umnutzung von scheune zu wohnhaus - grenzbebauung - brandschutz

Diskutiere umnutzung von scheune zu wohnhaus - grenzbebauung - brandschutz im Forum Sanierung allgemein im Bereich - hallo, ein freund von mir hat folgendes problem und dadurch wasser bis zum hals: er hat eine scheune umgebaut zum wohnhaus, es musste alles...
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ronald

Guest
hallo,
ein freund von mir hat folgendes problem und dadurch wasser bis zum hals:
er hat eine scheune umgebaut zum wohnhaus, es musste alles schnell gehen, deshalb hat er den bauantrag erst hinterher gestellt.
kurzum, er wurde nicht genehmigt, da die scheune auf der grundstücksgrenze steht und direkt angrenzend der nachbar eine art carport für landwirtschaftliche maschinen hat.
so, deshalb müsste er nun die grenzwand/aussenwand als brandwand ausführen, d.h., feuerschutzverglasung und f90. im moment ist die wand mit einer holzschalung versehen und hat 4 fenster.
gibt es einen weg, diese anforderungen zu umgehen?(der nachbar ist leider nicht kooperativ!)
danke
ronald
 
Grenzbebauung

Jetzt haben wir den Salat: Schnell schnell, billig billig, nachher ist das Katzenjammer groß. Aber welcher Entwurfsverfasser hat den Bauantrag gestellt? Normalerweise müsste zur Brandwand auch eine Baulasteintragung gestellt werden, zur Ungunsten des Nachbars. Ich sehe keinen Weg diese Anforderungen umzugehen. Aber vielleicht weiß jemand im Forum etwas genaueres dazu. Die Baugesetze sind von Bundesland zu Bundesland anders.
mfg
J.E. Hamesse
 
Wer zu schnell kommt ...

@ Tja Ronald, ... den bestraft das Bauamt, der Nachbar und auch ... meistens auch noch andere! Kenne das Problem aus eigenen Erfahrungen – auf der Grenze muß eine Brandmauer stehen, ohne Fenster und dergl. Wenn auch keine Baulasten im Grundbuch eingetragen sind, kann man sich auf den Kopf stellen. Tricks fallen mir da auch nicht ein.
Habe gerade intensive Gespräche wg. eines Nebengebäudes hinter mir. Wollte aus optischen Gründen und weil ich den bisher umbauten Raum nicht brauche, höhen- und längen-reduziert sanieren/ renovieren (?!). => Ablehnung; d.h. muß mich in den bisherigen Dimensionen bewegen – und das geht ohne Antrag. Alles andere nur mit Antrag – ABER: wenn ich dann das ursprünglich geplante, aber anders aufgebaute, dann endgültig haben will, kann ich – dann natürlich mit Bauantrag – verwirklichen. Kapiert ? Die Berater im Bauamt haben nach der Beratung noch nicht einmal gelacht – nur durchklingen lassen, daß sie auch persönliche Probleme haben.

Da fällt mir gerade ein, daß Herr Stöpler kürzlich etwas sehr süß-saures angebracht hatte – „Arche Noah neu verlinkt“. Probier es mal ;-) Ansonsten Gruß und Zähne zusammen beißen.

............. Der erste Versuch hat nicht geklappt. Jetzt ist wohl der Opperätohr gefragt.
Nochmals Gruß
 
Wer zu spät kommt ...

@ Herrn Hamesse, ... der wird sekunden-schnell bestraft. Nichts für ungut ;-)
 
verscherzt

..einen Weg gibt es nach der beschriebenen Vorgehensweise kaum, ne rwa Anlage für die Fenster könnte noch genehmigungsfähig sein, aber auch der liebe Nachbar hat das Recht an die Brandwand zu bauen...
 
Thema: umnutzung von scheune zu wohnhaus - grenzbebauung - brandschutz

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