Scheune als Garage oder Vereinsdomizil nutzen bedarf einer Zustimmung der Umnutzung?

Diskutiere Scheune als Garage oder Vereinsdomizil nutzen bedarf einer Zustimmung der Umnutzung? im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Um unsere große unter Denkmalschutz stehende Scheune erhalten zu können, prüfen wir mehrere Einnahmeaussichten/Interessenten. Einerseits bestehen...
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Clemens2

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Um unsere große unter Denkmalschutz stehende Scheune erhalten zu können, prüfen wir mehrere Einnahmeaussichten/Interessenten. Einerseits bestehen Anfragen um Kraftfahrzeuge unterstellen zu wollen, andererseits möchte ein Verein sich einmieten für seine Vereinstätigkeit. Können wir frei entscheiden oder muss eine Umnutzung beantragt werden?? Ich hoffe nicht.
 
Umnutzung

Wird ein Bauwerk zu einem anderen als dem ursprünglich genehmigten Zweck genutzt, muß diese Umnutzung beantragt werden. Dabei wird überprüft, ob die Nutzung im bauplanungsrechtlichen Zusammenhang genehmigungsfähig ist (z.B. Bebauungsplan, Baunutzungsverordnung etc. ) und im baurechtlichen Sinne.

Bei den angedachten Nutzungsarten könnte z.B. die Garagenverordnnung eine Rolle spielen oder die Versammlungsstättenverordnung. Daneben wird es Anforderungen des Schallschutzes, Wärmeschutzes, Brandschutzes (Fluchtwege etc) geben.. Nicht zuletzt wird sich der Denkmalschutz an der Diskussion beteiligen wollen. Das ganze wird wahrscheinlich über eine BAuvoranfrage laufen müssen, da mehrere Dienststellen daran beteiligt sein können.

Lassen Sie sich von der Bauaufsichtsbehörde dazu beraten und suchen Sie dann ggf. von vorne herein die Zusammenarbeit mit einem Architekten.
 
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