Frage zu Schäden, die ein Handwerker verursacht hat

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Annette T.

Guest
Hallo,

beim Dach decken (Montage des Fallrohes) hat der Dachdecker mehrere Gefache angebohrt. Diese waren grade durch uns frisch verputzt und gestrichen worden. Der Dachdecker hat dort Schellen in den Verputz geschraubt. Natürlich sind dort Stellen abgeplatzt - ganz zu schweigen von den großen Bohrlöchern. Außerdem sind weitere Schäden entstanden (Lastkran ist ins Dach gekracht und durch die Erschütterung sind Putzrisse im Haus drin entstanden).

Wir möchten die Schäden gerne selber beheben (Gefache neu verputzen und streichen) und haben einen Betrag x von der Rechnung einbehalten.

Der Dachdecker möchte jetzt einen dubiosen Maler schicken, der die Schäden ausbessert.

Frage: Muss ich "diesen" Maler akzeptieren? Oder kann ich mir - wenn ich es schon nicht selber machen darf oder soll - einen Fachbetrieb aussuchen, der sich mit Kalkputz auskennt???

Grüße Annette
 
Nachbesserung

Wenn mich nicht alles täuscht hat der Schadenverusacher, ergo der DD ein Recht auf Nachbesserung durch eigene Kraft. Erst wenn diese nicht erfolgt hast Du nach angemessener Frist und Nachfristsetzung das Recht auf eine Ersatzvornahme.
Verbesser mich wer kann, aber so kenn ich es.
Grüße aus Leipzig
Martin Malangeri
 
Daß ein Dachdecker...

...aus EIGENER Kraft Putz- und Malerarbeiten leisten kann, ist ja eher die Ausnahme.

Ich denke nicht, daß ein anderer, vom Schadenverursacher gedungener Handwerksbetrieb geduldet werden MUSS. Bin mir da aber auch nicht sicher. Soweit die Fachkunde des potentiellen Kandidaten bezweifelt werden muss, kann man ihn sicher ablehnen.

Die konventionelle Variante wäre: Gutachter. Der "Ausflug" des Kranes könnte weitere Schäden verursacht haben, die nicht offensichtlich sind.

Grüße

Thomas
 
Nachbesserung

Der DD muß bzw. darf die Reparaturen nicht selber ausführen, wenn er fachlich dazu nicht in der Lage ist. Er muß in diesem Fall einen anderen Handwerker beauftragen.
Bezahlen muß er natürlich dafür.

Zum Einbehalt von der Schlußrechnung:
Man kann bis zum 3-fachen der ungefähren Mängelbeseitigungskosten einbehalten.
Falls der Handwerker keine Nachbesserung nach Einhaltung der Frist- und Formvorschriften durchführt, kann der Bauherr die Reparatur selber ausführen lassen und die ihm entstandenen Kosten gegen den Einbehalt aufrechnen.
Das, was übrigbleibt, muß dem Handwerker ausbezahlt werden.
Einfach einbehalten, nicht abrechnen und den Rest nicht ausbezahlen bedeutet, das aus dem Einbehalt eine Minderung des Werklohnes geworden ist, die der Handwerker durch sein Verhalten akzeptiert hat.
Folge: Damit verzichtet der Bauherr auf Gewährleistungsansprüche im Zusammenhang mit dem Schaden.

Das ist keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung.

Viele Grüße
 
Danke für die Antworten.

Wir hatten ja letztes Jahr ziemlich Ärger mit dem Dachdecker (hab ja Fotos eingestellt). Außerdem hat er Sachen abgerechnet, die wir garnicht hatten bzw. ist unser Dach garnicht so groß (es soll plötzlich um 14 qm gewachsen sein *lach* - trotz der Pläne von Architekten...).

Ich hab nur Angst, dass er jetzt einen "Maler" anschleppt, der genauso arbeitet wie er. Aber dann kann ich sicherlich verlangen, dass mit holzgebranntem Sumpfkalk verputzt wird, wie wir es auch getan haben, oder?

