Fachwerk.de - Fragen zu Scheunenabri

Hallo, wir haben ein Problem, für das keiner so richtig eine Lösung weiß. Auf unserem Grundstück soll eine Scheune abgerissen werden,der Abtransport erfolgt über unseren Hof. Dieser wird, nach einhelliger Meinung, dadurch in Mitleidenschaft gezogen. Nun die Frage: Wer ist für die Beeitigung der Schäden verantwortlich: Der Abrißunternehmer oder der Auftraggeber des Abrisses. Wenn mann nach dem Verursacherprinzip geht, dann der Abrißunternehmer, dieser lehnt aber jegliche Verantwortung ab.
Bitte um Hilfe, da es eilt.


Daniel Glowka | 01.04.07
Die professionellen Abreißer
arbeiten gern mit grobem Gerät. Da kann schon 'mal etwas schiefgehen. Dafür ist das Unternehmen verantwortlich. Eine Haftpflichtversicherung sollte nachgewiesen werden.

Sucht Euch besser eine Firma, die nicht am Anfang schon jegliche Verantwortung ablehnt - da ist Ärger vorprogrammiert.

Grüße

Thomas
Mut zum Holz
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Restauratio GmbH | Thomas W. Böhme | 01.04.07
Scheunenabri
Danke für die Antwort,da ist nur ein Problem ,da die Scheune nicht uns gehört.Haben wir kaum Einfluß darauf welches Unternehmen den Auftrag erhält.Deshalb noch eine Frage!Wenn das Abrißunternehmen jede Verantwortung ablehnt müßen wir es da überhaupt erlauben das Sie einfach auf unseren Hof fahren?


Glowka | 02.04.07

Fremde Scheune auf Ihrem Grundstück?
Gibt es ein Wegerecht des Scheunenbesitzers?

Viele Grüße,
Philipp Kawalek
Damit meine Kinder noch etwas davon haben werden.
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Philipp Kawalek | 02.04.07
Scheuneabri
Hallo und danke für die super anregungen. Auf die Frage wegen Wegerecht zurückzukommen. als wir unser Haus gekauft haben, wurde der Hof geteilt, um eine Auffahrt ( 3m breit)zu dem abgeteilten Grundstück zu schaffen. Die Scheune steht quer über neue Auffahrt und ragt noch ca. 6 m in unser Grundstück rein. Lt. Kaufvertrag ist Verkäufer verpflichtet, die Scheune auf eigene Kosten abzutragen und haftet auch für Schäden an umliegenden Gebäuden ( unser Werkstatt und Nachbarshaus zu anderen Seite).Die 3m reichen aber nicht für den Bagger und anderes schweres Gerät ( Ich weiß, ist sich alles kompliziert, aber de facto, Abriß erfolgt über unsern Hof.
Danke für die Antwort im voraus und dickes Lob für alle Teilnehmer


daniel Glowka | 02.04.07
Ist vielleicht ganz einfach:
wenn Schaden, dann Kohle (vom Auftraggeber des Abrisses) Oder?

Grüße

Thomas
Mut zum Holz
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Restauratio GmbH | Thomas W. Böhme | 02.04.07
Moin
also Grundsätzlich werden Inhen alle durch den Abriss enstanden Schäden ersetzt. Ihr Ansprechpartner ist immer der Scheunenbesitzer. Um nun alles möglichst einfach zu gestalten, sollten Sie den Istzustand dokumentieren.
sinnvolles Bauen
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Olaf Bernhardt | 06.04.07

Hallo, also als Erstes. die Scheune wurde Anfang juni abgerissen,ohne grössere Schäden.
Ich wollte mich bloß noch mal für die viele hilfreichen Tips bedanken.
Danke und weiter so.


daniel glowka | 16.07.07

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