Denkmalschutz

Diskutiere Denkmalschutz im Forum Denkmalschutz im Bereich - Wir wollen ein Fachwerkhaus kaufen, dass unter Denkmalschutz steht. Ich habe festgestellt, dass Teile des Fachwerks im unteren Bereich(genau die...
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Gerd Hermann

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Wir wollen ein Fachwerkhaus kaufen, dass unter Denkmalschutz steht. Ich habe festgestellt, dass Teile des Fachwerks im unteren Bereich(genau die untersten Querbalken und von den senkrechten Balken die ersten 100 cm) mit Beton ersetzt wurden. Ist dies überhaupt zulässig?
 
Betonfachwerk

Sebstverständlich ist es nicht zulässig, aber es ist nun einmal da! Was tun? Denkmalgerecht müsste der Beton, d.h. die komplette untere Ausfachung neu mit Holz und Ausfachung neu gestaltet werden.
Man kann es auch so lassen, es ist solide aber nicht sehr schön. Dies hängt vor Ihrem Ziel ab: fachwerkgerecht zu arbeiten oder erlaubt Ihr Budjet diesen Aufwand nicht. Aber erst dem Denkmalschutzamt fragen. Es gibt auch Zuschüsse für diese Art von Arbeit.
mfg
J.E.Hamesse
 
Lieber Herr Hermann, Beton ist ein anerkannter Baustoff, warum sollte es nicht zulässig sein? Natürlich blutet mir dabei das Herz,kommt es doch einer Vergewaltigung des Fachwerkhauses gleich! Das sollte in jedemfall heissen: Rückbau! Selbstverständlich würde ich neue Schwellen einziehen und die senkrechten Hölzer anschiften. Da es zudem dem Denkmalschutz entgegenkommt, können Sie dafür auch Zuschüsse beantragen. Für nähere Infos und zur Beantwortung weiterer Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:07551-64585... Ihr Michael Nothhelfer (Seit 15 Jahren bin ich mit der Sanierung von Fachwerkhäusern, ausschliesslich mit Naturmaterialien, beschäftigt)
 
Zulässig für Sie schon...

... denn es besteht für Sie als Käufer Bestandsschutz. (Sollte zumindest so sein, ein Blick ins Landes-Denkmalrecht sollte das bestätigen.) Daß die Denkmalbehörde ihren Segen für diese Maßnahme gegeben hat, kann ich mir fast nicht vorstellen. Sie können dennoch nicht gezwungen werden, diese Vergewaltigung rückgängig zu machen.
Aber: Meinem Vorredner muß ich mich anschließen: Am besten raus mit dem Beton. In jedem Fall sollte überprüft werden, ob der konstruktive Holzschutz an den Verbindungsstellen Holz-Beton gewährleistet ist. Ist dies nämlich nicht der Fall und das Wasser bleibt stehen, haben Sie bald im Fußbereich der Holzständer Fäulnisschäden, und Sie können weitere 20 cm hochbetonieren. Das geht dann so weiter, bis Sie einen Schwellbalken über dem Erdgeschoß liegen haben...
Fragen Sie mal den Verkäufer oder andere Quellen, warum diese Maßnahme durchgeführt wurde. Stand das Haus mal bis etwa zu dieser Höhe im Wasser? Dies könnte ggf. weitere unliebsame Überraschungen für Sie bereithalten oder im günstigen Fall Hinweise auf zu beachtende Vorkehrungen zum Schutz der Schwelle und des unteren Hausbereichs geben. Gruß, Manfred Tessin
 
"er ist nun mal da"

hallo hr. hermann, der beton ist nun mal da, unabhängig, ob zulässig oder nicht; es ist sicherlich zu prüfen bzw. nachzufragen, warum der beton eingebaut wurde (statische probleme, feuchtigkeit, etc.); nach einer genauen prüfung und untersuchung, wir würden empfehlen, dies in zusammenarbeit mit einem versierten kollegen bzw. einem ebenso versierten holzfachmann (referenzen) durchzuführen -bei stat. problemen auch noch einen statiker einschalten- besteht dann vieleicht die möglichkeit, den beton wieder zurückzubauen; generell können wir dies natürlich nicht aus der ferne diagnostizieren, aber machbar ist einiges; als wichtigstes stellt sich jedoch für uns dar, in erfahrung zu bringen, warum er eingebaut wurde; hoffe ihnen ein weig weitergeholfen zu haben; grüsse aus dem schönen frankenland
 
Denkmalschutz aufheben

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ist es möglich den Denkmalschutz eines Hauses wieder aufzuheben?
Vielen Dank
 
herausnahme aus der denkmalliste ist möglich

hallo herr schmitz,
eine herausnahme aus der denkmalliste ist unter bestimmten auflagen möglich; /// wir haben dies erst vor kurzem mit einem gebäude durchgeführt; /// hierzu mussten wir einiges im gebäude untersuchen bzw. in den archivalien forschen und fertigten anschließend einen baualtersplan an; /// nachdem dargestellt wurde, dass das gebäude aufgrund unserer ergebnisse, sehr stark überformt wurde und kaum mehr orginalsubstanz vorhanden war, prüft jetzt das LfD, auf Antrag des Bauherrn, eine streichnung aus der Denkmalliste

mit grüssen aus franken
 
Thema: Denkmalschutz

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