Fachwerk.de - scheune als brennstofflager mit heizraum genehmigungspflichtig?
nrw:
ist die Nutzung einer Scheune als brennstofflager und heizraum mit edelstahlaussenkamin genehmigungspflichtig?
martin | 23.05.05
hallo martin
als erstes müssen sie sich sowieso mit ihren schornsteinfeger auseinander setzen und wenn der es nicht oder nicht genau weiss müssen sie mal bei ihrer komune, im fall des urans natürlich bei der zuständigen atomenergiebehörde, nachfragen. VOR ALLEM aber bei ihrer versicherung, denn so weit ich informiert bin, haftet der schornsteinfeger nicht, wenn trotz abgenommener Anlage die hütte abfackelt. bei so einer geschichte rate ich ihnen sowieso zu einen rauchmelder, der kostet einen bruchteil dessen was der Neubau der abgefackelten Scheune kostet.
mit freundlichem gruss c. heise
ist die Nutzung einer Scheune als brennstofflager und heizraum mit edelstahlaussenkamin genehmigungspflichtig?
martin | 23.05.05
Brennstoff ?
Hallo !
Um welchen Brennstoff gehts denn ? Öl, Holz oder Uran ;-). Auch wenn die Anlage in einem nicht bewohnten Gebäude liegt muß sie zumindest der Schornsteinfeger abnehmen.
Viele Grüße,
Karsten
Hallo !
Um welchen Brennstoff gehts denn ? Öl, Holz oder Uran ;-). Auch wenn die Anlage in einem nicht bewohnten Gebäude liegt muß sie zumindest der Schornsteinfeger abnehmen.
Viele Grüße,
Karsten
Ist doch noch gut, muß man nur´n bisschen beiputzen.
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Karsten Becker | 24.05.05
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Karsten Becker | 24.05.05
hallo martin
als erstes müssen sie sich sowieso mit ihren schornsteinfeger auseinander setzen und wenn der es nicht oder nicht genau weiss müssen sie mal bei ihrer komune, im fall des urans natürlich bei der zuständigen atomenergiebehörde, nachfragen. VOR ALLEM aber bei ihrer versicherung, denn so weit ich informiert bin, haftet der schornsteinfeger nicht, wenn trotz abgenommener Anlage die hütte abfackelt. bei so einer geschichte rate ich ihnen sowieso zu einen rauchmelder, der kostet einen bruchteil dessen was der Neubau der abgefackelten Scheune kostet.
mit freundlichem gruss c. heise
schützen & erhalten
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Heise Holz & Bautenschutz | Chris Heise | 25.05.05
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Heise Holz & Bautenschutz | Chris Heise | 25.05.05
Heizraum
Ein Feuerstätte eine nach § 66 genehmigungsfreie Anlage.
Zu deren Benutzung braucht man eine Unternehmerbescheinigung, die der Aufsteller ausstellt.
Schorni muß trotzdem gefragt werden. (§ 43 Abs.7)
Gruß
Ein Feuerstätte eine nach § 66 genehmigungsfreie Anlage.
Zu deren Benutzung braucht man eine Unternehmerbescheinigung, die der Aufsteller ausstellt.
Schorni muß trotzdem gefragt werden. (§ 43 Abs.7)
Gruß
Neue Nutzungen für alte Gebäude
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Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 27.05.05
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