Kein Titel

Diskutiere Kein Titel im Forum Lehm- & Holzbau im Bereich - Hallo, Wir sind gerade bei der Sanierung eines alten Hauses auf Echten Hausschwamm gestoßen. Der Schwamm hat die Lagerhözer und Dielung des...
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Irena Dahms

Guest
Hallo,

Wir sind gerade bei der Sanierung eines alten Hauses auf Echten Hausschwamm gestoßen. Der Schwamm hat die Lagerhözer und Dielung des Fußbodens im EG zerstört. Dieser war direkt auf die Erde gelegt. Das Gebäude war die letzten 30 Jahre als Wochenendhaus genutzt und hat meist leer gestanden.
Der überwiegende Teil des eingebauten Holzes ( Türen, Fenster, Balken, Dachstuhl)wird im Zug der Sanierung abgebrochen. Die Außenwände ( Pläner in Lehm) werden unterfangen und horizontal und vertikal gesperrt. Das EG erhält aus statischen Gründen eine neue STB - Deckenplatte incl. Abdichtung. Die neuen Deckenbalken werden sichtbar ebenso die Sparren. Innenwände werden alle neu errichtet.Das Gebüde erhält eine Lüftungsanlage und Wandheizung.

Das neue Klima wird den Schwamm mehr als unwirtliche Lebensbedingungen liefern - trocken und Zugluft.
Für mich stellt sich nun die Frage, ob eine Behandlung des verbleibenden Mauerwerks an dieser Stelle notwendig ist oder die neuen unwirtlichen Lebensbedingungen schon ausreichen den Schwamm am erneuten waschen zu hindern.

Hat hier jemand Erfahrungen.
 
Das allein wird nicht ausreichen!
Der Schwamm befindet sich mit Sicherheit auch im Mauerwerk und wird das neue Holz wieder befallen.
Wenden Sie sich an einen erfahrenen Bautenschutzbetrieb der in der Schwammbekämpfung Kompetenz besitzt.
Hier im Forum gibt es einige die Sie direkt ansprechen können.

gruß jens
 
@ Marita

Langsam wird es peinlich mit deinem Herrn Fischer. Der wohnt nicht eben in der Nähe von Dresden!

Marko
 
Hallo Frau Dahms,

in Sachen Hausschwamm werden Sie beim Oberbaupolemiker Fischer noch weniger Brauchbares finden, als zu anderen Themen rund um das Bauen (ging mir zumindest so).

Vielleicht geht's bei Ihnen ohne Chemie, die Bedingungen für das Pilzwachstum scheinen ja künftig nicht mehr gegeben. Ein ausgewiesener Fachmann in der Nähe wäre zum Beispiel:

Matthias Heine
Dippoldiswalder Str. 66
01731 Kreischa
Tel. 035206 21147
www.baubiologie-heine.de

Wollten wir nicht 'mal zu einer Bemusterung für neue Böden zusammenkommen? Meine Einladung in die Werkstatt gilt immer noch, ab 1.Oktober räume ich auch ein Musterstudio am Körnerplatz 1 ein, auch da wäre Zeit und Raum für eine Beratung. Wir verlegen auch gern incl. Unterbau.

Alle Adressdaten finden Sie unter dem Button "Profil" rechts unten.

Bis dahin Gutes Gelingen wünscht

Thomas W. Böhme
 
Vorsicht,, wenden Sie sich dabei an Sachverständige

Schauen Sie bei www.dhbv.de
bzw.http://www.dhbv.de/firmen.php?sect=SV_Holzschutz&plz=&firma=&menuid=1&fid=35
dann liegen Sie richtig.
Man braucht um diesen Hausschwamm zu bekämpfen den Sachkundenachweis.
Alles andere ist unseriös.
 
Auch noch dazu.....

