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Christof Wanderer ; Restaurator im Zimmerhandwerk
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Hallo liebe Leute!
Folgendes: Kunden von uns in Lüneburg haben ein Backsteinhaus, dessen Deckenbalken Hausschwamm befallen waren. Dieser Befall wurde- in Absprache mit der zuständigen Denkmalbehörde- saniert. Nun haben die Bauherren die Rechnungen für die Maßnahme (Sachverständiger, Zimmerer...) zum Bezuschussen eingereicht und bekamen vom Landesamt die Antwort, die Mehrkosten durch die Schwammsanierung seien nicht denkmalbedingte Kosten und daher nicht förderfähig.
Wem fällt da was zu ein, ist das in Ordnung so? Meiner Auffassung nach sind ALLE Kosten im Zusammenhang mit dem Erhalt, der Instandsetzung e. Denkmals förderfähig. Liege ich falsch?
Ich bin gespannt auf erhellende Antworten!!
Christof Wanderer
Folgendes: Kunden von uns in Lüneburg haben ein Backsteinhaus, dessen Deckenbalken Hausschwamm befallen waren. Dieser Befall wurde- in Absprache mit der zuständigen Denkmalbehörde- saniert. Nun haben die Bauherren die Rechnungen für die Maßnahme (Sachverständiger, Zimmerer...) zum Bezuschussen eingereicht und bekamen vom Landesamt die Antwort, die Mehrkosten durch die Schwammsanierung seien nicht denkmalbedingte Kosten und daher nicht förderfähig.
Wem fällt da was zu ein, ist das in Ordnung so? Meiner Auffassung nach sind ALLE Kosten im Zusammenhang mit dem Erhalt, der Instandsetzung e. Denkmals förderfähig. Liege ich falsch?
Ich bin gespannt auf erhellende Antworten!!
Christof Wanderer