Scheunenausbau ohne Genehmigung?

Diskutiere Scheunenausbau ohne Genehmigung? im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo liebe Forumsgemeinde. Bin ganz neu hier, habe auch schon ein bisschen gestöbert und habe nun eine Frage an euch: Wir möchten einen 100Jahre...
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Lunimami

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Hallo liebe Forumsgemeinde.
Bin ganz neu hier, habe auch schon ein bisschen gestöbert und habe nun eine Frage an euch:
Wir möchten einen 100Jahre alten Bauernhof kaufen. Wohngebäude und Scheune sind gut in Schuss und bis auf Renovieren und Elektrik austauschen wird nicht viel zu machen sein. Nun möchten wir die angrenzende Scheune als Wohnraum nutzen. Es existiert bereits ein Gäste-WC, das auf das Stalldach gebaut wurde und quasi in die Scheune hineinragt. Das restliche Dach des Stalles ist in der Scheune und genau darauf möchten wir ein Zimmer errichten. Ich hoffe, ich konnte das verständlich beschreiben. Nun habe ich beim Stöbern öfter gelesen, dass das von einem Statiker und Bauamt genehmigt werden muss. Entschuldigt meine eventuelle Blauäugigkeit, aber muss ich das dort wirklich melden? Ich meine, es ist meine Scheune, und wenn ich im Haus eine Wnd umsetze muss doch auch nicht gleich der Statiker anrücken. Und dann habe ich gelesen, dass Dämmrichtlinien eingehalten werden müssen?! Das ist doch meine Sache, wie ich den Raum dämme oder? Kommt ja auch auf die Nutzung drauf an.
Vielen Dank für`s durchlesen und ich hoffe, ich bekommen ein paar Antworten.
 
also,

in seinen eigenen 4 Wänden kann man tun, was man denkt zu tun. Wenn es "baubedingte Unfälle" gibt, greift die private Haftung. Der Schornsteinfeger mahnt Brandschutzsicherheit an, die neue Dämmungsrichtlinie gilt nur im Falle der Vermietung, da kann der evtl. Mieter den Energiepaß einfordern.

und nochmal: "Gehe nicht zu deinem Fürsten, wenn Du nicht gerufen wirst"

Gruß...J.

P.s.: Tip von meinem Bauamt: "bauen sie nicht donnerstags, da fahren die von der Bauaufsicht rum"
 
Genehmigung

Hallo,
Bauordnungsrecht ist Polizeirecht und dient den Menschen:den Bewohnern,den Gästen und den Nachbarn.
Wenn die Nutzung eines Gebäudes geändert wird, ist das genehmigungspflichtig:
Ist die Standsicherheit gewährleistet?
Gib es einen 2. Rettungsweg?
Gibt es genügend Tageslicht?
Wie lange halten die Bauteile dem Feuer stand?
Die ENEV ist einzuhalten,wenn geheizt werden soll.

Gesetze sollte man einhalten, damit die ,die die Gesetze machen gute Gesetze machen.

Viele Grüße
 
Grüssgott Frau "Nachbarin",

unsere Vorbesitzer haben auch stumpf ein Zimmer und ein WC in die Scheune reingebaut und nicht genehmigen lassen. Der nette Mensch vom Bauamt hier meinte nur: O.K. beim nächsten Bauantrag zeichnets halt mit rein....das haben wir jetzt gemacht, und er betonte nochmal, dass wir die Scheune ausbauen dürfen, da nebenan nur die Garage vom Nachbarn ist.
Unser Statiker hat mir mal kurz durchgegeben, was er noch gern hätte, um es als Wohnraum zu nutzen (Dachpfetten verstärken, gemauerte Wand mit Fachwerk absichern).
Ich würde mich auf jeden Fall schlau machen und auch nach gängigen Vorschriften bauen. Es soll ja schliesslich halten, schlecht brennen und nicht soviel Heizung kosten, oder?

Seit ihr in RT oder drumrum?

Wenn ihr möchtet, könnt ihrs euch gern mal bei uns anschauen.