Holzzerstörende Pilze.
Grundregeln bei der Vergabe von Schwammbekämpfungsarbeiten
.
Als organisches Produkt ist Holz den Gesetzen des natürlichen Stoffkreislaufes unterworfen. Holzzerstörende pflanzliche Organismen können Holz in seine ursprünglichen Bestandteile wie Kohlendioxid, Wasser und Mineralstoffe zerlegen und führen es auf diese Weise dem Kreislauf der Stoffe erneut zu.
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Zu den pflanzlichen Holzzerstörern gehören überwiegend Pilze, deren Sporen allgegenwärtig sind. Unter bestimmten Umweltbedingungen keimen diese aus und können dann ihr Zerstörungswerk beginnen. In der Regel setzt dieser Vorgang allerdings eine Holzfeuchte von über 20% voraus, bezogen auf das Trockengewicht des Holzes. Die vier wichtigsten in Gebäuden vorkommenden Bauholzpilze sind der "Echte Hausschwamm", der "Braune Kellerschwamm" (auch Warzenschwamm genannt), der "Weiße Porenschwamm" und der "Eichenporling". Erkennbar sind sie an ihrem Myzel und bei fortgeschrittenem Befall an ihrem Fruchtkörper sowie den arteigenen Zerstörungsmerkmalen des befallenen Holzes. Das Myzel ist ein watteartiges Geflecht aus Zellfäden. Es durchzieht das Holz oder wird auf dessen Oberfläche sichtbar. Ist das Myzel ausreichend stark, werden Fruchtkörper gebildet. Dies sind flache, fladenartige Gebilde, die sich je nach Pilzart in Form und Farbe voneinander unterscheiden.
Nur ein nachweislich qualifizierter Spezialist kann bei gründlicher Untersuchung die zweifelsfreie Zuordnung eines vorgefundenen Pilzes vornehmen.
.
Aufgrund verschiedener Besonderheiten in seinen Lebensbedingungen nimmt der Echte Hausschwamm unter den holzzerstörenden Pilzen eine Sonderstellung ein. So ist er nicht nur der mit Abstand gefährlichste, sondern zugleich auch der am schwierigsten zu bekämpfende Holzzerstörer. Er tritt vorwiegend in Keller- und Erdgeschossen oder in Dachgeschossen von Altbauten auf, wobei Nadelholz seine bevorzugte Lebensgrundlage bildet. Als einziger Holzpilz greift der Echte Hausschwamm auch auf trockenes Holz über und leitet das hierzu nötige Wasser mit Hilfe des Myzels oft über mehrere Meter. Er durchwächst dabei Mauerwerk und sogar Beton und breitet sich häufig über mehrere Stockwerke aus. Hinzu kommt, daß aufgrund der versteckten Lebensweise ein akuter Schwammbefall oft längere Zeit unerkannt bleibt, da erste Befallsanzeichen für den Laien nur schwer erkennbar sind und entsprechend übersehen werden.
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Liegt Pilzbefall vor, muß zunächst durch einen Sachverständigen oder qualifizierten Fachmann eine Pilzbestimmung erfolgen. Denn nur ein Sachkundiger verfügt über die notwendige Erfahrung und Sachkenntnis, um die erforderlichen Schwammbekämpfungsarbeiten einzuleiten.
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4 wichtige Grundregeln, die Sie bei der Vergabe von Schwammbekämpfungsarbeiten unbedingt beachten sollten.
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1. Schwammbekämpfung erfordert eine hohe Sachkenntnis
es gibt mehrere Arten holzzerstörender Pilze, die sich im Grad ihrer Gefährlichkeit erheblich voneinander unterscheiden. So erfordern Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Echten Hausschwamm grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen und dürfen deshalb nur von qualifizierten Fachleuten bzw. Fachfirmen durchgeführt werden (DIN 68 800, Teil 4). Deshalb gilt hier:

Bei Verdacht auf Pilzbefall grundsätzlich eine Fachfirma oder einen Sachverständigen zu Rate ziehen. Diese weisen sich aus durch den Besitz des Sachkundenachweises Holzschutz am Bau.
.
2. Seien Sie bei der Auftragsvergabe kritisch
Selbsternannte Spezialisten nehmen häufig andere und nicht zum Echten Hausschwamm zuzuordnende Pilzschäden zum Anlaß für teure und überflüssige Sanierungsarbeiten oder führen unsachgemäße Bekämpfungsarbeiten durch, die später zu noch weit größeren Schäden führen.
Achten Sie daher unbedingt auf die Seriösität des Auftragnehmers, die sich z.B. an seinen Werbungsmethoden und Sanierungsangeboten erkennen läßt. Mißtrauen Sie generell Billigangeboten, da falsche oder nur unzureichend ausgeführte Sanierungsmaßnahmen den Schaden in der Regel nur vergrößern, anstatt ihn zu beseitigen.
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3. Lassen Sie sich konkrete Angebote unterbreiten
und fragen Sie vor der Vergabe von Aufträgen nach einem Qualifikationsnachweis und Referenzen. Fehlen diese, ist Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, den Rat von anerkannten Fachleuten und Sachverständigen, z.B. des Deutschen Holz- und Bautenschutzverbandes (DHBV), einzuholen.
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4. Bevorzugen Sie die Handwerksbetriebe Ihrer Region,
vorausgesetzt, diese verfügen über die notwendige Qualifikation und Ausrüstung. Bei eventuellen Schwierigkeiten haben Sie somit immer schnell einen kompetenten Ansprechpartner.
Der DHBV unterstützt Sie bei der Suche nach Fachfirmen.
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Sicherheit und Entscheidungshilfe bietet das DHBV-Verbandsemblem, da es qualifizierte Fachleute der Bauwerkserhaltung ausweist.
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Diese Sachverständigen müssen sich ständig (mindestens 1mal im Jahr) weiterbilden.
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Sachkundenachweis Holzschutz am BauDie erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung, die durch den "Sachkundenachweis Holzschutz am Bau" beurkundet wird, weist die in DIN 68 800, Teil 4 geforderte Qualifikation nach und besagt, dass der Inhaber über die Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik für die Vorbereitung, Anleitung, Durchführung und Prüfung von gesundheitlich unbedenklichen und umweltverträglichen Holzschutzmaßnahmen zur Bekämpfung holzzerstörender Pilze und Insekten sowie sonstiger Einflüsse verfügt.
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Hintergrund:
Unter Einbeziehung von Praktikern, Forschern und Lehrenden der Holzschutzfachverbände und unter Einbeziehung von Vertretern des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesinstitutes für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) wurde für den im Bauwesen durchzuführenden Holzschutz ein Lehrprogramm zur Qualifizierung Sachkundiger geschaffen. Hieraus resultiert seit 1994 ein für sämtliche Bundesländer kontinuierlich arbeitender Ausbildungsbeirat, Seminarprogramm, sowie eine Prüfungsvorschrift zur Qualifizierung Sachkundiger für bekämpfende Holzschutzmaßnahmen an dazu bestätigten Ausbildungsstellen. Den von den bestätigten Ausbildungsstellen erfolgreich geprüften Sachkundigen steht das Recht zu, sich nach VOB/A, § 8,3 (1) und DIN 68 800 teil 4 als sachkundig und fachkundig anzubieten und anfordern zu lassen.
 
Hallo.Mal noch von mir ein paar gedanken.
Ich habe 5 jahre bei der sanierung von altbauten mitgewirkt und für die Bautenschutzfachfirmen die zuarbeit erledigt. Fast alle Häuser mit längeren leerstandszeiten haben den Hausschwamm. man erkennt ihn am besten wenn man ein stück pilzmyzel (also die knorpligen Stränge)vom mauerwerk nimmt und anzündet. riecht es nach verbranntem Horn dann ist es der echte hausschwamm. Alles holz muss dann raus!!! dabei darauf achten das so wenig wie möglich dreck aufgewirbelt wird um den schwamm nicht durch das ganze haus zu verbreiten. Um die befallen stellen herum mus der putz runter. unter dem putz liegen die myzelstränge und man kann sehen wo er noch hingewachsen ist. Grundregel: mindestens 2m vom letzten feststellbaren befall muss der putz runter.
das sind arbeiten die man selbst machen kann um kosten zu sparen. die verpressung von giften muss die fachfirma machen da das gift nicht frei erhältlich ist. in der regel wird um die befallenen flächen gift verpresst, weniger befallene flächen werden abgeflammt, also hitzebehandelt.
das schlimme ist das der schwamm bis zu 5 jahre warten kann bis ihm jemand wider günstige bedingungen zum wachsen schaft. dann kann es passieren das er weiter wächst. Also:eek:rdentlich machen ist Pflicht!
 