Grüße Annette
 
Verbessert mich...

... aber eigentlich sollte der DD doch ne Betriebshaftpflicht haben. Warum wurde die nicht eingeschaltet? Weil dann wäre das procedre klar. Oder wars gar kein richtiger DD? Nachtigall ick hör dir trapsen...
 
natürlich war es ein richtiger Dachdecker. Diese Firma gibt es schon seit 150 Jahren. Ich will dieses Thema aber jetzt nicht weiter durchmahlen, hatten wir letzten Sommer schon hier ;o).

Warum er es nicht seiner Versicherung gemeldet hat oder ob er hat, weiß ich auch nicht (vielleicht hat er Selbstbeteiligung?). Die Palette voller Dachziegel, die vom Kran ins Dach und dann nach unten fiel, hat er uns jedenfalls in Rechnung gestellt. Fanden wir auch höchst amüsant... Vielleicht hat er ja Gedächtnisschwund oder so ;o).

Grüße Annette
 
Nachbesserung

Ob ein Handwerker seine Versicherung einschaltet oder das Problem ohne sie löst, bleibt ihm überlassen.
Auf jeden Fall steht ihm das Recht auf Nachbesserung in der o.g. Weise zu. Eine Nachbesserung kann fehlschlagen, aber nur auf diesen Verdacht hin vorher schon diese Nachbesserung abzulehnen geht nicht.
Was die Rechnung betrifft:
Das ist Sache des Bauherren, ihm übergebene Rechnungen auf Konformität und Richtigkeit zu prüfen und ggf. Änderung zu verlangen. Wenn das nicht nach Einhaltung der Frist- und Formvorschriften geschieht, kann er die Rechnung selbst bearbeiten und den von ihm errechneten Betrag auszahlen.
Generell gilt der Grundsatz:
Nach Rechnungslegung steht der unbestrittene Teil des Werklohnes dem Handwerker zu.
Alles einbehalten wegen ein paar vergleichsweise kleiner strittiger Posten gilt nicht.
Übrigens sollte man schon aus dem Grund einen Baubetreuer einschalten. Allein durch Angebotsprüfung, Vertragsverhandlung, Rechnungesprüfung, Abnahmen, Bearbeitung der Schlußrechnung kann der dem Bauherren eine Menge Geld und Ärger sparen.

Viele Grüße
 
Hallo Georg,

sicher, ihm steht das Recht auf Nachbesserung zu. Aber das ist die Nachbesserung seiner Gewerke und nicht die "fremden", oder? Mit fremden meine ich die Schäden an meinem Fachwerk. Da kann er ja theoretisch als Dachdecker selber nichts nachbessern.

Grüße Annette
PS: die Rechnung haben wir bezahlt (das, was wir auch hatten, nicht das, was er alles berechnet), haben nur einen kleinen Betrag einbehalten für die Schäden für's Verputzen
 
Mein Gott

Leute die Firma wird sich wohl kaum dagegen sperren und den Schaden beheben lassen.
Jeder seriöse Betrieb hat eine Versicherung und ein Dachdeckerkran muß extra " Versichert" sein.
Und das Böcke gebaut werden kommt auch in den ältesten Betrieben vor da kommen so schlaue Sprüche von div.Schlaubergern gerade richtig!
Annette ich würde noch mal bei dem Chef persönlich nachfragen was jetzt Sache ist.
Das er seine eigenen Maler,Putzer oder Maurer hat ist schon möglich.Ein ruhiges Wort hilft manchmal denn der DD hat auch seinen Ruf zu vertreten.
 
Hach, endlich meldet sich ein Dachdecker zu Wort ;o)

Unser Dachdecker hat keinen Verputzer oder Maler als Angestellten, ich denke, das geht so "von Kumpel zu Kumpel" bei denen. Aber egal...

