Langzeitschäden am Gebäude durch Angebung des Strassenkörpers

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Theo Brunner

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Wir sind immer noch am Kämpfen mit der Gemeinde die vor 10 Jahren den Strasse und den Grund vor unserem Hause um 15- 20 cm angehonen hat.Im Juli 04 nach Einbruch von Wasser der Strasse durch die Eingangstür sowie die Keller- Oberlichter einen grossen Schäden eindstanden. Nach herauszerren der Teppiche und Isolation hatten wir festgestellt, dass die Köpfe der Balken die in die Bollensteinmauer eingelegt sind Abgefault sind und der Schwellbalken ist auch am Vermodern.
Trotz 2 Gutachten von Strassenbauern die beite bestätigen, dass Fehler gemacht wurden beim Srassenbau sowie 1 Gutachten eines Holzfachmann der bestätigt,dess die faulen Balken durch die Angebung des Grundes zurückzuführen sind ist unsere Gemeinde immer noch der Meinung, dass sie keine Schuld trifft an diesen Fäulnisschäden der Liegenschaft.
Nun meine Frage hat jemand Erfahrungen mit solchen Problemen und wie ist das beste vorgehen.

Theo Brunner
 
Ländersache

Hallo miteinander,

derartige "Streitereien" sind in Deutschland nicht durch das BGB geregelt, sondern durch das Nachbarrecht der einzelnen Länder. Die Gesetzestexte geben hier nicht allzu viel her - man benötigt schon die Kommentare.

Für Niedersachsen ist das Frank Pardey, Kommentar zum ...; 2. Auflage aus 2002.

Dieses Buch ist leider nicht mehr im Buchhandel erhältlich und auch in sehr vielen Uni-Bibliotheken nicht verfügbar.

Hat jemand unter den Mitgliedern dieses Buch (oder Zugang) oder eventuell den Kommentar eines anderen Bundeslandes?

Gruß aus BS

Bernd
 
Strassenanhebung

Hallo in die Schweiz
Das wäre mal eine gute Sache, wenn sich diesem Thema mal eine große RA-Kanzlei annehmen würde!
Aber ich glaube, dass diese Streitigkeiten alle im Sande verlaufen werden und nicht "ordentlich" behandelt werden.
Wenn eine Privatperson hier gegen eine Kommune gewinnen würde, würde das zu einer Lawine führen, die die ganzen Kommunen noch tiefer in den Ruin treiben würden, da diese Problematik noch in abertausenden "Sockelbereichen" in BRD, ... in allen Ländern schlummern, die noch nicht manifestiert sind.

Trotzdem

Viel Erfolg bei der Suche nach der Gerechtigkeit!!!

Florian Kurz
 
Strassnanhebung mit Langzeitschäden

Guten Tag Herr Florian Kunz,

ich vermute das mein Fall nicht der einzige ist. Aber es kann doch nicht angehen, dass in der Heutigen Zeit Strassenbauer und Gemeindevorsteher alte Bauwerke einfach ignorieren und sich nicht bewusst sind, was für Schäden an den Bauwerken und bei den Steuerzahlern hinterlassen.
Es ist an der Zeit, dass vorher geprüft wird was das beste ist und nicht einfach von einigen Leuten gesagt wird was gemacht wird und die sich im nachhinein unter der Macht der Kommune nicht zu ihren gemachten Fehler stehen.
Sicher es wird für uns eine schwirige Zeit geben aber wir hoffen, dass es doch noch eine Gerichtigkeit gibt.
Sicher ist es wichtig das man über solche Planungsfehler diskutiert und nicht nur die Faust in der Tasche macht, ansonsten kommt es immer wieder zu solchen Vorfällen!

Mit freundlichen Grüssen
Theo Brunner
 
Lieber Theo Brunner

Das ist ja das Problem!
Die Gehsteige werden immer nur "aufgeschüttet" und die Strassen sind einfach billiger herzustellen, wenn man immer nur "oben drauf" schüttet!
Gehen Sei mal mit offenen Augen durch die Städte und Gemeinden!
Da sehen Sei - wie schon geschrieben - abertausende dieser Schadensleichen.
Aber die meisten sind bei Massivbauten, an denen sich die Schäden erst noch vile später zeigen. Da wird durch die ständige Belastung und schlechte wieder Trocknung von Innen und Außen der Stein mürbe, ode rdie Fundamente kaputt. Das dauert! Und dann kommt ja der einfache "Bauherr" nicht gleich drauf, dass das mit einer Strasse zu tun hat, oder mit einer kleinen Erhöhung des Gehsteiges...!
Schauen Sie sich um!: zugemauerte Kellerfenster, oder nur noch sichtbare Kellerschlitze ...
Unseren Autos und Gehsteigen zuliebe wird alles gemacht!
Und dann schauen Sie mal in die Gemeinde, Stadt und Kreisräte hinein!
Da sitzen oft Leute, die diesbezüglich nicht weit denken wollen, oder können!
Das ist ja ein schwieriges Thema!
Und früher hat man dann eben gesagt: Dann nimm Zement und Beton, dann geht es schon!!!

Frisch auf duch den Baudschungel!

