Denkmalschutz rechtens?

Diskutiere Denkmalschutz rechtens? im Forum Denkmalschutz im Bereich - Hallo! Wir haben vor sieben Jahren ein Fachwerkhaus gekauft.Ca.3-4 Monate später stand die Denkmalbehörde vor unserer Tür und stellte unser Haus...
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Stephanie

Guest
Hallo!
Wir haben vor sieben Jahren ein Fachwerkhaus gekauft.Ca.3-4 Monate später stand die Denkmalbehörde vor unserer Tür und stellte unser Haus vorläufig unter Schutz! Nachdem wir zwei Jahre nichts gehört haben von den Behörden, nahmen wir telefonisch Kontakt auf.Bei der unteren Denkmalbehörde wußte niemand etwas von dem Vorhaben der Unterschutzstellung.Also fragten wir bei der oberen Behörde nach.Dort sagte man wenn wir bis heute nichts gehört hätten, wäre es wohl hinfällig! Jetzt nach fast sieben Jahren bekommen wir ein Schreiben , indem steht, daß unser Haus nun endlich denkmalgeschütz sei!Ist das rechtens?? Vor allem , kann ein Haus auch dann unter Denkmalschutz gestellt werden, wenn man es schon gekauft hat?? Wären dankbar für Antworten.
 
Kaufzeitpunkt hat nichts mit Denkmalschutz zu tun

Guten Tag, das ganze ist natürlich unbefriedigend für Sie gelaufen. Und sieben Jahre in denen alles noch nicht klar ist und nach MÜNDLICHER Auskunft wohl nicht mit einer Unterschutzstellung zu rechnen ist, sind für mein Empfinden auch sehr lang. Ich denke jedoch, dass Sie "schlechte Karten" haben werden etwas gegen diese Praxis auszurichten. Ich verstehe nicht was Sie mit Ihrer letzten Frage meinen, Gebäude habe nun einmal Besitzter und die können auch wechseln, das hat doch nichts mit dem Denkmalwert und dem Schutzverfahren zu tun. Desweiteren bedeutet die Denkmalkategorie ja nicht zwangsläufig, dass Ihnen jetzt überall hereingeredet wird usw. vielleicht ist es sogar von Vorteil um Steuererleichterungen zu bekommen. Wenn man sachlich mit den Denkmalbehörden über geplante Maßnahmen diskutiert, findet man oft eine Lösung die alle für tragbar halten. Ich verstehe nicht, warum die Leute von vornherein meinen, das die Denkmalbehörde ein Gegner wäre, sie kann auch ein Partner sein. Wenn das Gebäude Denkmalwert hat, dann ist die Schlussfolgerung, dass es unter Schutz gestellt wird. Versuchen Sie ruhig und sachlich mit der Behörde zu diskutieren und besorgen Sie sich vorher das Denkmalschutzgesetz NRW (Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen). Schauen Sie einmal auf die Internetseiten der oberen Denkmalbehörde bei den Landschaftsverbänden (Im Rheinland ist die ODB in Brauweiler in Westfalen in Münster) Vielleicht gibt es ja gar keinen Grund sich aufzuregen. Wenn Sie eine Rechtsberatung brauchen sollten, müssen Sie wohl einen Anwalt bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Arnold
 
Off topic @ Uli: Erbsenzählerei

Hallo Uli,
stimme mit Deiner Aussage voll überein, bis auf ein kleines technisches Detail: In NRW sind nicht die Landschaftsverbände die obere Denkmalbehörde, sondern der RP für die kreisfreien Städte und der Oberkreisdirektor für die kreisangehörigen Gemeinden. Die oberste, den Begriff mittlere gibt es hier im amtsdeutsch nicht, Denkmalbehörde ist der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr.
Die beiden LVs Rheinland und Westfalen (die dritte wäre die Stadt Köln, aber nur für seine Bodendenkmäler) sind lediglich für die technische Beratung gegenüber der UDB zuständig und haben keine direkte Beratungspflicht gegenüber dem Bürger. Nichtsdestotrotz arbeiten auch dort überwiegend freundliche Menschen, die gerne zu denkmalschutz-technischen Dingen Auskunft geben, aber sich in denkmalschutz-rechtlichen Aussagen zurückhalten (Sache der UDB und der ODB).
Grüße aus Leipzig von
Martin Malangeri
 
Danke

Hallo Martin, danke dass Du mich mal auf Stand gebracht hast. Dein Uli
 
Nur keine Angst vor Denkmälern

und Denkmalbehörden :)

Hallo Stephanie,

auch unser Schätzchen steht in NRW, genauer in OWL. Wir haben sehr gute Erfahrungen mit der unteren Denkmalbehörde gemacht. Auch mit der oberen in Münster hatten wir bisher gute Kontakte.

Es kommt immer darauf an, wie man aufeinander zu geht. Kompromissbereitschaft zahlt sich in unbürokratischen Entscheidungen aus. So ist es jedenfalls bei uns.

Grüße aus dem Lipper Land
Ulrike
 
...nur keine Angst...

Da war ich etwas zu spät mit meinen Gedanken. Frau Nolte hat das aufgeschrieben, was ich auch bestätigen kann.

Ein denkmalgeschütztes Haus ( Denk-mal ) hat auch viele Erfahrungen und Geschichten zu bieten.

MfG aus Mittelfranken

Horst Paulik
 
Thema: Denkmalschutz rechtens?

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