H
Häuslebauer
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Hallo
ich interessiere mich für ein unter Denkmalschutz gestelltes Haus nähe Freiburg. Die lage würde mich schon sehr reizen aber der Denkmalschutz beeinträchtigt wohl das Umbauvorhaben sehr stark. Ich muss vorneweg sagen das ich noch nicht mit dem Zuständigen Beamten gesprochen habe und sich meine Infos nur auf die Aussagen des Verkäufers stützen.
Im innenbereich des ersten Stocks sind die Vertäfelungen an der Wand und die alten Türen sowie der Treppenaufgang geschützt. Im oberen bereich auch wieder Vertäfelungen und Türen plus Dielenboden außerdem beträgt hier die Stockhöhe nur 1.95m.
Was meint Ihr darf ich folgende umbauten machen ??
Ich würden gerne die Stockhöhe oben auf mindestes 2.25m erhöhen und die türen auch micht mehr einsetzen da hier ja die Schlafzimmer und Kinderzimmer entsthehen sollen. Unten würde ich ja die Vertäfelungen vielleicht noch lassen und auch die eine oder andere Tür aber nicht alle und die Raumaufteilung oben und unten stelle ich mir auch anders vor.
Ich bin mir nicht sicher wie ich mit dem Denkmalamt umgehen soll. Der Verkäufer hatte schon einen Termin mit dem Denkmalamt da war ich aber nicht dabei. Kann ich da als möglicher Käufer meine Umbauwünsche äußern oder muss ich da zum Bauamt. Ich habe auch schon gelesen das man sich mit denen "Gut Stellen " soll da die ja am Längeren Hebel sitzen. Ich spiele aber auch mit dem Gedanken einfach einen Abbruchantrag zu stellen da das Haus nach meiner Einschätzung nicht benutzbar ist (da nur ein Holzherd und nur sehr alte Bäder vorhanden sind)und darauf zu hoffen das er wegen der Unwirtschaflichkeit der Sanierung im verhältnis zum Nutzen durchgeht. Ich will das Haus auf keinen Fall abreißen aber dann kann ich ja innen machen kann was ich will. Würde bedeuten ich kann da altes einsetzen wo ich will.
Wie ist euere Einschätzung dazu ?
ich interessiere mich für ein unter Denkmalschutz gestelltes Haus nähe Freiburg. Die lage würde mich schon sehr reizen aber der Denkmalschutz beeinträchtigt wohl das Umbauvorhaben sehr stark. Ich muss vorneweg sagen das ich noch nicht mit dem Zuständigen Beamten gesprochen habe und sich meine Infos nur auf die Aussagen des Verkäufers stützen.
Im innenbereich des ersten Stocks sind die Vertäfelungen an der Wand und die alten Türen sowie der Treppenaufgang geschützt. Im oberen bereich auch wieder Vertäfelungen und Türen plus Dielenboden außerdem beträgt hier die Stockhöhe nur 1.95m.
Was meint Ihr darf ich folgende umbauten machen ??
Ich würden gerne die Stockhöhe oben auf mindestes 2.25m erhöhen und die türen auch micht mehr einsetzen da hier ja die Schlafzimmer und Kinderzimmer entsthehen sollen. Unten würde ich ja die Vertäfelungen vielleicht noch lassen und auch die eine oder andere Tür aber nicht alle und die Raumaufteilung oben und unten stelle ich mir auch anders vor.
Ich bin mir nicht sicher wie ich mit dem Denkmalamt umgehen soll. Der Verkäufer hatte schon einen Termin mit dem Denkmalamt da war ich aber nicht dabei. Kann ich da als möglicher Käufer meine Umbauwünsche äußern oder muss ich da zum Bauamt. Ich habe auch schon gelesen das man sich mit denen "Gut Stellen " soll da die ja am Längeren Hebel sitzen. Ich spiele aber auch mit dem Gedanken einfach einen Abbruchantrag zu stellen da das Haus nach meiner Einschätzung nicht benutzbar ist (da nur ein Holzherd und nur sehr alte Bäder vorhanden sind)und darauf zu hoffen das er wegen der Unwirtschaflichkeit der Sanierung im verhältnis zum Nutzen durchgeht. Ich will das Haus auf keinen Fall abreißen aber dann kann ich ja innen machen kann was ich will. Würde bedeuten ich kann da altes einsetzen wo ich will.
Wie ist euere Einschätzung dazu ?