Kannst Du mir zufällig sagen, ob ich drauf bestehen kann, dass der Verputzer mir die Gefache in den Zustand bringt, in dem sie vorher waren (mit Sumpfkalk geputzt)?

Grüße Annette
 
Es

muß so wieder Erstellt werden wie es mal war.
Dafür muß der Ausführende auch die Gewährleistung übernehmen.
Übrigens was unser Spezie mit Gutachter meint,da währe ich vorsichtig! Nachher kannst du den selbst bezahlen.
Und die sind teuer.
Ich würde für die Reparatur aber einen Fachberieb verlangen.Wenn die Arbeiten gemacht sind , nochmal zusammen die Arbeiten abnehmen.Wichtig alles aufschreiben und Bilder machen.Dann sollte wohl Frieden sein.
Ach ganz wichtig , eine schriftliche Frist setzen!!
 
Danke Boris!

mit der Frist isses ja grade schlecht, Gefache verputzen ist nicht, solange es noch frostig werden kann.

Grüße Annette
 
Ich habe als Bauherr...

...wie auch als Handwerker ein ausgesprochen positives Verhältnis zu Gutachtern. Der vorliegende Fall ist vom Dachdecker seiner Versicherung zu melden. Die muß m.E. den Gutachter zahlen, zumindest dann, wenn Sie nicht schon vorher einen vereidigten Gutachter da hatte. Sicher muß das bei kleineren Sachen nicht sein (angebohrte Gefache), wenn der Kran durchdreht dagegen schon. Der Bauherr ist schließlich kaum hinreichend sachkundig, um den Schaden vollständig beurteilen zu können, der Baubetrieb wird es kleinreden wollen.

Ich hatte vor Jahren eine Hustensaftschmugglertruppe aus der Heizungsbranche im Hause, und die hatten sich ein ganz klein wenig verlötet. Nach 2 Jahren brach der über dem Heizungsrohr liegende Boden durch. Angebot Heizungsfirma: neu löten, Dichtheit prüfen und 4 neue Dielen legen lassen, versiegeln. Ich wollte einen kompletten Überschliff des Raumes und neu versiegeln bezahlt bekommen, was strittig blieb. Mein Gutachter fand den Hausschwamm und die Versicherung zahlte die 5-stellige Summe und den Gutachter ohne jegliches Murren. Gelötet haben die Hustensaftschmuggler, und 2 Wochen später (Schwammsanierung erfolgt, neue Dielen etc.) tropfte es aus dem gleichen Fitting... Sollte ich einer solchen Truppe die Auswahl der Zimmererfirma überlassen?

Eine Zahlungszusage der Firma wäre auch bald Makulatur gewesen, etwas später löste sich das Unternehmen in Schall und Rauch auf.

Grüße

Thomas
 
>Man kann bis zum 3-fachen der ungefähren Mängelbeseitigungskosten einbehalten.<

Das wurde mit dem neuen Forderunssicherungsgesetz auf das 2-fache gesenkt. Es gibt sonst auch noch ein paar interessante rechtliche Neuerungen...

Grüße,
Peter
 
Wir haben von 14.100 500 Euro einbehalten. Das ist denke ich wirklich überhaupt nicht viel. Wenn man sich mal überlegt, wie lange es dauert, die Gefache neu zu verputzen.
- Gerüst stellen
- Putz (Material)
- Putz anmischen, vorhandenen Putz abschlagen, alles verputzen, 4 x streichen...
- unsere Palette ist auch kaputt gegangen...
- Fenster hat ein "Einschlagloch" ;o)...

usw. Ganz zu schweigen von den Urlaubstagen, die wir genommen haben und er dann doch nicht erschienen ist (aber das haben wir nicht abgezogen, bin ja nicht sooo kleinlich).

Dann sind ja innen Rissen im Lehmputz entstanden...

