Darf das Amt die Sanierung meiner Schuppens ablehnen ?

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Michael Pajer

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Hallo zusammen
Ich habe vor einigen Jahren einen Resthof sammt Nebengebäuden
gekauft.Da keine Landwirtschaft mehr betrieben wird liegt eine
Nutzungsänderung vor und ich habe zuviel überbaute Fläche.
Auf mündliche Anfrage beim Bauamt wurde nach Besichtigung eine
Sanierung abgelehnt.
Der Schuppen hat eine Grundfläche von ca.19m x 6m und teile des Daches drohen einzustürzen.
Muß ich jetzt dabei zusehen ?
 
Moin,

also, ich denke Sie haben da etwas falsch verstanden oder geben es hier falsch wieder, denn die Reparatur eines Gebäudes bedarf keiner Genehmigung, z.b. wenn Ihr Dach beim letzten Sturm weggeflogen ist, brauchen Sie keine Genehmigung sondern können direkt den Dachdecker beauftragen, es sei denn Sie wollen das Dach ändern (Neigung, Eindeckung, usw).
 
Darf das Amt die Sanierung meines Schuppens ablehnen

Sehr geehrter Herr Pajer,
Sie sollten in der Angelegenheit Vorsicht walten lassen.
Die Position der Baubehörde ist u.U. rechtlich durchaus korrekt. Ihre Anfrage ist aber so unpräzise, daß man sie nur schwer sachlich beantworten kann. Liegt der Hof innerhalb einer bebauten Ortslage oder im Außenbereich ?
Können Sie eine bauaufsichtliche Genehmigung für den Schuppen vorlegen ?
Nach der Baunutzungsverordnung gibt es für Baugebiete unterschiedliche Grundflächenzahlen (GRZ). Es handelt sich hierbei um eine Angabe, wieviel Prozent eines Grundstückes überbaut werden dürfen. Vermutlich nimmt die Baubehörde hierauf Bezug.
Eine Reparatur des Schuppens ist zwar genehmigungsfrei, aber, wenn der Schuppen ohne Baugenehmigung errichtet worden ist, kann die Baubehörde seine Beseitigung durchsetzen. Gehen Sie in der Angelegenheit mit Besonnenheit vor.

Mit freundlichen Grüssen
Hans-Ullrich Flick
 
Thema: Darf das Amt die Sanierung meiner Schuppens ablehnen ?

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