Gruss aus Tübingen, Boris
 
Entweder Du machst es einfach, wenn Du deswegen gut schlafen kannst. Man kann so bauen, dass es nicht so auffällt.
Oder Du stellst eine Bauvoranfrage mit grober Projektskizze, kostet nix und Du weisst woran Du bist.
Ob die Scheune standsicher ist oder nicht, ist dem Bauamt sowieso egal, und man kriegt von denen auch kein Geld zurück, wenn es trotz Bewilligung aus irgendwelchen Gründen nicht geht. Dinge wie zeitgemässe Wärmedämmung und fachgerechte Elektro-Installation würde ich aus eigenem Interesse beachten.
 
Vorsicht.

Hallo Regina,"in seinen eigenen 4 Wänden kann man tun, was man denkt zu tun" => da würde ich besser mal nicht darauf hören. Das ist nicht besonders lustig ist schon irgendwo zwischen grob fahrlässig und Rechtsbruch anzusiedeln.

Es ist wie Herr Göbel schreibt: Eine Nutzungsänderung ist genehmigungspflichtig. Rettungswege, Brandschutz, Statik, EnEV etc. sind nicht einfach Dinge, die sich jemand ausgedacht hat um einem das Leben schwer zu machen sondern gründen eben auch auf Mindestanforderungen an das Gebäude um Dich selbst und vor allem auch andere zu schützen.

Bei "baubedingten Unfällen" greift die private Haftpflicht. Da ist wohl auch eher der Wunsch der Vater des Gedankens. Wenn Deinem besten Freund samstags beim Helfen ein Balken auf die Nuschel fällt kommt es zum ersten (und gewiss nicht letzten, teuren) Kontakt mit der Berufsgenossenschaft, wo jeder am Bau beteiligte sozusagen "zwangsversichert" ist – egal ob angemeldet oder nicht. Aber lass Dir gesagt sein: wehe wenn nicht.

Auf nicht genehmigte Bauten, Umnutzungen sind Behörden erst einmal gar nicht gut zu sprechen und der Rückbau von Schwarzbauten kommt öfter vor als man denkt. Solltest Du dann doch die Möglichkeit einer nachträglichen Genehmigung erhalten wird es auch nicht lustiger/preiswerter jemanden zu finden der im Nachgang die Bauunterlagen fertigt oder noch besser eine Statik mit Bescheinigung zum Brandschutz ausstellt.
Von den oft berechtigten Empfindlichkeiten mancher Denkmalschutzbehörden, Gebäudeversicherungen, etc. möchte ich gar nicht erst anfangen.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Scheunenausbau

Was ich noch zu Chistophs eindringlichem Beitrag beifügen möchte:
Auch wenn für eine Baumaßnahme kein Bauantrag erforderlich sein solte bzw. verlangt wird- die Forderungen der Landesbauordnung hinsichtlich der Ausführung der Arbeiten, also Statik, Brandschutz, Schall- und Wärmeschutz usw. müssen in jedem Fall eingehalten werden, auch wenn das keiner vom Amt kontrolliert.
Immerhin geht es hier um Sicherheit und Gesundheit der jetzigen und der zukünftigen Bewohner.

Was Versicherungen betrifft, Jürgen:
Wenn solch ein selbst verbasteltes Haus z.B. abbrennt, ist jede Versicherung sehr zugeknöpft wenn es um die Auszahlung der Versicherungssume geht.
Spätestens dann können eigene Auslegungen der technischen Regeln böse finanzielle Folgen haben, wenn nicht auch noch strafrechtliche.

Viele Grüße
 
das bauamt will

...eine Zeichnung und Geld...

wenn ihr meint, das habe einen erzieherischen Wert, o.k., mehr aber auch nicht.

Gruß...J.
 
Schutz

Hier geht es auch um die eigene Sicherheit und vor allem die der anderen, und nicht um einen erzieherischen Wert. Wenn Deines Nachbarn illegal umgebaute Scheune brennt und das Feuer auf Dein Haus übergreift oder die Giebelwand der Scheune auf Dein heilig´s Blechle fällt weil er sich die Statik gespart hat; wirst Du Dich damit zufrieden geben wenn er sagt: "tut mir leid, aber die Haftpflicht wird es nicht übernehmen." ? Noch schlimmer wenn Menschen mit im Spiel sind.

