Kauf eines denkmalgeschützten Bauernhofes/Innenausbau

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Uli Foraita

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Am Freitag werden wir die Notarverträge zum o.g. Objekt zeichnen. Der Denkmalschützer ist die Außenhaut des Hauses betreffend ganz kulant. Für innen habe ich ein paar Fragen: Alte Schablonenmalerei auf Putz, teilweise gut, teilweise schlecht erhalten, in ihrer Gesamtheit eher schlecht, wurde von uns unter frischer Rauhfasertapete gefunden. Kann uns der Denkmalschutz zur Restaurierung zwingen, obwohl nicht nur die Qualität im Großen und Ganzen schlecht ist, sondern zusätzlich ein geschmackliches Problem besteht?Nicht jeder steht auf rosa rosen auf toilettengrünem Hintergrund.
Zusätzlich:Wie stellt sich ein Denkmalschutz zum Entfernen von tragenden Wänden, die uns die Räume beengen und verdunkeln würden?
 
Warum haben Sie nicht gefragt? Ich gehe davon aus, dass es bereits einen Ortstermin mit dem Denkmalamt gegeben hat. Gerade solche Details können hinterher viel Ärger und Verdruss bringen. Nach meinen Erfahrungen ist der Denkmalschutz im Punkto Innenausbau/Gestaltung sehr großzügig, WENN MAN VORHER FRAGT. Dass Sie Wandmalereien freilegen oder gar restaurieren müssen, kann ich mir nicht vorstellen, es sei denn, sie stammen von Tiepolo persönlich. Das Denkmalamt wird es aber sehr schätzen, wenn Sie eine reversible Innenverkleidung anbringen, die die Malereien nicht zestört. Bei Innenwänden sieht es anders aus: Die Inneinteilung ist typisch für Häuser bestimmter Bauart und -zeit und sollte daher nur im Ausnahmefall abgetastet werden - auch hier müssten Sie reden. Und TRAGENDE Wände ENTFERNEN? Da macht nicht nur das Denkmalamt Probleme ...
Gruß gf
 
Ergänzung,...

weil Günter Flegel mal wieder ´ne flinke Tastatur hat. Zu den meisten Unterschutzstellungen der Denmalämter gehört eine denkmalpflegerische Stellungnahme oder Begründund in der steht warum die Hütte jetzt unter Schutz steht. Da können Sie sich die restlichen Parameter für die anstehende Sanierung ermitteln. Im Normalfall wird mehr Wert auf die äußere Gebäudehülle gelegt. Schablonenmalerei ist zwar eine alte, aber auch eine relativ häufig angewandte Technik. Kommt es aber in Ihrem Ort selten vor oder/und ist sie in Art und Ausführung für Ihre Gegend etwas Besonderes, dann können auch solche Dinge unter Schutz gestellt werden. Eine enge und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Amt erleichtert sehr viel, auch Entscheidungen, die nicht im direkten Sinne des Denkmalschutzes sein können. Grüße aus Leipzig von
 
Thema: Kauf eines denkmalgeschützten Bauernhofes/Innenausbau
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