Baugenehmigung

Diskutiere Baugenehmigung im Forum Fußboden, Wand & Decke im Bereich - Liebe Formumsmitglieder, ich bin ganz neu in diesem Forum und mache irgendwie etwas falsch, denn ich stelle Fragen und schreibe Antworten und...
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Regine Melcharick

Guest
Liebe Formumsmitglieder,

ich bin ganz neu in diesem Forum und mache irgendwie etwas falsch, denn ich stelle Fragen und schreibe Antworten und finde sie dann nicht wieder. Deshalb vesuche ich es jetzt noch einmal, auf die Gefahr hin, dass meine Frage schon mal irgendwo anders aufgetaucht ist. Also: Wir haben nach sehr langer Suche endlich ein Traumgrundstück gefunden. Bebaut ist es mit einem Haus mit angebauter Scheune. Ein Abriss kommt nicht in Frage, weil Haus und Scheune sehr dicht an anderen Gebäude stehen und so nicht mehr gebaut werden darf. Da wir eine große Familie sind, müssten wir die Scheune zum Wohnraum ausbauen. Das Haus ist ein Fachwerkhaus, die Scheune ist komplett aus Bimsstein gebaut. Die Rückwand der Scheune, die nah (30-50 cm) an eine Scheune des Nachbargrundstückes gebaut ist 45 cm dick, die anderen Wände 25 cm. Wir waren nun beim Statiker, da in die Scheune noch zwei Decken eingezogen werden müssen. Er hat uns nun darauf hingewiesen, dass wir die Scheune mit mind. 16 cm dämmen müssen. Da er ein reiner Tragwerkplaner ist, sind ihm aber die genauen Bestimmungen der EnEV nicht bekannt. Ich weiß, dass es ab Okt. 09 eine neue EnEV geben wird, die noch schärfere Bestimmungen haben soll. Deshalb würden wir gerne den Antrag noch in diesem Monat stellen. Dabei gibt es aber zwei Probleme: 1. wir haben das Haus noch nicht gekauft, 2. So schnell wird wohl kein Architekt einen Antrag stellen. Oder vielleicht doch? Im Grunde würde es ja genügen einfach einen Antrag zu stellen und die restlichen dafür benötigten Unterlagen nachzureichen. Wenn der Antrag noch in diesem Monat gestellt wird, gilt noch die alte EnEV.
Ich würde mich freuen, wenn jemand eine Antwort auf dieses Problem hätte.

Viele Grüße

Regine Melcharick
 
EneV ist nicht alles....

jedenfalls kein Grund überstürzt Anträge zu stellen und husch husch noch einen Kaufvertrag zu schnitzen und darüber evtl. Baumängel etc. zu übersehen. Später wirds euch von der KfW nur nicht so zinsgünstig gefördert. Die Standards würde ich auf jeden Fall anstreben - es rechnet sich langfristig. Wir dämmen noch nach der alten EneV und dämmen trotzdem 20cm und packen WW-solar aufs Dach und würden die neue EneV auch schaffen. Wenn du sowieso dabei bist, machen die paar cm mehr auch nicht mehr viel aus....

Dürft ihr die Scheune überhaupt umbauen und ist der Nachbar einverstanden?

Hat euch der Verkäufer einen Energieausweis vorgelegt (Pflicht)? Wenn nicht, holt euch auf seine Kostene einen Energieberater, der was von alten Häusern versteht. Der sagt euch genau, welche Vorgaben ihr bringen müsst und kann euch evtl Tips zur Umsetzung geben.

Was sagt denn euer Bauamt bis wann der Antrag eingereicht sein muss?

Habt ihr die Bauakte schon eingesehen?

Habt ihr schon einen Architekten der Zeit hat?

Sind Baupläne (Grundriss/Schnitt) von Haus und Scheune vorhanden?

Gruss, Boris
 
Du kannst einen Vorvertrag mit dem Verkäufer schliessen, wonach der Käufer zurücktreten kann, wenn die Scheune nicht umgenutzt werden kann. Parallel dazu provisorische Bauvonafrage stellen (grobe Projektskizze reicht) und mit dem Nachbarn Kontakt suchen.
Wenn das klappt, *in aller Ruhe* ¨überlegen, was man wie womit genau erreichen will. Hektik zahlt sich nicht aus!
 
Baugenehmigung

Hallo,
Baugenehmigungen werden immer unabhängig von Rechten Dritter erteilt.
Also können Sie den Bauantrag formal jetzt stellen.
Aber wenden Sie sich vorher an den Nachbarn.
Die Nutzungsänderung eines Gebäudes wird genauso behandelt wie ein Neubau.
Ihr Nachbar muss die Einverständnisserklärung unterschreiben.
Auch die Bauaufsicht muss einverstanden sein.
Sie wird Ihnen eine Befreiungsgebühr berechnen. Das kann teuer werden.
Wenn eine neue Wohnung entsteht, greift die Stellplatzsatzung der Gemeinde.
Also, gehen Sie zum Bauamt und lassen sie sich beraten.

viele Grüße
 
Baugenehmigung

Hallo,

die planungsrechtliche Zuässigkeit und die nachbarschaftliche Einverständniserklärung sehe ich hier als die Knackpunkte.

Gebühr für Befreiung ist i.d.R. 1% des wirtschaftlichen Vorteils.

Dem Vorschlag mit dem Vorvertrag würde ich folgen und nicht auf irgendwelche ENEV-Fristen schielen. Schließlich gibt es auch Ausnahmen, bei Denkmälern sowieso schon qua Verordnung.

Grüße vom Niederrhein
 
hallo,

Ich glaube ich habe es jetzt kapiert wie man hier antwortet. Vielen Dank für die vielen Tipps. Wir haben nach den Energiepass gefragt und es gibt natürlich keinen. Die Idee mit dem Energieberater auf Kosten des Verkäufers ist gut. Das werden wir auf jeden Fall probieren. Ebenso den vorläufigen Kaufvertragn. Wir werden uns also nicht von der EnEV "hetzen lassen".
Die Nachbarschaft dürfte kein Problem sein. Das Grundstück ist sehr groß und es gibt keine Nachbarn, die durch den Umbau unmittelbar betroffen sind. Ich weiß zwar, dass trotzdem alle Nachbarn, deren Grundstück an das mit der Scheune grenzt gefragt werden, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand was dagegen hat. Inzwischen habe ich mich auch nochmal genauer mit der EnEV auseinander gesetzt. Wenn ich es richtig verstehe, gibt es gar keine Verpflichtung zur Außendämmung. Es ist immer nur die Rede davon, dass die Leitungen isoliert sein müssen und die Decke des Dachstocks und das eine neue Heizung eingebaut werden sollte. Oder habe ich das falsch verstanden.
Regine Melcharick | 20.09.09 | 9x abgerufen | [ Antwort schreiben
 
EnEV

Hallo,

das haben Sie gründich mißverstanden.
Die EneV stellt soviele Anforderungen, daß Sie als Laie überfordert sind.

Grüße
 
Thema: Baugenehmigung

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