DIn 4109 - keine richtige Trittschalldämmung eingebaut???

Diskutiere DIn 4109 - keine richtige Trittschalldämmung eingebaut??? im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo, wir brauchen dringend eure Hielfe/Tipp. Wir haben uns eine ETW in einem 3 Parteien Haus gekauft. Das Haus ist ca. 1925 gebaut worden...
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Lotta1

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Hallo,
wir brauchen dringend eure Hielfe/Tipp.
Wir haben uns eine ETW in einem 3 Parteien Haus gekauft. Das Haus ist ca. 1925 gebaut worden, demnach sind alte Holzböden, die mit Stroh ausgefüllt sind, drin. Vorher war ein PVC-Boden drin, den haben wir entfernt und haben in Eigenleistung folgenden Boden gemacht:
Schlafräume sind mit
Auf die alten Holzdielen...
1. Trittschalldämmplatten 5mm (Schallschutz 22db)
2. Click-Laminat
verlegt.
Küche Bad und Flur sind mit einem Trockenestrich gedämmt und anschließend gefliest:
1. FC Ausgleichschüttung Körnung 0-4mm
2. FC Elemente 20mm
3. Steinfliesen und Sockelfliesen
Das Problem ist das es der Nachbarin unter uns zu laut ist. Sie hört jeden Tritt und das was wir reden. Betrifft auch den Schallschutz. Sie hatte uns auf eine DIN 4109 hingewiesen und meint wir hätte diese, mit dieser Arbeit nicht eingehalten, und möchte jetzt das wir das Problem lösen. Es ging schon soweit das wir einen Bauphysiker beaftragt hatten, nach dem Rechten zu schauen.
Sein Fazit: Schlafräume OK aber die Fliesen hätten keinen Entkopplungsrand. (Er hat ein Messer in die Fuge gesteckt und das somit festgestellt)
Wir haben den Fliesenkleber niergends bis an die Wand gespachtelt und die Fliesen sind ebenfalls nicht Press an der Wand verlegt worden.

Für uns stellt sich natürlich die Frage:
1. Müssen wir die Böden neu machen?
Wenn ja, wie gehen wir sicher, daß wir das richtig machen.
Bzw. kann uns jemand sagen was wir besser machen können!
Das ist auch eine finanzielle Frage, denn wir können uns nicht vorstellen, die Fliesen komplet raus zu reisen.
Die Nachbarin geht auch schon soweit, uns mit Gericht zu drohen, wenn wir das Problem nicht beheben.
Vielleicht hat ja jemand einen Tipp, wie wir das Problem am Kostengünstigsten lösen.
Bitte hilft uns!
Danke im Vorraus
 
Ihr habt zwei Probleme

Erstens, die Situation mit der WEG. Hier kann man vermuten, dass es vorher noch lauter war. Im Innenausbau sind die Eigentümer frei, aber ich nehme mal an, dass Ihr das an einer Eigentümerversammlung bekanntgegeben habt.
Da gilt, dass beweisen muss, wer behauptet, liegt es an der Nachbarin, den Nachweis zu führen, dass es durch Eure Massnahmen lauter als vorher geworden ist. Trotzdem ist die Situation unangenehm.
Die DIN 4109 gibt nur Mindestanforderungen. Es heisst da u.a. "Aufgrund der festgelegten Anforderungen kann
nicht erwartet werden, dass Geräusche von außen
oder aus benachbarten Räumen nicht mehr wahr-
genommen werden".
Google mal nach "DIN 4109" und lest die allgemeinen Ausführungen, das hilft euch weiter. Im Falle eines Rechtsstreites müsst Ihr Euch wohl einen versierten Baunawalt zulegen, der beurteilen kann, was im Altbau zu fordern und zu erwarten ist.

Zweitens, die bauliche Massnahme, Hier wäre eigentlich wandseitig ein Dämmstreifen und davor Sockelleisten anzuordnen, und zwar so, dass nirgendwo offene Fugen und direkte Übertragung von Körperschall möglich ist.
 