Florian Kurz
 
hallo,
Bei dem Fachwerkhaus denkmalgeschützt das wir kaufen wollen, ist dies auch der fall. (Grenzbeba. )
Die Straße wurde angehoben(ca 1930 und dadurch liegt der Schweller (die kompl. Seite) nicht mehr oben.
Genau auf dieser Seite ist auch der Keller, die Holzdecke und tragende Balken u. die außen wand im keller würden in Mitleidenschaft gezogen muss alles neu.
Wenn wir das haus kaufen, wollen wir auch eine Schadensregulierung bei der Stadt beantragen.
Das Denkmalamt unterstutzt uns vielleicht dabei.
Vielleicht ist das haus deshalb so günstig.
Mit freundlichen Grüßen
clay
 
Denkmalbehörde

Hallo Clay,

hat sich die Denkmalbehörde bei Dir schon zur juristischen Seite dieses Problems geäußert ?

Liegt das Objekt Deiner Begierde in NS oder NRW ?

M.E. sind bei dieser Problematik Schadenersatzansprüche bereits verjährt. Ungeklärt sind aber bisher Aspekte wie Rückbau, bzw. der Aspekt der Regulierung, wenn man bei eigenen Arbeiten den Gehweg "beschädigt" und dann wieder reparieren soll. Dann hätte man nämlich 2 X für den Unsinn der Behörden gezahlt.

Deshalb noch mal meine Frage in die Runde nach den Kommentaren der einschlägigen Nachbarrechte (s.o.)

Gruß aus BS

Bernd
 
hallo



Objekt meiner Begierde ist in nrw.
So genau weis ich das auch nicht, wann die Straße von der Stadt gemeinde angehoben würde.
Die vom Denkmal Wollte sich da noch mal info- einholen.

es ist so das die Stadt –gemeinde keine Ahnung wer,,,, die Straße angehoben haben.
Also kein Eigenverschulden. Das hat auch das Denkmal bestätigt.
Wenn wir das haus kaufen, müssen wir das alles noch sanieren lassen.
Warum sollten wir dafür aufkommen wo doch die gemeinde mist gebaut haben.
Mit freundlichen Grüßen
clay
 
Amtshaftung

Sehr geehrter Herr Brunner,

Grundlage für einen Schadensersatzanspruch in Deutschland ist die Amtshaftung aus § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG. Dafür ist eine schuldhafte Amtspflichtverletzung erforderlich.

Vorgaben zu Bodenerhöhungen gibt es in den Nachbarrechtsgesetzen. Diese sind allerdings wenig konkret. Zudem sind Fragen des Niederschlagswassers im Landeswasserrecht spezieller geregelt. Die Schweizer Rechtslage kenne ich nicht.

Offensichtlich haben Sie jedenfalls schon hinreichende (private) Gutachten, die Fehler und ihre Folgen darlegen. Notfalls müssen Sie eben klagen, was im Rahmen der Amtshaftung in Deutschland regelmäßig erforderlich ist.

@ Bernd Fröhlich:
Selbstverständlich haben wir auch einen Kommentar zum NachbarrechtsG NRW. ;) Mit unserer Bibliothek zum öffentlichen (BauGB, BauO ...) und privaten Baurecht (HOAI, VOB usw.) helfen wir gerne weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bernd Uhlenhut
 
Schaden durch Anhebung der Strasse

Hallo alle zusammen

Bin erstaunt über die vielen Kommentare.Anscheinend wird nicht nur in der Schweiz misst gebaut.
Ich kann nur jedem Hausbesitzer den Rat geben, falls ein Gehweg oder der Grund angehoben werden sollte, sofort Einsprache erheben oder ein Baustopp zu erwirken.Am besten mit einem Anwalt zusammen.Denn der Schaden der nach Jahren oder erst per Zufall zum vorschein kommt ist sehr viel höher und die Kosten um Angehört zu werden noch viel mehr vom Ärger darf man gar nicht Reden.
Was ich nicht verstehen kann ist, dass solche Fehler durch Kommunen und Strassenbauer noch gibt in der heutigen Zeit ( Lernt mann dies den nicht in der Berufsschule?) oder gehen diese Leute einfach nach dem Motto nach 10 oder mehr Jahren ist dies nicht mehr ihr Problem. Eine schöne Denkweise von diesen Leuten.
Aber es gibt zum Glück auch dort Kompetente Leute nur hier bei uns gibt es halt auch Quereinsteiger die von der Materie keine Schimmer haben zum Leidwesen der betroffenen.
" It`s not stupid to make mistakes... it`s stupid to make them twice!"
Mit freundlichen Grüssen

Theo Brunner
 
Sehr geehrter Herr Dr. Uhlenhut

Bei uns ist die Frist 10 Jahre für ein Werk.
In meinem Fall habe ich den Schaden 1-2 Monate vor der Frist
festgestellt und dies mit Anwalt an der Behörde im Juli 04 gemeldet und Mittgeteilt des sie Gegenmassnahmen ergreifen sollen, damit nicht noch zum 4 mal Strassen- Wasser ins Haus läuft und sich ein Bild von den Langsteitschäden machen sollen. Da mein Anwalt bei dieser Besichtigung vor der Behörde sagte, dass die Gemeinde vor dem Haus zuständig sei und im Hause die Kosten selber tragen müsse habe ich mich entnschieden nach langer Untätigkeit seitens der Gemeinde und Anwalt(Endscheid mitte Dez.04 dass sie nicht für die Schäden am Gebäude aufkommen werden) einen anderen Anwalt genommen. Aber voraussichtlich müssen wir die Gemeinde Betreiben ansonsten meine Rechtsansprüche im Juli 05 verfallen werden. Diese verzögerungstaktik ist warscheindlich immer vorhanden.
Leider habe ich noch keine Gerichtsurteile gefunden, die auf mein Schadenprofil passen.

Mit freundlichen Grüssen
Theo Brunner
 
Thema: Langzeitschäden am Gebäude durch Angebung des Strassenkörpers

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