussetzung ist, dass bei Dir alles korrekt ist...

2. Fast jedes Bundesland hat ein Nachbarschaftsgesetz. Wenn Deins keins hat, greift das Bürgerliche Gesetzbuch. Google mal ein wenig, gib Stichwörter ein, verschaffe Dir Überblick auch über die höchstrichterliche Rechtsprechung, vielleicht gibt es die schon für solch einen Fall. Wenn Dir das zuviel ist: Anwaltskammer Deines Bundeslandes: Anwalt empfehlen lassen, der auf Schlichtungen spezialisiert ist, der erklärt dann die Rechtslage gegen ordentliches Honorar und rät, welche Möglichkeiten es gibt.
O d e r: noch besser: Schlichtungsstelle bei Dir vor Ort anrufen, kostet eine kleine Gebühr; da sitzt Du dann mit Deinem Nachbarn am "runden Tisch" und könnt verhandeln.

3. Wenn alle Versuche gem. 1. und 2. nicht helfen: Rechtsanwalt einschalten, Kostenfrage klären (Rechtsschutz ??, Prozesskostenhilfe ??) Klage einreichen. Hilft ja nichts, muss ja geregelt werden.

Ach so, in jeder Phase: dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren: Du bist in der Beweislast.

Mit mitleidigen Grüssen (ich "spiele" diese "Spielchen" seit 11/2006)

Gruss Doris aus dem Harz
 
Hi Doris,
da mein Nachbar schon seit einiger Zeit gegen mich wegen allem möglichen Kram zum Anwalt rennt, hab ich natürlich auch einen Anwalt eingeschaltet.
Der ist aber leider momentan im Urlaub.
Ich renne auch normal nicht wegen jedem Kram gleich zum Anwalt.
Mein Nachbar aber schon...
Ich bin hier von auswärts zugezogen, weshalb mein Nachbar hier einen Bonus auf sämtlichen Ämtern hat.
Ich könnt hier vorfälle posten, da fällt einem nix mehr zu ein.
Aber das würde jetzt hier den Rahmen sprengen, alles hier zu posten.
Aber wir hängen schon vor Gericht.
Grund der Streitigkeiten ist eine Strassenerneuerung, wo das Haus von meinem Nachbar als Eckgrundstück eingestuft wurde, weil er ein Durchfahrtsrecht über mein Grundstück hat und somit für zwei Strassen erneuerung bezahlen musste.
(Aber nur zwei mal 60%)
Seit dem Tag ist er der Meinung, dass er damit alle Rechte an meinem Grundstück erworben hat.
Auf der Stadt arbeitet dann noch ein Schulkamerad vom Nachbarn was mir hier alles zusätzlich erschwert.
Und halt sein "Eingebohrenen-Bonus" ;o)
Tja so is das, wenn Leute zu viel langeweile haben.
Ich komm dadurch mit meiner Fachwerkhaus-Sanierung nicht weiter...
Da beschweren sich alle über die Abwanderung im ländlichen Gebiet und dann vergretzen sie sich neu zugezogene gleich.
Ich hab mir diese Broschüre "Nachbarrecht" besorgt.
Da steht viel drinnen.
Aber recht haben und recht bekommen ist hier wieder so eine Sache...
 
Viel Glück

bei der Klärung wünsche ich Dir, aber denke daran
vor Gericht und auf Hoher See hilft Dir nur der liebe Gott und Du bist nie vor Überraschungen sicher.
MFG aus Sachen wünsche ich Dir von ganzen Herzen
 
wie wärs mit nem Forum: geschädigte Zugezogene ??

schöne Grüsse aus dem Harz, lies mal mein Profil, da hab ich nur angedeutet, was läuft, schliesslich ist das hier relativ öffentlich, mein Nachbar muss nicht alles wissen...

Doris
 
auf Leiste

(Farbe braun: Marktplatz...Forum...usw.)oben rechts auf "community" , dann ganz rechts "Mitglied suchen" mein Vor- und Zunahme eingeben, warten und mich dann raussuchen...

viel spaß
 
Na, was hab ich gesagt...
Mein Nachbar turnt immer noch auf seiner Terrasse rum und ich bekomm jetzt ein böses Schreiben nach dem anderen vom Bauamt.

Ich hatte meine Haus-Eingangstreppe erneuert und noch kein Geländer darum herum.
Habe zwar inzwischen eines drann, aber das war denen nicht schnell genug.
Nun soll ich einen förmlichen Bescheid bekommen ?!?
Die hatten mir genau 13 Tage Zeit gegeben vom Moment der schriftlichen Aufforderung bis zum Tag wo Sie es kontrolliert haben.
Ist sowas überhaupt zulässig ?
Was kost mich der Spass ?

Also auf deutsch kann mein Nachbar als eingebohrener machen was er will und mir als Zugezogener wollen alle an's Bein pissen.
 
Thema: Ensembelschutz Frage
Zurück
Oben