Bauberatung

Herr Lindner,

Sie schreiben:
Langsam wird es peinlich mit deinem Herrn Fischer. Der wohnt nicht eben in der Nähe von Dresden!

Es ist nicht mein, sondern eigentlich unser Konrad Fischer! Er bietet neben E-Mail Beratung und Telefonberatung auch echte Vor-Ort-Beratung an.

http://www.konrad-fischer-info.de/2berat.htm#Vor-Ort-Bauberatung

Herr Lindner, ich kann mich nicht daran erinnern, Ihnen jemals das „Du“ angeboten zu haben. Bitte berücksichtigen Sie dies in Zukunft. )))
Vielen herzlichen Dank

M. Kerr
 
Sehr geehrte Frau Kerr,

Sie haben natürlich vollkommen recht, wir waren nie beim "DU". Ich bitte dies zu entschuldigen. Ihr Herr Fischer ist es natürlich auch nicht.

Aber Sie bringen mich auf ein Idee:

Ich biete hiermit dem Meistbietenden meine Dienste als Fachwerk.de-Werber an. Ich werde ihn oder sie regelmäßig, ob nun passend oder unpassend bei verschiedenen Fragen als außergewöhnlichen Fachmann oder -frau loben und damit Stück für Stück zur Fachwerk.de-Ikone erheben.
Ist das nicht ein Angebot?
Mindestgebot sind 257,13Euro monatlich plus Spesen.
Gebotsende ist 30.02.2009.

Gruß Marko
 
Nein Herr Frank Beyer, bitte so nicht....

Auch wenn Sie irgendwo mitgewirkt haben, dieses Halb-Wissen ist hier nicht angebracht.
Ich verzichte auf weitere Kommentare aber bitte Sie, lesen Sie sich in diese Thematik erstmal ein.
Wenn Sie auf diesem Sektor arbeiten wollen, empfehle ich Ihnen eine Mitgliedschaft beim DHBV.
Hier haben Sie die Möglichkeiten sich weiterzubilden.
Denn seit 2007 ist dies (Hausschwammbekämpfung) Teil eines Vollhandwerks und Sie können sich dann zum Holz- und Bautenschützer ausbilden lassen.
Siehe auch www.dhbv.de
 
und nicht vergessen ....

... in Sachsen gilt im Gegensatz zu anderen Bundesländern die Meldepflicht

=>

Sächsische Bauordnung (SächsBO) :

§ 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse


(2) Werden in Gebäuden Bauteile aus Holz oder anderen organischen Stoffen vom Hausbock oder vom Echten Hausschwamm befallen, haben die für den ordnungsgemäßen Zustand des Gebäudes verantwortlichen Personen unverzüglich ein Fachunternehmen mit der Bekämpfung und Schadensbeseitigung auf Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung zu beauftragen und der Bauaufsichtsbehörde die Beauftragung sowie den Abschluss der Arbeiten schriftlich anzuzeigen.

