Hilfe: Fachwerkhaus zum Restaurieren abbauen ???

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Frank Hemmen

Guest
Ich bin, wie viele Fragenden hier, jung in der Thematik, daher bitte ich um Eure fachliche Hilfe.
Ich bemühe mich intensiv um ein kleines Heuerhaus aus dem 18. Jhd, das aus Erhaltungssicht auf der Kippe steht.
Der Denkmalschutz besteht, an ihn ist das Wohnrecht geknüpft. Es müssen lt. vorhandenem Gutachten nennenswerte Teile des Ständerwerks/Schwelle/Riegel erneuert werden, entweder, da sich verwittert, oder durch Schädlingsbefall geschwächt sind. Dies ist für mich aber nicht das K.O.-Kriterium. Das Problem: die Hauptdielenbalken haben fast durchweg keine Verbindung mehr zum Ständerwerk. Die Zapfen der Balken sind großenteils abgerissen. Das Haus wird durch Ketten und Gurte "zusammengehalten". Ich sehe daher keine Möglichkeit das Haus stehend zu restaurieren, ohne als Bauherr bei den Bauarbeiten für das hohe Risiko des Einsturzes haften zu müssen. Meine Idee ist es daher, es abbzubauen und in einer Zimmerei wiederaufbauen zu lassen. Ich verspreche mir natürlich eine Kosteneinsparung, aber auch einen Zugewinn an Sicherheit in der Bauphase. Zusammengefasst: Darf ein Fachwerkhaus zur Restaurierung abgebaut werden?

Es steht ausser Frage, dass der Grundriss und natürlich auch der Standort unverändert bleiben.

Herzlichen Dank vorab aus dem Osnabrücker Land,

Frank Hemmen
 
weg ist weg ..

..es sei denn , die Denkmalbehörde sieht das anders ..
Gruß Jürgen Kube
Ps. die Standfestigkeit von Fw- Konstruktionen wird idR eher
unterschätzt !
 
Das ist eine heikle Frage, weil:

Ein Abbau, Reparatur und Neu- Aufbau dürfte ja einiges an Geld verschlingen. Ein Haus, dass mit Ketten und Gurten gehalten wird, hat ja seine Standfestigkeit offenkundg eingebüßt.

Wenn DS besteht, gibt's als k.o. Kriterium aber immer noch die Wirtschaftlichkeit. Das kann aber keiner ausrechnen, der nicht intimer Kenner der Rahmenbedingungen ist: Steuersatz + Steueraufkommen des Eigentümers. Renovierungsaufwand, davon DS-AFA fähig, eigengenutzt bzw. Mieteinnahmen, eigene Mittel .......

Solltest Du schon einen erfahrenen Zimmermann gefunden haben, der einen Vorschlag incl. Angebot abgeben kann, wäre das gut. Anderenfalls wäre es das erste was zu tun ist. Der DS wird nicht entscheiden, bis ein tragfähiges Sanierungskonzept da ist, dass auch realistisch ist. Der DS ist entgegen der üblichen Meinung eben meist kein Verein von Deppen, die keine Ahnung haben!

Wenn der DS Deinem Sanierungskonzept folgen kann, ist es wahrscheinlich sekundär ob das Haus stehend oder liegend restauriert wird. Entscheidend ist der Bescheid des DS. In deren Augen könnte es auch wichtig sein, welche Bauelemente
verloren gehen, um das Ständerwerk zu demontieren. Nur so beantwortet sich die Frage, ob man ein dg Haus abbauen und neu errichten darf.
Die sind ja am ganzen Haus und nicht nur am Ständerwerk interessiert.
Du musst unbedingt, bevor Du Entscheidungen triffst, fachkundige Berater heranziehen, die ihre Meinung schriftlich abgeben und ggf. auch haften und v.a. bereit sind dieses vor dem DS detailliert zu erklären.
Die können sicher auch Dielenbalken austauschen.

