Gartenniveau erhöhen - Nachbargebäude Aussenwand abdichten?

Diskutiere Gartenniveau erhöhen - Nachbargebäude Aussenwand abdichten? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo liebe Leute! Ich hab zwar kein altes Haus, aber die Aussenmauer des Nebengebäudes des Nachbarn ist ziemlich alt. Unser nie bebauter Grund...
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Häuslbauer

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Hallo liebe Leute!
Ich hab zwar kein altes Haus, aber die Aussenmauer des Nebengebäudes des Nachbarn ist ziemlich alt.
Unser nie bebauter Grund ist minimal abschüssig in Richtung dieses Nachbarn, jetzt haben wir den Garten mit Aushub (gute Erde) planiert (noch nicht ganz bis zum Nachbarn) und erreichen damit ein etwa 30 cm höheres Niveau. Ist das problematisch? Der Boden ist gut durchlässig (schöner Humus), der Untergrund bei uns sehr kiesig, tiefes Grundwasser, also so gesehen gute Voraussetzungen, kein lehmiger Boden, kein Stauwasser.

Aber trotzdem sind die untersten 30 cm der Aussenwand dann unter der Erde, die jetzt in der Luft sind.

So schaut die Mauer aus - würde das bisschen Feuchtigkeit, dass feuchte Erde an die Mauer abgibt, nach oben abtrocknen oder die Wand bei lang anhaltenden Regenfällen durchdringen und somit bis in den Innenraum dieses Gebäudes gelangen können?
Wenn ja: Verputzen, Bitumenvoranstrich, Dichtanstrich, ... das volle Programm?

Danke für Eure Gedanken!
 
Gesamtansicht der abschüssigen Gartenseite

So schaust jetzt im Ganzen aus...
 
... und immer an den Nachbarn denken!

Hallo Häuslbauer,
wäre ich Dein Nachbar, hätten wir uns schon längst einmal über Dein Vorhaben unterhalten! Wie würdest Du es finden, wenn jemand Deine Hauswand kurzerhand 30 cm tief einbuddelt? Für solche Fälle gibt es im Privatrecht das Nachbarschaftsrecht! Um Probleme zu vermeiden, solltest Du Dir dieses Landesrecht dringend mal anschauen. Dazu gehört auch das sog. "Leiter-und Hammerschlagsrecht", d.h. dem Nachbarn darf nicht die Möglichkeit genommen werden, an seine Wand heranzukommen. Eingebuddelt wäre das ein Problem. Trotz Grenzwand bleibt es doch die Wand des Nachbarn und nicht Deine.

Zum Thema "Aufschüttung" solltest Du auch einen Blick ins öffentliche Recht werfen. Das kann bei einer Höhe von 30cm in einigen Bundesländern durchaus genehmigungspflichtig sein. Eine Aufschüttung innerhalb der materiell-rechtlichen Abstandsflächen spielt dann außerdem wieder ins Nachbarrecht hinein.

Ich sehe Deine vorrangige Aufgabe nicht in der technischen, sondern in der rechtlichen Lösung des Problems.

Gruß
AallRounder
 
Genehmigt..!

Das künftige Gartenniveau ist natürlich im Einreichplan so vorgesehen und genehmigt - hier sogar mit 60 cm Niveauerhöhung. So gesehen ist die rechtliche Seite wohl klar.
Und 30 cm sind ja nun wirklich nicht viel - und der Nachbar hat die Wand seit ihrer Errichtung nicht angeschaut, soviel steht fest (zumindest nicht von meiner Seite).
Also geht's tatsächlich nur um die technische Seite. Außerdem kenne ich meinen Nachbarn: Dem is das völlig Wurscht, was ich da mache - solange nichts feucht wird.
 
Rechtlich: Frag den Nachbarn vorher.
Sachlich: Nicht Bitumen oder Dichtschlämme, sondern Stein- oder Betonplatten gegen die Mauer stellen, so dass die Erde nicht direkt an die Mauer kommt.
Es gibt extra Formsteine aus Beton dafür.
 
