Brauche mal Eure Ratschläge zu meinem "alten Haus"

Diskutiere Brauche mal Eure Ratschläge zu meinem "alten Haus" im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Guten Tag, folgendes liegt vor: Grundstück mit einem kleinem freistehendem Haus drauf. Bis Januar 2003 von meiner Mutter bewohnt, dann verstorben...
S

Stefan

Guest
Guten Tag,
folgendes liegt vor:
Grundstück mit einem kleinem freistehendem Haus drauf. Bis Januar 2003 von meiner Mutter bewohnt, dann verstorben und ich als Erbe eingesetzt.
Eigentlich möchte ich jetzt in das Haus einziehen und einen Schuppen/Werkzeugraum zu einem Schlafzimmer umbauen. Der Schuppen ist direkt am Wohnhaus dran und von Aussen nicht als Schuppen erkennbar. Bauamt sagte mal vor etlichen Jahren ganz abreissen und neu bauen ginge nicht, da rings herum Grünfläche der Stadt wäre. Gut das mag evtl. sein. Ich möchte mich auf Bestandsschutz berufen und die Wände des Schuppens abreissen und auf selber Fläche und Grösse wieder hochziehen. Von Aussen sähe man keinen Unterschied. Einziger Unterschied ist, dass der Schuppen dann zum Wohnbereich gehört (ok muss ich ja nicht unbedingt dem amt auf die Nase binden).
Bevor ich mich zum Amt mache möchte ich mich hier mal schlau machen, ob meine Vorstellungen halbwegs in Ordnung sind :)
Ich sehe keine Probleme, denn ich möchte ja auf selbem Platz und selber Grösse den Schuppen abreissen und genauso wieder hochziehen; den Schuppen möchte ich abreissen weil die Wände eigentlich schon ziemlich brüchig sind und damals schlecht verputzt wurden usw...
Oder kann ich dem Amt einfach sagen, die Wände stehen kurz vorm Zusammenbruch und ich möchte diese sanieren (sprich abreissen und neu aufbauen)....

Freue mich über Eure Antworten.
 
Bestandschutz?

Hallo Stefan,

zu deinem Anliegen kann ich Dir nur raten, Dich wirklich schlau zu machen, denn Unwissenheit schützt vor Schaden nicht.
Kläre doch erst einmal ein paar Dinge:

Bebauungsplan vorhanden oder Außenbezirk?
Landschaftschutzgebiet?
Gucke mal in die für Eure Region zuständige Bauordnung, da auch mal zum Thema Ordnungswidrigkeiten (BAUO NW § 84 glaube ich)
Eine Nutzungsänderung könnte auch beantragt werden, falls möglich.
Ich wäre da sehr vorsichtig und würde das Vorhaben nicht ohne Hinzunahme des Bauamtes machen, denn im Zeitalter von leeren Kassen ist eine amtliche Versiegelung, mal von der Zeit abgesehen, relativ kostenintensiv....

Vielleicht äußert sich einer der hier vorhandenen Architekten zu Deinem Anliegen.

Gruß
 
Altes Haus

Bestandschutz heißt, daß bestehende Bebauung nur saniert werden darf. Abreissen und wieder aufbauen geht dort nicht. Ist der Bestand weg, würde der Wiederaufbau ein Neubau sein. Wir haben hier einen Fall gehabt, wo zwei Wände abgerissen und erneuert werden sollten. Nach dem Abriss wurde ein Baustopp verhängt, und nur durch sehr viele Beziehungen und eine Zahlung von 100000.- DM durfte weitergebaut werden. Also: erst zum Amt und schlau machen, ob dort tatsächlich Bestandschutz vorliegt.
Gruß aus Dortmund
Harald Vidrik
 
alt-neu

Hallo!
Bei jeder Nutzungsänderung muss ein Antrag gestellt werden.
Wie sieht es aus mit den Abstandsflächen? Ist der Schuppen auf der Grenze gebaut? Wenn ja darf dort kein Aufenthaltsraum eingebaut werden (Außer bei Reihenhäuser).
Wie bereits gesagt worden, auf KEINEM Fall Abreißen und dann neu Bauen. Die Grünflächen sind der Öffentlichkeit zugänglich, d.h. Stadteigentum. In diesem Fall gibt es Sonderregelungen, wie bei Straßen und öff. Wege.
m.f.g.
 
Erstmal vielen Dank für die Antworten. Der Schuppen steht mindestens 1,5 m von der Grenze entfernt. Genauso wie das Haus. Verstehe deinen Satz hier nicht "...Die Grünflächen sind der Öffentlichkeit zugänglich, d.h. Stadteigentum. In diesem Fall gibt es Sonderregelungen, wie bei Straßen und öff. Wege....."
Das Grundstück ist ringsrum eingezäunt, gehört nicht der Stadt, sondern mir. Da hat auch keine "Öffentlichkeit" etwas zu suchen.
 
Es wäre gut zu wissen, in welchem

Bundesland das Häuschen steht.
Zu dem Häuschen gehört eigendlich eine Abstandfläche von min. 3,0 m zur Grenze. Unter Umständen kann diese Abstandfläche auch auf öffentlichem Gelände liegen. Das meinte wohl Herr Hamesse.
Zu einer Nutzungsänderung gehört so wie so ein bauvorlageberchtigter Ingenieur. Sie sollten sich vor Ort einen kompetenten Planer suchen. Der wird sie über die ganzen Randbedingungen informieren und ihnen die Zusammenhänge verdeutlichen.
 
Thema: Brauche mal Eure Ratschläge zu meinem "alten Haus"

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