Fachwerk.de - Stall Um- bzw. Ausbau
Sascha C. | 18.05.03
wahrscheinlich...
...nicht. Wenn sich Ihr Bauernhof nach Baurecht im Aussenbereich befindet (§35 BauGB) stehen die Chancen schlecht. Sollte aus dem Stall ein Wohnhaus, zwecks Auszugswohnung und Übergabe des Hofes an den Sohn werden (Nutzung des Hofes zur Landwirtschaft), sieht die Sache schon anders aus.
...nicht. Wenn sich Ihr Bauernhof nach Baurecht im Aussenbereich befindet (§35 BauGB) stehen die Chancen schlecht. Sollte aus dem Stall ein Wohnhaus, zwecks Auszugswohnung und Übergabe des Hofes an den Sohn werden (Nutzung des Hofes zur Landwirtschaft), sieht die Sache schon anders aus.
... für ein Gebäude mit Seele.
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Dritte Haut® Architekten | Peter Garkisch (Architekt, Dipl.-Ing.) | 19.05.03
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Dritte Haut® Architekten | Peter Garkisch (Architekt, Dipl.-Ing.) | 19.05.03
Hmmm...
ich weiß, daß mein Schwager (Landwirt, Schweine, Ferkel, usw.) die Auskunft erhielt, aus einem Stall könne er bis zu drei Wohneinheiten zu machen. Es ging wohl um die Nachnutzung bei möglicher Aufgabe der Landwirtschaft. Allerdings kenne ich die Rahmenbedingungen nicht genau.
ich weiß, daß mein Schwager (Landwirt, Schweine, Ferkel, usw.) die Auskunft erhielt, aus einem Stall könne er bis zu drei Wohneinheiten zu machen. Es ging wohl um die Nachnutzung bei möglicher Aufgabe der Landwirtschaft. Allerdings kenne ich die Rahmenbedingungen nicht genau.
Alles unter Dach und Fach
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Fachwerk.de | Hartmut Stöpler | 19.05.03
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Fachwerk.de | Hartmut Stöpler | 19.05.03
Umnutzung im Außenbereich
Ich weiß dass bei Landw. Betriebe manchmal andere Regeln herrschen. Dies herrscht von jeweilige Landesbauordnung ab, obwohl der §35 Bundesweit gültig ist. Was der Zweck der Wohnung: Altenteil, Mietwohnung, soll die Landwirtschaft weiter geführt werden oder als Nebenerwerb. Am besten würde ich erst einmal zum Bauamt gehen und dort fragen, ohne schlafende Löwen zu wecken.
m.f.g.
Ich weiß dass bei Landw. Betriebe manchmal andere Regeln herrschen. Dies herrscht von jeweilige Landesbauordnung ab, obwohl der §35 Bundesweit gültig ist. Was der Zweck der Wohnung: Altenteil, Mietwohnung, soll die Landwirtschaft weiter geführt werden oder als Nebenerwerb. Am besten würde ich erst einmal zum Bauamt gehen und dort fragen, ohne schlafende Löwen zu wecken.
m.f.g.
Neubau, Altbau, ökologisches Gedankengut
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Architekt und Planer | HAMESSE, Jean-Elie | 21.05.03
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Architekt und Planer | HAMESSE, Jean-Elie | 21.05.03