A
A. Hahn
Guest
Hallo,
ich saniere seit diesem Jahr eine denkmalgeschütze Immobilie für die Eigennutzung.
Bei der steuerrechtlichen Behandlung der Abschreibungen ist mir etwas unklar.
Die vom der Denkmalbehörde genehmigten Sanierungen der gesamten Hofreite haben in diesem Jahr bereits einen sechstelligen Betrag verschlungen, im nächsten Jahr werden noch weitere Kosten entstehen.
Jetzt die Frage: Kann ich die Kosten von zwei Jahren nach dem Abschluß der Maßnahme (mit Bezug) absetzten, oder ist periodengerecht abzuschreiben (ohne das die Maßnahme abgeschlossen ist und ohne Bezug?), oder verliere ich die Möglichkeit den Riesenbatzen abzuschreiben?
Kann wer helfen?
ich saniere seit diesem Jahr eine denkmalgeschütze Immobilie für die Eigennutzung.
Bei der steuerrechtlichen Behandlung der Abschreibungen ist mir etwas unklar.
Die vom der Denkmalbehörde genehmigten Sanierungen der gesamten Hofreite haben in diesem Jahr bereits einen sechstelligen Betrag verschlungen, im nächsten Jahr werden noch weitere Kosten entstehen.
Jetzt die Frage: Kann ich die Kosten von zwei Jahren nach dem Abschluß der Maßnahme (mit Bezug) absetzten, oder ist periodengerecht abzuschreiben (ohne das die Maßnahme abgeschlossen ist und ohne Bezug?), oder verliere ich die Möglichkeit den Riesenbatzen abzuschreiben?
Kann wer helfen?