4 Fragen und dazu brauche ich Ratschläge

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Ebke Marc

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1. Nun zunächst wie bereits erwähnt stellte sich heraus das wir u.a. ein Eifeler Einhaus aus dem 18.Jh. erworben haben , damit verbunden trat im Nachhinein das Denkmalamt unserer Gemeinde an uns heran und stellt nun mehr o. weniger den Anspruch auf Denkmalschutz : Was kommt da auf uns zu ? , denn das derzeit seit 1960 nicht mehr bewohnte Haus sollte für uns bewohnbar und bezahlbar saniert werden.
2. mit Schrecken mußte ich feststellen das einige Balken im Ständerwerk Holzwurmlöcher aufweisen (innen und außen ) ;vermutlich Holzbock bezw. der Hausbock und was kann ich nun tun um ihm den Garaus zu machen und das Ständerwerk zu erhalten?
3. Im Haus sind einige Fußböden zusammengebrochen , bezw. eingebrochen , wie saniere ich diese fachgerecht in Eigenleistung.
4. Wer muß ein Fachwerkhaus abreißen und überläßt mir gegen Abholung Eichenbalken und antike Fenster die zu unserem Haus passen....helfe gegebenfalls auch beim Abbau durch Eigenleistung.
 
ich

sag mal zu 1.): denkmaleigenschaft bedeutet schon erhebliche eingriffe in ihre eigentumsrechte. je nachdem wie ernst es der zuständigen behörde ist und welche bedeutung das gebäude in kultureller hinsicht hat. man wird ihnen vorschreiben, was sie wie und womit zu sanieren haben. im ernstfall bis zur farbe der türen und wände innen (außen sowieso). materialien, verarbeitungstechniken...mehr geld kosten als eine standard-gipskarton-sanierung wirds vermutlich. allerdings wird ihnen das ganze auch steuerlich versüßt, da kommt über 10 jahre schon was zusammen. das btrifft auch zukünftigen erhaltungsaufwand. und fördergelderchen gibts vielleicht auch - also kundig machen für den fall der fälle, man kann die leutchen ja auch durchaus ein wenig unter druck setzen: ich wehre mich nicht gegen die eintragung als denkmal, dafür will ich aber auch was haben... nett verpackt natürlich :))) und weil das thema gerade in einem anderen beitrag aktuell war: nicht anfangen, bevor nicht über solche möglichkeiten gesprochen und gelder bewilligt worden sind, geld bekommen sie i.d.r. nur für maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden sind (es sei denn, man sagt ihnen rechtssicher! etwas anders zu)
 
Konzept

Hallo,
nicht nur für die Gesamtmaßnahme, sondern auch für die Verhandlungen mit der Denkmalpflege ist es immer von Vorteil, mit einem Sanierungskonzept aufzutreten. Eigentlich können Sie nur so feststellen, was wieviel kostet, was auf Sie zukommt, was Sie dürfen, was nicht usw.. Sie müssen sonst jede Einzelmaßnahme mit der Denkmalbhörde abstimmen und wissen garantiert nicht von Anfang an, was da finanziell auf Sie zukommen wird.
Viele Grüße, Johannes Prickarz
 
Sanierungsförderung

Hallo Marc, nicht verzagen, sondern erstmal sehen, was für Sanierungsförderung in deinem Bundesland offen steht. Ich antworte für ein anderes Bundesland, aber es ist immer hilfreich über internet erstmal die Landesinvestitionsbank oder direkt die Regierung anzuklicken.Hast du denn überhaupt schon einmal persönlich mit dem Denkmalschutzamt oder besser dem zuständigen Bauamt deiner Region geredet? Jedenfalls solltest du direkt fragen nach Sanierungsförderung - bundes- bzw. landesgesetz.
In der Regel liegen die Förderungen bei 30 - 50 % für Fassaden, Fenster, Türen, Dach und Schornsteine.
Kristina Bandow
 
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