Umnutzung
Wird ein Bauwerk zu einem anderen als dem ursprünglich genehmigten Zweck genutzt, muß diese Umnutzung beantragt werden. Dabei wird überprüft, ob die Nutzung im bauplanungsrechtlichen Zusammenhang genehmigungsfähig ist (z.B. Bebauungsplan, Baunutzungsverordnung etc. ) und im baurechtlichen Sinne.
Bei den angedachten Nutzungsarten könnte z.B. die Garagenverordnnung eine Rolle spielen oder die Versammlungsstättenverordnung. Daneben wird es Anforderungen des Schallschutzes, Wärmeschutzes, Brandschutzes (Fluchtwege etc) geben.. Nicht zuletzt wird sich der Denkmalschutz an der Diskussion beteiligen wollen. Das ganze wird wahrscheinlich über eine BAuvoranfrage laufen müssen, da mehrere Dienststellen daran beteiligt sein können.
Lassen Sie sich von der Bauaufsichtsbehörde dazu beraten und suchen Sie dann ggf. von vorne herein die Zusammenarbeit mit einem Architekten.