Bin im Nachbarn in gutem Einvernehmen und rede mit ihm. Danke für den Tipp - wonach muss ich suchen? Wie heissen diese Platten?
 
Hallo Häuslebauer,

auch wenn Sie anscheinend Ihren Nachbarn kennen wäre ich da doch vorsichtig mit der Erdanschüttung.

Ich würde eine Reihe Beton-L- Winkelstützsteine mit etwas Abstand zur Nachbarwand setzen und nur bis daran anfüllen.

MFG Danilo
 
noppenfolie

Eher mit dem Spaten noch 30cm abgaben. Dann einfach wasserdichte schwarze Noppenfolie (gibt auf Rolle in jedem besseren Baumarkt und ist einfach zu verarbeiten) davor und dann anschütten. Eventuell mit dem Nachbar sprechen. Wenn Wand schon feucht macht vielleicht auch eine Kiesdrainage einen Sinn.
 
Also ich dachte jetzt, ich mach's so...:

Ich schmeisse möglichst viel Steine an die Wand, lege eine Noppenfolie an die Wand und über die Folie, bis so vor den Steinen waagerecht liegt und schütte dann die Erde an. Das Wasser, das die Wand entlangrinnt, fließt durch den Kies auf das Bodenniveau, wo es früher auch schon war - dürfte kein Problem sein. Oder? Wenn ich abgrabe, dann in den Graben die Steine rein und die Folie L-förmig drauf?
 
Na hoffentlich,

fällt die Nachbarswand nicht um, wenn Sie die Steine vorwerfen.

( Ehrlich gedacht..., ist das eine schreckliche Lösungsvariante. Das Durchfeuchten und Vergammeln der nachbarlichen Bausubstanz ist so vor­pro­gram­miert, eventl. auch der spätere nachbarschaftliche Streit.)

Mit Grüßen
Danilo
 
Hmpf - jeder sagt was Anderes... Wieso kann das bei gut durchlässigem Boden nicht auch gut funktionieren?
 
fachwerk-I11811_20139795526.jpgSehr wahrscheinlich wird...

das ja auch gutgehen mit dem Regenwasser, unabhängig ob Noppenbahn, Kiesdrainage, Gewichtsmauer, Sperranstrich, oder was sonst.

Mögliches Problem könnte im veränderten Lastbild für die Mauer liegen. Statt in das Fundament oder das darunter liegende gewachsene Erdreich einzuwirken, schiebt das aufgeschüttete Erdreich halt gegen die Mauer und könnte dann da in den Fugen möglicherweise Schaden anrichten. Ja klar sind 30cm nur ein "bisschen", es wird ja auch nur aufgeschüttet und nicht verdichtet und es wird auch nie ein Baum da stehen oder sonst was um die eher unansehliche Mauer zu kaschieren.

Hierfür habe ich übrigens grad aktuell eine witzige Idee entdeckt:


Ich mach mal auf Deutsch (ein bissel angepasst)...

Moos-Malerei:

Man schmeiße in einen Mixer...
1 1/2 Tassen Buttermilch
einen Teelöffel Zucker
ein paar Handvoll Moos...
... nach dem Zerkleinern und Mischen die Wand nach Wunsch anstreichen (Muster, Schrift, Fläche...)
Täglich mit Wasser feucht halten (einsprühen) bis es wächst, dann sollte es sich alleine versorgen können.

Ich finde es eine charmante Idee, die nahezu nichts schädigt und jederzeit reversibel ist; ich habe es etwas abgewandelt im aktuellen "Hinterhofprojekt" in der Stadt mehrmals durchgeführt, leider werden die Ergebnisse aufgrund des intensiven Sommers erst nächstes Jahr voll zur Geltung kommen.

MfG,
sh
 
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