Gruß Götz
 
Halten Sie auf jeden Fall Rücksprache

mit der zuständigen Denkmalbehörde.
Wenn Sie das Haus erhalten wollen, wird Ihnen vermutlich vorgeschrieben, wieviel Hölzer ausgetauscht werden dürfen, wie die Fassade auszsehen hat, welche Baustoffe sie verwenden dürfen etc.
Das komplette zerlegen, reparieren und wieder aufbauen sehe ich nicht als Problem.
Aber die Kosten, sämtliche Holzverbindungen müssen (je nach DS Behörde) nach alter Väter Sitte wieder angefertigt werden und die Fassade nach orginalem Vorbild wieder hergestellt werden uvm.
Hier wird Ihnen vermutlich kein Handwerker einen Festpreis machen, sondern alles auf Stundenbasis anbieten.
Somit sollten Sie zuerst prüfen ob sich der Aufwand rentiert.

Grüsse
 
Hallo Herr Herrmann,

letztlich muss mit der zuständigen Denkmalbehörde verhandelt werden.
In Glandorf wurde unseren Bauherren der Abriss Ihres Speichers genehmigt.
Wir haben das Gebäude abgebaut und 90 Meter weiter als Altenteil wieder errichtet.
Die Genehmigung zum Abriss, verbunden mit der Streichung aus der Denkmalliste, beinhaltete die Auflage für den Altenteil die Konstruktion des Speichers zu übernehmen.
Also einfach Fragen!
Hier ein Link einiger Schnappschüsse der Translozierung. alt und neu.
https://picasaweb.google.com/113962...chwerkhausesInGlandorfWinterbergNiedersachsen)

Schöne Grüße aus dem sonnigen Kremmen
 
Oder

den Link in zwei Teilen kopieren und dabei die überzählige Klammer am Ende weglassen - die ist nämlich das Problem.
 
Hilfe: Fachwerkhaus zum Restaurieren abbauen ???

Zunächst herzlichen Dank für die Antworten.
Ich habe mich vielleicht mißverständlich ausgedrückt:
Das Gebäude soll nicht transloziert werden, sondern zur Restaurierung zerlegt und in einem Fachbetrieb(Zimmerei) saniert werden, um später am alten Standort wiederaufgebaut zu werden.
Ich verspreche mir ein effizienteres Arbeiten sowohl am Ständerwerk, als auch am Fundament.
Wo ich gleich bei der nächsten Frage bin:
Darf man eine neue Bodenplatte gießen lassen, oder muß die Gründung(Schwellen auf gemauertem Bruchsteinfundament) als tragender Teil erhalten bleiben.
Frank
 
Hallo Frank,

aus Deiner Frage wird mir nicht klar, ob Du Experten zur Seite hast, die Dich bei der Sanierung unterstützen? Denn die brauchst Du sicher bei so einer Aufgabe... Falls Du noch Hilfe brauchst, schau' doch mal bei der Interessengemeinschaft Bauernhaus nach der nächsten Kontaktstelle (http://www.igbauernhaus.de/).

Wie schon Jürgen Kube geschrieben hat: Normalerweise entfällt der Denkmalschutz wenn ein Haus komplett abgebaut wird - egal ob es danach an gleicher Stelle wieder aufgebaut wird. Meines Wissens (bin nur Laie) kann es passieren, dass Du es danach nicht wieder aufbauen darfst (wichtig dazu u.a.: liegt Dein Haus im Außenbereich?). Also Vorsicht!

Alles Gute für Deine Sanierung!

Dirk

Ps: Und mein persönliches Mantra: "Denkmalschützer sind nicht schlecht, man kann mit ihnen reden!" :)
 
Behörde selbst fragen

Hallo Frank Hemmen,

die Fragen, die Du hier stellst, würde ich allesamt auch bei der Denkmalbehörde stellen. Natürlich ist es für das Denkmal besser, wenn so wenig wie nötig Eingriffe erfolgen. Aber Du kannst auch mit der Wirtschaftlichkeit und den Kosten aller nötigen Baumaßnahmen argumentieren. Wenn sämtliche Holzverbindungen durchgesehen werden müssen, muß freilich komplett entkernt werden. Aber ist es wirklich so ?
Der Hinweis von Dirk, den Weg zur IGB zu suchen ist hilfreich.!!
 
Thema: Hilfe: Fachwerkhaus zum Restaurieren abbauen ???

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