Alte Scheune abreißen und neuen Teil ausbauen

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S

Sven

Guest
Hallo,

ich plane eine alte Scheuene abzureißen und den neuen Teil der Scheune auszubauen. Jetzt wollte ich mal wissen was es da rechtlich zu beachten gibt oder kann ich die alte Scheune einfach so abreißen??

mfg
Sven
 
Scheunenabriss

Die Bauordnung Ihres Landes sagt ob Sie einen Abrissgenehmigung brauchen oder nicht. Für den Ausbau der Scheune gilt Nutzungsänderung, und es wird einen Bauantrag verlangt.
m.f.g.
 
Umnutzung

zuerst ein Gespräch mit der Genehmigungsbehörde führen, denn nicht jede Scheune darf ausgebaut werden!
 
TV

Hallo, kann Ihnen zwar nicht mit einer Lösung für Ihr Problem weiterhelfen, möchte aber gerne wissen, wann Sie Ihre "Baustelle" in Angriff nehmen. Bin nämlich auf der Suche nach Leuten wir Ihnen, um evtl. für eine Kabel-1-Doku-Soap Bauarbeiten wir Ihre zu begleiten. Wir könnten ab sofort bis einschl. März 2005 produzieren. Interesse? Dann melden Sie sich bitte. Danke! Und wenn Sie selbst nicht in Freage kommen, vielleicht haben Sie ja Nachbarn, Freunde, Bekannte oder Kollegen, die im genannten Zeitraum etwas bauen, renovieren, um-, an- oder einbauen (z.B. eine Küche). Wir sind für Vorschläge immer offen!
 
TV 2

Kontaktmöglichkeit für alle Interessierten:
**********
oder 0221-71040132
 
Zeitraffer?

@Volker Schmidtmann:

... wenn Sie eine fachgerechte Grundsanierung eines alten Fachwerkhauses begleiten wollen, werden Sie Ihren Zeitplan zumindest auf ein Jahr strecken müssen - ansonsten bekommen Sie vermutlich nur die Schnellbauvariante mit Gipskarton & Co. zu sehen, die wirkliche Fachleute in der Regel ablehnen.

Eine fachgerechte Grundsanierung beginnt mit der genauen Bestandserfassung und Zustandsanalyse, dann folgt die Planung, dann die Realisierung.

Ich beginne gerade mit einem verformungsgerechten Aufmaß für ein altes Pfarrhaus. über die Wintermonate können dann parallel zur Planung die Fußschwellen erneuert werden. Mit den Lehmarbeiten fangt man witterungsabhängig sinnvollerweise erst im Frühjahr an. Hier wird über ein Lehmbauseminar der Intessengemeinschaft Bauernhaus e.V.(Stampflehm mit Holz- und Strohhäcksel) im April der Startschuß gegeben. Die erforderlichen Trocknungszeiten in Verbindung mit dem geplanten Eigenleistungsanteil der Bauherren bringen es dann mit sich, daß das Objekt kaum vor Jahresfrist bezugsfertig sein kann.

Wenn Sie das Ganze an einem Objekt wirklich auf 4-5 Monate Drehzeit komprimieren wollen, wird es wohl überwiegend "Soap" und weniger "Doku" werden.

Herzliche Grüße aus Wolfenbüttel

Stefan
 
Lieber Sven,

in welchem Bundesland soll das ganze stattfinden?

Wenn Ihnen die Bauaufsichtsbehörde ihr Ergebnis mitgeteilt hat, sollten Sie es noch einmal überprüfen. Es sollen da schon mal Fehler passiert sein ;)

Mit freundlichen Grüßen

RA Dr. Bernd H. Uhlenhut
 
Thema: Alte Scheune abreißen und neuen Teil ausbauen

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