Fachwerk.de - Kauf eines denkmalgeschützten Bauernhofes/Innenausbau
Zusätzlich:Wie stellt sich ein Denkmalschutz zum Entfernen von tragenden Wänden, die uns die Räume beengen und verdunkeln würden?
Uli Foraita | 16.09.03
Warum haben Sie nicht gefragt? Ich gehe davon aus, dass es bereits einen Ortstermin mit dem Denkmalamt gegeben hat. Gerade solche Details können hinterher viel Ärger und Verdruss bringen. Nach meinen Erfahrungen ist der Denkmalschutz im Punkto Innenausbau/Gestaltung sehr großzügig, WENN MAN VORHER FRAGT. Dass Sie Wandmalereien Freilegen oder gar Restaurieren müssen, kann ich mir nicht vorstellen, es sei denn, sie stammen von Tiepolo persönlich. Das Denkmalamt wird es aber sehr schätzen, wenn Sie eine reversible Innenverkleidung anbringen, die die Malereien nicht zestört. Bei Innenwänden sieht es anders aus: Die Inneinteilung ist typisch für Häuser bestimmter Bauart und -zeit und sollte daher nur im Ausnahmefall abgetastet werden - auch hier müssten Sie reden. Und TRAGENDE Wände ENTFERNEN? Da macht nicht nur das Denkmalamt Probleme ...
Gruß gf
Ergänzung,...
weil Günter Flegel mal wieder ´ne flinke Tastatur hat. Zu den meisten Unterschutzstellungen der Denmalämter gehört eine denkmalpflegerische Stellungnahme oder Begründund in der steht warum die Hütte jetzt unter Schutz steht. Da können Sie sich die restlichen Parameter für die anstehende Sanierung ermitteln. Im Normalfall wird mehr Wert auf die äußere Gebäudehülle gelegt. Schablonenmalerei ist zwar eine alte, aber auch eine relativ häufig angewandte Technik. Kommt es aber in Ihrem Ort selten vor oder/und ist sie in Art und Ausführung für Ihre Gegend etwas Besonderes, dann können auch solche Dinge unter Schutz gestellt werden. Eine enge und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Amt erleichtert sehr viel, auch Entscheidungen, die nicht im direkten Sinne des Denkmalschutzes sein können. Grüße aus Leipzig von
weil Günter Flegel mal wieder ´ne flinke Tastatur hat. Zu den meisten Unterschutzstellungen der Denmalämter gehört eine denkmalpflegerische Stellungnahme oder Begründund in der steht warum die Hütte jetzt unter Schutz steht. Da können Sie sich die restlichen Parameter für die anstehende Sanierung ermitteln. Im Normalfall wird mehr Wert auf die äußere Gebäudehülle gelegt. Schablonenmalerei ist zwar eine alte, aber auch eine relativ häufig angewandte Technik. Kommt es aber in Ihrem Ort selten vor oder/und ist sie in Art und Ausführung für Ihre Gegend etwas Besonderes, dann können auch solche Dinge unter Schutz gestellt werden. Eine enge und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Amt erleichtert sehr viel, auch Entscheidungen, die nicht im direkten Sinne des Denkmalschutzes sein können. Grüße aus Leipzig von
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Malangeri - planen + bauen mit holz | Martin Malangeri | 17.09.03
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