Hausschwammsanierunfg vs. Förderung durch Denkmalschutz

Diskutiere Hausschwammsanierunfg vs. Förderung durch Denkmalschutz im Forum Schädling im Haus im Bereich - Hallo liebe Leute! Folgendes: Kunden von uns in Lüneburg haben ein Backsteinhaus, dessen Deckenbalken Hausschwamm befallen waren. Dieser Befall...
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Christof Wanderer ; Restaurator im Zimmerhandwerk

Beiträge
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Hallo liebe Leute!
Folgendes: Kunden von uns in Lüneburg haben ein Backsteinhaus, dessen Deckenbalken Hausschwamm befallen waren. Dieser Befall wurde- in Absprache mit der zuständigen Denkmalbehörde- saniert. Nun haben die Bauherren die Rechnungen für die Maßnahme (Sachverständiger, Zimmerer...) zum Bezuschussen eingereicht und bekamen vom Landesamt die Antwort, die Mehrkosten durch die Schwammsanierung seien nicht denkmalbedingte Kosten und daher nicht förderfähig.
Wem fällt da was zu ein, ist das in Ordnung so? Meiner Auffassung nach sind ALLE Kosten im Zusammenhang mit dem Erhalt, der Instandsetzung e. Denkmals förderfähig. Liege ich falsch?
Ich bin gespannt auf erhellende Antworten!!
Christof Wanderer
 
Kosten der Schwammsanierung

Bisher hat die Denkmalpflege in Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland meine Gutachterkosten akzeptiert und anerkannt. Warum soll das hier anders sein?
Vielleicht muß hier angesprochen werden, dass wegen dem von der Denkmalpflege vorgegebenen Sanierungsweg diese Kosten entstanden sind. Wäre z. B. eine Fertigteildecke eingebaut worden, wären keine nennenswerten Schwammsanierungskosten entstanden.
Gruß
Joachim
 
Fachtermini

Hallo Christof

Wie der Joachim bereits angedeutet hat, geht es hier um eine Definitionsfrage.
Gefördert wird nur der "denkmalpflegerische Mehraufwand".

Wie Joachim schon andeutete, müßte man hier im Sinne dieser behördlichen Begriffsdefinition zu argumentieren. Z.B. dass ihr in diesem Fall auf die alte Holzbalkendecke verzichtet hättet, da mit einer Betondecke das Problem ein für allemal und schnell erledígt gewesen wäre.

Gruß

Lutz
 
Wie auch immer,

die Denkmalpflege hat kein Geld. Also gibt es auch keins. Da hat es dann meistens keinen Zweck, Rechnungen zu sammeln, weil die maximale Förderhöhe in der Regel vorher schon feststeht. Etwas anderes ist es mit der Steuerbescheinigung. Hier wird man nicht so kleinlich argumentieren, sondern sich an den Wortlaut des Gesetzes halten und die notwendigen Kosten als erhöht abschreibungswürdig bescheinigen.

mit besten Grüßen
 
Thema: Hausschwammsanierunfg vs. Förderung durch Denkmalschutz

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