Es ist so wie Herr Paulsen sagt. Bei Ihnen handelt es sich auch nicht um eine Grundsanierung sondern um eine Änderung des Bodenaufbaus im Bestand und der Beschreibung nach haben Sie diesen vermutlich schallschutztechnisch ertüchtigt. An den relevanten Bauteilen, den Deckenbalken und der Füllung, haben Sie nicht gearbeitet.
Der Anwalt wird vermutlich zum Schluss kommen, dass die DIN 4109 nicht anzuwenden ist, wenn Sie an den Belägen gearbeitet haben. Wenn Ihre Nachbarin neue Tapete an die Decke klebt muss sie auch nicht den Brandschutz nach DIN 4102 über das ganze Bauteil nachweisen.
Erstmal nicht aufregen, die gute Frau ist in der Beweislast und Sie haben den Boden zumindest ertüchtigt. PVC-Boden ist leiser als Laminat.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer

P.S.: Etwas anderes wäre es, wenn Sie die Wohnung in einem grundsaniertem Haus gekauft haben. Hier hätte möglicherweise der Verkäufer den vernünftigen Schallschutz geschuldet.
 
neu machen ?

Hallo, die Schallbelästigung ist in Ihrem Fall neben objektiven- meßbaren Werten wie Schallschutzmaß und Frequenzspektrum mindest gleichrangig ein subjektive empfundene Störung des inneren Friedens der Dame unter Ihnen. Über Schallbelästigung klagend, wird der Schall immer lauter, man konzentriert sich darauf bis zu dem Schluß, das die Leute das über einem sogar extra machen um zu ärgern !, das geht weiter über die ersten " Fachleute " die Normen kennen, und zur Frage was sie alles hätten tun können, um die Belastung zu reduzieren ! Sie merken, meine Antwort geht in eine ganz andere Richtung, nämlich zur Frage hin, gibt es eine Möglichkeit, den Frieden wieder herzustellen ?, kann man durch eine kleine Einladung - zum Kaffee oder wie auch immer, dafür sorgen, das man sich besser kennen lernt. Der Schall von Leuten, die ich kenne und bestenfalls sympathisch finde, der ist nämlich nie so laut ! Damit sparen Sie sich eine juristische Auseinandersetzung, gutachterliche Klärung, ob sie den Trockenestrich sach u. fachgerecht eingebaut haben etc.
Nicht nur zur Not würde ich Ihnen eher zu einem zusätzlichen Teppichboden raten, als den Weg des Rechthabens
zu gehen !
 
Man sollte beides: Seine Rechte und seine Pflichten kennen, aber nicht den Streit suchen, bloss weil man im Recht zu sein glaubt.
Viele Nachbarschaftsstreitigkeiten entstehen nur deswegen, weil man seine Rechte und Pflichten nicht kennt. Deswegen gibts vielenorts auch eine Schlichtungsstelle, die den Parteien helfen soll, unnötigen Rechtsstreit zu vermeiden. Oft kann eine Rechtsbelehrung durch eine unabhängige Autorität wie der Freidensrichter die Sache schon entschärfen ("Herr X, Ihr Wegrecht bedeutet nur, dass sie da jederzeit durchfahren dürfen, aber parken dürfen Sie da nicht").
Und, ganz wichtig: Eine Lösung suchen, die der anderen Partei erlaubt, die Sache ohne Gesichtsverlust beizulegen. Sonst kommt es bald so weit, dass keiner mehr zurück kann, und das eigentliche Problem darüber vergessen wird.
Es gibt leider auch Nachbarn, die dem Teufel vom Karren gefallen sind, und wo nur grobes Geschütz hilft.
 
Naja,

rein technisch betrachtet, ist der Schallschutz verbessert worden. Allerdings ist das durch die Wahl sehr harter Oberflächen weitgehend zunichte gemacht worden. Sowohl auf Fliesen wie auf Laminat entstehen sehr laute Laufgeräusche, auch Luftschall wird reflektiert und verstärkt und durch das harte Material so gut wie nicht gedämmt. Ein Teppichboden auf Wollfilzunterlage hätte hier wesentlich besser gewirkt.
MfG
dasMaurer
 
Thema: DIn 4109 - keine richtige Trittschalldämmung eingebaut???
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