wieder mal keine Frage,

Diskutiere wieder mal keine Frage, im Forum Sanierung allgemein im Bereich - sondern nur ein Beitrag :-) http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/steuernsparen-mit-denkmalschutz-immobilien-a-889617.html
Steuer sparen mit Denkmal

Den Artikel hatte ich auch schon gelesen.
Er ist sicher für etliche Leute interessant.
… erst einmal kräftig investieren, dann (vielleicht) sparen.
Der Hinweis, dass man vorab (!) die steuerliche Bescheinigung benötigt, ist sicher sehr hilfreich. Und erspart manch einem die spätere Enttäuschung, die Aufwendungen nicht geltend machen zu können.
 
Wer glaubt...

...mit einem Denkmal sparen zu können liegt grundsätzlich falsch.

Auch die sog. höhere Abschreibung ist für "Ottonormalverbraucher" kaum spürbar. Das ist möglicherweise relevant, wenn man genug Geld auf der Kante hat und alles durch Handwerker und Architekten erledigen lässt.

Auch der Aufwand die Denkmalschutzbedingten Kosten darzulegen um eine steuerrechtiche Bescheinigung zu bekommen ist immens. Und Geld kostet die auch noch.
 
"Wie kommt man schnell zu einem kleinen Vermögen?"

"Indem man ein Grosses schlecht anlegt!"

(alte Bankerweisheit)

;-), Boris
 
Help!

An die, die das schon gemacht haben, welche Bescheinigung brauche ich denn? Irgendwie erzählt mir jeder was anderes. Denkmal sagt ich brauche nichts, sie können mir aber eine Bescheinigung, dass alles vorher abgesprochen wurde, ausstellen (hab ich jetzt). Mein Energieberater sagt, ich bräuchte was vom Finanzamt. Das Finanzamt sagt es gibt keine solche Bescheinigung. Aahh.

Genehmigt ist alles und auch mit dem DA abgestimmt. Und dass ich dann meine gesammelten Rechnungen beim DA einreiche und die mir dann bescheinigen, was sie anerkennen, ist auch klar. Aber was brauche ich schon am Anfang der Sanierung?

Tina
 
Steuerliche Bescheinigung

Das für die Einkommensteuer zuständige Finanzamt stellt auf Anfrage eine "Bescheinigung in Steuersachen" aus.
Die benötigt man vorher, damit man hinterher die Kosten steuerlich geltend machen kann.
 
Möglicherweise....

...gibt es da je Bundesland Unterschiede. Bei mir (Hessen) war es, wenn ich mich recht entsinne, so, dass zunächst einmal die Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen vom DS genehmigt sein müssen. Logischerweise ist das nicht nur Vorraussetzung zur Durchführung sondern auch zur steuerlichen Absetzung.

Zur erhöhten steuerlichen Absetzung benötigt man eine Bescheinigung der oberen Denkmalschutzbehörde.

Die bekommt man, wenn die zur Sanierung erforderlich gewesenen Mittel per Rechnung/ Quittung nachgewiesen werden.

Der DS entscheidet dann was "denkmalschützerisch" relevant ist und stellt eine Bescheinigung mit dem steuerlich erhöht absetzbaren Gesamtbetrag aus. Dieser wiederum wird beim Finanzamt eingereicht.

Theoretisch kann in Hessen jede Glühbirne in einem Einzeldenkmal steuerlich höher abgesetzt werden. Oder auch ne Kloschüssel. In jedem Fall alles, was zur "bestimmungsgemäßen" Nutzung des Denkmals erforderlich ist.

Der Aufwand dies zu erreichen ist aber nicht ohne.

Grüße
Martin
 
ich vergaß.....

die Bescheinigung des DS gibt es auch nicht umsonst.

Die Verwaltungsgebühren die fällig werden, richten sich nach der steuerlich erhöht absetzbaren Gesamtsumme.

Ist die hoch müssen entsprechend mehr Gebühren zur Erlangung der Bescheinigung berappt werden.
 
Hallo Martin,

den Verlauf des Ganzen von Seiten des Denkmalamts wurde mir erklärt, den Antrag mit einer Auflistung der Bearbeitungsgebüren habe ich auch schon. Und abgestimmt (inklusive Ortsterminen) und genehmigt sind die Maßnahmen auch mit denen.

Ich bin auch in Hessen, du hattest also keine separate Bescheinigung vom Finanzamt?

@all
Hat wer vielleicht einen Link, wo diese ominöse Bescheinigung vom Finanzamt beschrieben ist? Ich konnte nichts darüber finden.

Gruß,
Tina
 
@Tina...

...ist schon ein paar Tage her, aber ich meine mich erinnern zu können, die Bescheinigung vom DS bei der Steuererklärung mit beim FA eingereicht zu haben. Die genannte Summe konnte ich dann 9 Jahre lang absetzen.

Mehr war es nicht.

Aber ruf einfach mal in Marburg beim Landesamt für Denkmalpflege an.