Ich glaube nicht, dass er die Schäden seinen Versicherungen gemeldet hat. Als die Dachziegel runterfielen, war das Traufblech ganz zerbeult und hatte sogar große Löcher (das sah man von unten). Erst nach mehrmaligem Auffordern wurde das ausgetauscht ("ja, ein paar Dellen oder Löcher wären ja schließlich nicht so schlimm" - "wir bezahlen aber für ein NEUES und wollen keine Löcher, warum hat man dann das alte nicht gelassen, wenns das tut?")... also da gab es immer ziemlich ätzende Diskussionen, weil er nicht von seinem Standpunkt abrücken wollte.

Mit dem Dachfenster war es ähnlich... War von vorne herein klar und besprochen, dass wir das Dach mal ausbauen wollen und wir wollten ein Dachfenster, das man zur Seite schieben kann, damit der Schorni da raus kann...

- Er baut die Ausstiegsluke für den Schorni ganz oben im Giebel ein, ganz am linken äüßeren Dachsparren (sehr hübscher Platz *würg*).
- warum Ausstiegsluke? bestellt haben wir ein Dachfenster, steht ja auch im Angebot. (er: "genaugenommen sind alles Fenster, auch die Ausstiegsluken und das, was wir wollen, wäre ein Wohnraumfenster, das sei aber wieder was anderes - und überhaupt gibts die zum Beiseite schieben nicht mehr"...)
- hey, da oben kommt keiner hin ohne Leiter - sind ja 3 m bis da hoch - und saubermachen kann man das ja auch nicht, daaaa oben... (er: "warum, kann man doch gut mit der Leiter hoch, Sie sind ja noch jung")

... dann hat er es unten eingebaut und wir haben gesehen, dass es ein Kaltraumfenster ist. (er: "ja, aber es hat ein Isolierglas". Wir wollen aber da oben ausbauen. Er: "ja, aber das dauert ja noch ne Weile, dann kann man ja ein neues einbauen. Außerdem ist der Kamin ja noch nicht in Betrieb". (ja, was mein Kamin mit dem Fenster zu tun hat, frag ich mich auch...).

Und dann hat er ein neues eingebaut. Wir haben genau gesagt, was für ein Modell und was für einen Eindeckrahmen... Und *mitdemkopfaufdentischschlag*... er hat den falschen Eindeckrahmen bestellt. Ziegel anstatt Biber (er: Ziegel ist alles, was Ziegel ist, Biber ist auch ein Ziegel)...

Nach ewigem rumdiskutieren und Rücksprache halten mit den Fensterherstellern hab ich dann gesagt: wenn er jetzt nicht den richtigen Rahmen einbaut, lass ich das einen anderen Dachdecker machen und geb ihn seinen dann zurück. Dann hat es geklappt. Diese ewigen Diskussionen immer. Wenn man n Fehler macht, soll man dazu stehen, es in Ordnung machen und gut. Aber tagelang wegen offensichtlichen Sachen diskutieren (wie zerbeultes und zerlöchertes Blech)... geht garnicht.

Wisst Ihr, wenn ich schon seinen Namen höre, stellen sich die Nackenhaare. Das waren nicht die einzigen Dinge. Ein paar Sachen sind auch liederich ausgeführt oder das Windband fehlt, aber mein Mann sagt: lass, ich kann den nicht mehr sehen, nachher kommt er und wills noch nachbessern, nein Danke - SO weit sind wir schon...

Deshalb - auch wenns jetzt blöd klingt - trau ich dem Maler, den er anschleppt, auch nix gscheites zu... (ok, ist Schubladendenken, aber wir wohnen hier in einer Region, wo es eh keiner versteht, wenn Menschen mit Lehm und Kalk ein Fachwerkhaus wieder herstellen. Hier gibts Ytong und Zementputz und alles andere ist alter Mist...)

LG Annette
 
Thema: Frage zu Schäden, die ein Handwerker verursacht hat

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