Fragen zu Scheunenabri

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Daniel Glowka

Guest
Hallo, wir haben ein Problem, für das keiner so richtig eine Lösung weiß. Auf unserem Grundstück soll eine Scheune abgerissen werden,der Abtransport erfolgt über unseren Hof. Dieser wird, nach einhelliger Meinung, dadurch in Mitleidenschaft gezogen. Nun die Frage: Wer ist für die Beeitigung der Schäden verantwortlich: Der Abrißunternehmer oder der Auftraggeber des Abrisses. Wenn mann nach dem Verursacherprinzip geht, dann der Abrißunternehmer, dieser lehnt aber jegliche Verantwortung ab.
Bitte um Hilfe, da es eilt.
 
Die professionellen Abreißer

arbeiten gern mit grobem Gerät. Da kann schon 'mal etwas schiefgehen. Dafür ist das Unternehmen verantwortlich. Eine Haftpflichtversicherung sollte nachgewiesen werden.

Sucht Euch besser eine Firma, die nicht am Anfang schon jegliche Verantwortung ablehnt - da ist Ärger vorprogrammiert.

Grüße

Thomas
 
Scheunenabri

Danke für die Antwort,da ist nur ein Problem ,da die Scheune nicht uns gehört.Haben wir kaum Einfluß darauf welches Unternehmen den Auftrag erhält.Deshalb noch eine Frage!Wenn das Abrißunternehmen jede Verantwortung ablehnt müßen wir es da überhaupt erlauben das Sie einfach auf unseren Hof fahren?
 
Fremde Scheune auf Ihrem Grundstück?
Gibt es ein Wegerecht des Scheunenbesitzers?

Viele Grüße,
Philipp Kawalek
 
Scheuneabri

Hallo und danke für die super anregungen. Auf die Frage wegen Wegerecht zurückzukommen. als wir unser Haus gekauft haben, wurde der Hof geteilt, um eine Auffahrt ( 3m breit)zu dem abgeteilten Grundstück zu schaffen. Die scheune steht quer über neue Auffahrt und ragt noch ca. 6 m in unser Grundstück rein. Lt. Kaufvertrag ist Verkäufer verpflichtet, die Scheune auf eigene Kosten abzutragen und haftet auch für Schäden an umliegenden Gebäuden ( unser Werkstatt und Nachbarshaus zu anderen Seite).Die 3m reichen aber nicht für den Bagger und anderes schweres Gerät ( Ich weiß, ist sich alles kompliziert, aber de facto, Abriß erfolgt über unsern Hof.
Danke für die Antwort im voraus und dickes Lob für alle Teilnehmer
 
Ist vielleicht ganz einfach:

wenn Schaden, dann Kohle (vom Auftraggeber des Abrisses) Oder?

Grüße

Thomas
 
Moin

also Grundsätzlich werden Inhen alle durch den Abriss enstanden Schäden ersetzt. Ihr Ansprechpartner ist immer der Scheunenbesitzer. Um nun alles möglichst einfach zu gestalten, sollten Sie den Istzustand dokumentieren.
 
Hallo, also als Erstes. die scheune wurde Anfang juni abgerissen,ohne grössere Schäden.
Ich wollte mich bloß noch mal für die viele hilfreichen Tips bedanken.
Danke und weiter so.
 
Thema: Fragen zu Scheunenabri
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