Wiederaufbau eines Kuhstalls

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Sebastian Bonnet

Guest
Ich beabsichtige einen alten Kuhstall ( 9 * 11 m² ) wieder aufzubauen. Ein Teil der Grundmauern steht noch und die neue Stall würde nicht größer werden als
der jetzt!! Brauche dennoch, obwohl ich den alten Stall nur wieder aufbaue eine Baugenmigung?!?!
 
Bestandsschutz

In unser einig Vaterland hat jeder Kostümverleih sein eigenes Baurecht. Oft gilt jedoch: Der Bestandsschutz eines Bauwerks bezieht sich auf dessen reales Dasein. Baumaßnahmen,die einem Abbruch und einem Neubau gleichzusetzen sind, führen zum Erlöschen des Bestandsschutzes. Das Gebäude erhält eine neue, andere Identität. Ist der Bestandsschutz eines Bauwerks erloschen, müssen bei seiner Wiedererichtung die derzeit geltenden Bestimmungen des Baurechts beachtet werden. Bei Baumaßnahmen, die zum Erlöschen des Bestandsschutzes führten (Abriß), gilt dies in der Regel auch für die nicht von der Baumaßnahme unmittelbar betroffenen Bauwerksteile des Gebäudes. Viel Erfolg
 
Wiederaufbau

Wird der Kuhstall wieder als Kuhstall aufgebaut? oder als Wohnraum. Um zu wissen in wie Weit Bestandsschutz gewährt werden kann muss man an Ort und Stelle feststellen was noch übrig bleibt. Dies kann nur einen Fachmann oder jemand aus dem BauOamt machen. Wenn eine neue Statik berechnet werden muss, ist auch eine Baugenehmigung fällig oder zumindest eine Bauanzeige mit der Erklärung des Statikers als Sachverständiger.
Wie ist es mit der Grundflächenzahl: kann er noch einbehalten werden. War der alte Stall innerhalb der bebaubare Zone gebaut oder Außerhalb ?(z.B. im Bauwich). Hier greift die sog. Abstandsflächenregelung. Diese Fragen können nur mit jemanden aus dem BauOamt geklärt werden. Einige Bundesländer sind flexibler als andere in dieser Hinsicht.
m.f.g.
 
Bei der Gemeinde eine Bauvoranfrage stellen; formlos und mit simpler Zeichnung. Das kostet nix, und hinterher wissen Sie Bescheid.
Gruß gf
 
Architekt

Gutenn Tag, eine kurze Anmerkung zum letzten beitrag: Eine Bauvoranfrage kostet gebühren. Die Frage muß exakt gestellt sein, für den exakten Fragetext gibt es eine Antwort, alles was darum herum nicht gefragt wurde, wird auch nicht geprüft. Dennoch kann eine Bauvoranfrage sehr sinnvoll sein. Ist das Baugelände vielleich noch im "Unbeplanten Außenbereich"? Mein Vorschlag ist, dass sie sich einen Architekten in Ihrer Nähe suchen, der Sie berät und unterstützt. Eine erste Anfrage in der Sprechstunde der zuständigen Bauordnungsamtes kann auch nicht schaden.
mfG. Ulrich Arnold
 
Nicht als Rechthaberei: Bei uns kostete die Bauvoranfrage wirklich nix, und das Bauamt wies von sich aus auf viele wichtige Punkte hin - vielleicht mal eine positive Variante von Behördenwillkür???
Gruß gf
 
Hallo, wir haben ein ähnliches Problem, bei uns ist die Scheune über dem Kuhstall eingestürzt. Wir haben das Gebäude freigelegt und wollen zur Sicherung ein Dach draufbauen. Ich habe beim Bauamt angerufen und die Auskunft bekommen, daß bei einem bestehenden Gebäude keine Baugenehmigung notwendig ist, wenn es sich nicht um eine Nutzungsänderung handelt (Kuhstall zum Wohngebäude). Allerdings muß ich einen vom Architekten/Statiker abgesegneten Plan für das neue Dach vorlegen und das Amt in Kenntnis setzen. Wichtig ist noch, daß dies von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Viele Grüße aus Hessen. Tanja Kobes
 
Altlasten vorhanden

Hallo Herr Bonnet,
falls der alte Kuhstall zum Wohngebäude umfunktioniert werden soll- wie sieht es mit mit den Altlasten und deren Beseitigung aus? Wie kriegt man den Ammoniak oder die Versalzung in den Wänden in den Griff? Ich möchte einen ehemaligen Kuhstall aus Muschelkalk-Bruchsteinen zum Heizraum und Treppenhaus umbauen, sehe aber noch keine Lösung für diese Probleme.
Wer weis eine Alternative (Sanierungsvorschlag) zu einem Abriss?
 
Thema: Wiederaufbau eines Kuhstalls

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