Etwas überspitzt: Sinnloser Wagemut unter Einsatz des eigenen Lebens ist das, was einem zum Helden macht.
Wenn Du unter Deinem eigenen Haus begraben wirst ist das Deine Sache, wenn andere betroffen werden könnten aber nicht. Eine Umgehung der geltenden Gesetze zum Schutze der Allgemeinheit zu empfehlen ist mehr als fragwürdig.

Letztlich zahlt immer die Allgemeinheit.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Bleibt mal auf dem Teppich, Leute!
Ich sage es mal überspitzt andersrum:
Es geht ja nur darum, wenn ich die Ausgangsfrage recht verstanden habe, in einer *bestehenden* Scheune, die wohl brav jahrzehntelang meterhohe Brennholzstapel und allerlei Gerümpel beherbergt hat, ein Zimmer einzubauen. Nicht um den Neubau einer ganzen Villa.
Wenn einem da ein falsch abgesägter Balken auf den Kopf fällt, hat man erst einmal selbst das Problem. Das wird aber mit etwas gesundem Menschenverstand - erst denken, dann sägen - nicht passieren.
Und ob man den ganzen Papierkrieg wegen so etwas in Bewegung setzen soll, wäre auch noch eine Überlegung wert. Schliesslich sollte man die Beamten im Bauamt nicht mit solchen Kleinigkeiten von wichtigeren Tätigkeiten abhalten.
Wenn man diese Argumentation konsequent durchzieht, ist es bald unzulässig, ohne Baubewilligung und statischen Nachweis, Brandschutzbescheinigung usw. auch nur einen Kleiderhaken in eine dafür nicht extra geplante Bretterwand zu schrauben.
 
Unser Büro beschäftigt sich unter anderem gerade mit einer nicht genehmigten Umnutzung (seit 40 Jahren) und einem illegalen Aus- und Erweiterungsbau. Wir bemühen uns sie Genehmigung im Nachgang zu erwirken, was für den Bauherren unangenehm, schwierig und teuer ist.
Ich kann nur nicht verstehen, dass man zur Umgehung der Gesetze rät. Es erweist sich immer wieder: Es kommt ohnehin heraus. Wie im obigen Falle auch nach 40 Jahren wegen eines Bauvorhabens auf einem Nachbargrundstück, und dies mit erheblichen Konsequenzen, da es sich um vermieteten Wohnraum handelt.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Und ich finds Klasse

hier die Bandbreite der Möglichkeiten nachlesen zu können, um dann eine Entscheidung zu treffen die zu einem passt.

Grüsse, Boris
 
Jens hat Recht, es wird in die Scheune ein Zimmer eingebaut. Auf das Dach des integrierten Stalles. Es muss kein Balken angerührt werden. Und von außen ist auch nichts sichtbar. Der neue Raum "steht" frei in der Scheune und berührt sie nur an der Verbindungswand zum Haus.Die Scheune selber wird nicht angerührt.
 
Nichtsdestrotrotz sind solche schwarzen Baumaßnahmen illegal. Mal an Versicherungsschutz gedacht? Was wird im Schadensfall eine Versicherung dazu sagen?

Auch ich habe hier gestern die Anfrage zu einem Auftrag bekommen. Gebäude, Bj. Ende der 70er, fehlende Genehmigung für Nutzungsänderungen etc. Bestandsschutz? Keiner. Habe ich dankend weitergereicht. So einen Schuh zieh ich mir erst wieder an, wenn es sein muss.

Der neue Raum steht "frei" in der Scheune? Was das alles, nicht nur rechtlich, an Anforderungen nach sich zieht ist ein Rattenschwanz.

Niemand sollte hier raten so etwas ohne Genehmigung zu machen. Das halte ich schlicht für fahrlässig.

Viele Grüße Stefan Wiesner
 
Thema: Scheunenausbau ohne Genehmigung?

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