Die haben mir damals sehr nett Informationen gegeben, was wann und wie zu tun ist.

Gruß
Martin
 
Ich verstehe die Aufregung nicht. Ich habe mir eine Eigentumswohnung in Berlin gekauft. Das Gebäudekomplex steht unter Denkmalschutz. Ich spare jährlich ca. 9.000 Euro Steuer dadurch. Auf http: //www.investition-baudenkmal.de/steuer-spar-rechner.htm gibt es einen Rechner der genau ausrechnet was man bei einer solchen Investition spart
 
Leider....

...sieht die Praxis anders aus!

(das vorgeschlagene zu versteuernde Jahreseinkommen von 100.000 Euro spricht dazu noch Bände)
 
eine Vorabbescheinigung vom Finanzamt wäre mir auch neu (Niedersachsen).
Gemeint ist wahrscheinlich, dass man die denkmalrechliche Genehmigung vom Denkmalschutz für die Baumaßnahmen haben muss, bevor mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen wird.
Ansonsten kann die Denkmalbehörde die Steuerbescheinigung am Ende verweigern.

Die Rechnungs-Unterlagen am Ende beizufügen sollte eingentlich kein Problem sein.
Die Rechnungen müssen ohnehin aufgehoben werden, ich musste daneben aber auch alle Kopien der Überweisungträger mit einreichen.

Dass der DS ein Steuerparmodell ist, ist ohne Zweifel richtig. Man kann schließlich damit Steuern sparen, natürlich nicht mehr, als man selbst zahlen muss und der Effekt ist auch begrenzt.

Dass man hinterher mehr Geld hat als vorher, ist aber ein weit verbreiteter Irrtum mit dem viele "Investoren" auf's Glatteins geführt werden.
Lohnen tut sich das nur für die, die die Immobilie gleichzeitg auch in vernünftiger Weise dauerhaft wirtschaftlich nutzen können, z.B. dur Eingennutzung, schon vorab viele Steuern zahlen und keine wesentlichen Änderungen vornehmen wollen.

damon9 spart jährlich 9000€ Steuern, (9% pro Jahr über 10 Jahre) macht also 90.000€ für 100.000€ Investition.
Er hat diese Summe in Maßnahmen gesteckt, die der Erhaltung bzw. zeitgemäßen Nutzung der Immobilie dienen.
Nun gibt er aber auch Geld aus, dass nicht unter die DS-AFA fällt: v.a. Kaufpreis, zusätzliches Badezimmer, moderne Telekommunikation, neue Einbauküche und anderen Schnickschnack, z.B. 200.000€.

Also müssen in der Summe 300.000€ aufgebracht werden aus versteuertem Einkommen. Wenn damon9 33% Steuern zahlt, musste er also brutto 450.000 verdienen, damit er die Wohnung bezahlen kann, davon bekommt er später(!) 90.000 zurück, macht 360.000€

Wenn das ganze nun keinen DS gehabt hätte, dann wären die Leistungen, die 100.000 € gekostet haben vielleicht für 50.000 € zu haben gewesen, nun hätte der Spaß 250.000€ gekostet, dafür hätte er 375.000€ brutto verdienen müssen, also in den o.g. 10 Jahren 'nur' 15.000€ mehr.

Fazit: unter DS hat damon9 10 Jahre lang im Monat brutto 125€ mehr (82€ netto), die zusätzlichen Zinsen für die 45.000€ nicht eingerechnet.
Wenn damon9 den Grenzsteuersatz von 43% zahlen würde, wären es auch nur ungefähr brutto 160€ / Monat (91€ netto).
Lediglich wenn das ganze ein Schrottimmobilie gewesen wäre,
bei der das Verhältnis zwischen Sanierung un Kaufpreis umgekehrt wäre, dann könnte es besser ausfallen (dafür ist das Risiko natürlich auch höher).
Ob das in Berlin aber so ist, wer weiß.
Solange von Maklern die DS-AFA als Steuersparmodell beworben wird, sind die Kaufpreise für solche unsanierten Immobilien natürlich auch höher.
Dafür könnte es aber auch sein, dass die Immobilie in einem zukünftge Szene Viertel liegt, und später mal das doppelte Wert ist.
Die Risiken, ob sich eine Immobilie wirtschaftlich sanieren lässt und vielleicht einen Wertzuwachs hat, wird so mit dem Argument der DS AFA auf den Käufer übertragen, der sie oft selbst nur in begrenzten Umfang nutzen kann.

Bleibt die Frage, ob man ein Liebhaber ist.

Ich selbst habe es aber auch so gemacht und bin ganz zufrieden damit.

Gerüchteweise hört man, dass die DS AFA in absehbarer Zeit wegfallen soll.
Dann werden viele dieser Häuser langsam verfallen oder werden wegen der Grundstücke abrissreif gerechnet.
Das ist sicher die schlechtere Alternative.
 
Thema: wieder mal keine Frage,

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