Fachwerk.de - Scheunenausbau, was ist zu beachten?
mein Freund und ich überlegen uns eine alte Scheune zu Kaufen um daraus ein Wohnhaus zu machen.
Die Scheune ist recht groß (circa 10x25m) und wir möchten daraus zwei Wohnungen sowie eine großzügige Werkstatt schaffen.
Nun die Frage wie geht man vor? Die Scheune ist von einem Bekannten, steht auf seinem Hof. Eine Genehmigung zum Umbau liegt vor, was braucht man noch? Die Scheune hat keine Zwischenwände oder Decken, Wir möchten gerne drei Etagen haben.
Mit was für Kosten (-faktoren) ist zu rechnen. Die Scheune ist in einem recht guten Zustand, nur das Dach muss komplett neu gedeckt werden. Des Weiteren müsste man von Innen nochmal alles ausmauern, damit die Wände stark genug sind.
Ich hoffe man konnte meine laienhafte Beschreibung verstehen und jemand kann mir helfen, da wir so gar nicht wissen wo wir anfangen sollen!
Liebe Grüße, Nadja
nadja177 | 17.10.06
Tja, was fehlt noch?
Eigentlich so ziemlich alles was wichtig ist. Du schreibst eine Genehmigung liegt vor. Das bedeutet ihr habt einen Bauantrag gestellt, und eine Baugenehmigung in der Form erhalten wie ihr auch bauen wollt.
Dann fehlen noch:
Statik, EnEV-Nachweis, Ausführungsplanungen, Ausschreibungen, jemanden für die Baubetreuung, ...
Eigentlich so ziemlich alles was wichtig ist. Du schreibst eine Genehmigung liegt vor. Das bedeutet ihr habt einen Bauantrag gestellt, und eine Baugenehmigung in der Form erhalten wie ihr auch bauen wollt.
Dann fehlen noch:
Statik, EnEV-Nachweis, Ausführungsplanungen, Ausschreibungen, jemanden für die Baubetreuung, ...
Der Weg ist das Ziel
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Ingenieurbüro + baubiologische Beratungsstelle IBN | Fred Heim | 17.10.06
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Ingenieurbüro + baubiologische Beratungsstelle IBN | Fred Heim | 17.10.06
Hallo Nadja
Zur Antwort von Fred heim möchte ich aus meiner fachlichen Sicht gerne ergänzen:
Nachdem eine Scheune meist eine Holzkonstruktion ist, sollte diese tragfähig und frei von Befall durch Holzschädlinge sein. Daher erscheint es mir äußerst wichtig, diese vor einem weiteren Ausbau auf jene Merkmale zu überprüfen.
Gruß
L. Parisek
Mutabor
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PARISEK saniert GmbH & Co KG | L. Parisek | 17.10.06
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PARISEK saniert GmbH & Co KG | L. Parisek | 17.10.06
zusammenfassend kann man sagen das euch noch der Architekt fehlt !
Gruß
Dorothée
Na so ganz stimmt das nicht,
wenn eine Genehmigung vorliegt, gibt es schon einen Bauvorlageberechtigten (ob Architekt oder Bauingenieur). Was noch fehlt ist der Ingenieur der die Berechnungen durchführt. aber vielleicht kann das ja auch der Gleiche erledigen.
wenn eine Genehmigung vorliegt, gibt es schon einen Bauvorlageberechtigten (ob Architekt oder Bauingenieur). Was noch fehlt ist der Ingenieur der die Berechnungen durchführt. aber vielleicht kann das ja auch der Gleiche erledigen.
Der Weg ist das Ziel
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Ingenieurbüro + baubiologische Beratungsstelle IBN | Fred Heim | 18.10.06
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Ingenieurbüro + baubiologische Beratungsstelle IBN | Fred Heim | 18.10.06
und
wie sieht es aus mit grundstücksteilung, zuwegungen, erschließung, belastungen des gesamtgrundstücks...?
wie sieht es aus mit grundstücksteilung, zuwegungen, erschließung, belastungen des gesamtgrundstücks...?
Zwei linke Hände und Spass dabei
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Bettina Ingenkamp | 18.10.06
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Bettina Ingenkamp | 18.10.06
Was fehlt...
...ist den Anworten zufolge also jeweils ein Fachmann für alles mögliche.
Ich würde denjenigen, der den Bauantrag gemacht hat, zunächst mal intensiv befragen.
Gibt es aber keine förmliche und noch gültige Baugenehmigung, würde ich zunächst einmal einen ortsansässigen Architekten mit einer Vorplanung beauftragen, dazu gehört als Leistungsphase 1 die Grundlagenermittlung (spart eine Handvoll der o.g. Fachleute) und kostet nur etwa 10 Prozent des Architekten-Vollhonorars. Musterverträge gibt es bei dem Architekten, können Sie sich aber auch von den homepages der Länder-Architektenkammern herunterladen.
Der Architekt / die Architektin klärt mit Ihnen dann auch den Rest des Vorhabens.
Gutes Gelingen
...ist den Anworten zufolge also jeweils ein Fachmann für alles mögliche.
Ich würde denjenigen, der den Bauantrag gemacht hat, zunächst mal intensiv befragen.
Gibt es aber keine förmliche und noch gültige Baugenehmigung, würde ich zunächst einmal einen ortsansässigen Architekten mit einer Vorplanung beauftragen, dazu gehört als Leistungsphase 1 die Grundlagenermittlung (spart eine Handvoll der o.g. Fachleute) und kostet nur etwa 10 Prozent des Architekten-Vollhonorars. Musterverträge gibt es bei dem Architekten, können Sie sich aber auch von den homepages der Länder-Architektenkammern herunterladen.
Der Architekt / die Architektin klärt mit Ihnen dann auch den Rest des Vorhabens.
Gutes Gelingen
Neue Nutzungen für alte Gebäude
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Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 18.10.06
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Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 18.10.06
Als Ergänzung
zu den Angaben von Dietmar Beckmann sei erwähnt, das Ingenieure die gleichen Leistungen zum gleichen Honorar erbringen können und dürfen. Adressen findet man auf den Internetseiten der Ingenieurkammern der Länder.
;-) nur der Vollständigkeit halber, damit es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt :-))))
zu den Angaben von Dietmar Beckmann sei erwähnt, das Ingenieure die gleichen Leistungen zum gleichen Honorar erbringen können und dürfen. Adressen findet man auf den Internetseiten der Ingenieurkammern der Länder.
;-) nur der Vollständigkeit halber, damit es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt :-))))
Der Weg ist das Ziel
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Ingenieurbüro + baubiologische Beratungsstelle IBN | Fred Heim | 18.10.06
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Ingenieurbüro + baubiologische Beratungsstelle IBN | Fred Heim | 18.10.06