=> klare Handlungsanweisung

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Sehr geehrter Herr Bromm.
Ihr Fachwissen in allen Ehren, aber leider kann man den Hausschwamm nicht mit dem Gesetzbuch erschlagen. Es sollten nur einige Tipps sein, für diejenigen die aus Kostengründen auf Eigenleistung angewiesen sind. Sonst ist sehr schnell der Hausbesitzer der Erschlagene,nämlich von den Kosten. Nochmal: Die entgültige Bekämpfung sollte einer Fachfirma vorbehalten bleiben!! Ich habe die 5 Jahre als Subunternehmer für eine solche Fachfirma gearbeitet, und dabei sehr viel PRAKTISCHES gelernt. Praktisch 10 Stunden am Tag mit ihm verbracht. Denn, der Schwamm ist zwar kein Speisepilz, ernährt hat er mich dennoch. Viele Grüße
 
@Marko

Du verkaufst Dich da echt unter Wert. Bis Du 'mal Maritas link zu Fischers Ganzkörperservice gefolgt?

Die Gebühren selbst für einfachste Auskünfte (mit Vorkasse natürlich) bis hin zum großherzoglichen Procedere, wenn der Meister (oder Guru?) selbst erscheint, lassen den Handwerker erblassen. Warum nur, Du gerechter Gott, hast Du mich mit 2 rechten Händen zu Welt kommen lassen :)

Oh Pardon, ich schwiff (oder schwoff?) ab. Kommt nicht wieder vor.

Grüße

Thomas
 
Irrtum

Herr Lindner,

Sie schrieben:
Sie haben natürlich vollkommen recht, wir waren nie beim "DU". Ich bitte dies zu entschuldigen. Ihr Herr Fischer ist es natürlich auch nicht.

Gut, angenommen.

Weiterhin schrieben Sie:
Ich biete hiermit dem Meistbietenden meine Dienste als Fachwerk.de-Werber an. Ich werde ihn oder sie regelmäßig, ob nun passend oder unpassend bei verschiedenen Fragen als außergewöhnlichen Fachmann oder -frau loben und damit Stück für Stück zur Fachwerk.de-Ikone erheben.

Sie irren sich.
Sie würden für Geld vielleicht genau das tun, was Sie mir unterstellen: Gegen Geld für etwas werben, wovon Sie gar nicht überzeugt sind.
Danke, das läßt auf Ihren Charakter schließen, Herr Lindner. )))

Klarstellung:
Ich habe es wirklich nicht nötig, für die Weiterempfehlung von Fischers Homepage Geld zu nehmen – die Weiterempfehlung erfolgt aus innerer Überzeugung und weil ich und andere mir bekannte Personen einen Nutzen daraus hatten und haben.

Mit freundlichen Grüßen

M. Kerr
 
Sehr geehrter Herr Beyer, bitte geben Sie keine solchen Tipps, sonst kann es sehr teuer werden.

Fragen Sie mal Ihre Versicherung ob diese so einen Bearbeitungsschaden abdeckt.
Teilen Sie uns bitte diese Versicherung mit.
Sie werden überrascht sein über das Kleingedruckte.
Hier handeln Sie fahrlässig und das deckt keine Versicherung!!!
.
Sie schreiben "mein Fachwissen" in Ehren, nun das ist etwas anderes.
Auch mir ist bei einer Bekämpfung (nach den Regeln der Technik ausgeführt) an einem Objekt der Hausschwamm nachgewachsen.
Es gab einen Rechtsstreit der nicht so einfach war....
Also erst prüfen ob Ihre Versicherung einen von Ihnen bearbeiteten Hausschwammschaden abdeckt.
Und nicht vergessen uns diese Bedingungen mitzuteilen.
 
Ja, habe schon gemerkt das sich hier eine Menge Leute tummeln, die entweder mit theoretischem Wissen protzen oder statt Schwammbekämpfung deinem Ausbaukredit den Kampf angesagt haben. Irgendwie bleibt der dringend Hilfesuchende auf der Strecke. Also wer ein paar Tipps braucht. ********** KOSTENLOS!!!!!!
 
@Frank Beyer

Ich gebe auch gern kostenlose Tipps! Hier einen speziell für Sie:

Sollte ein mittelintelligenter hausschwammgeschädigter Heimwerker Ihrem Angebot folgen und dann auf dumme Ideen kommen, hier mein Tipp:

Lampe Legal

Nicht billig, aber gut.

Gruß
Hartmut Stöpler
 
Thema: Kein Titel

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