Denkmalgeschützes Haus mit Brand/Wasserschaden

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Jens

Guest
Hallo,

es geht um folgendes Problem: ein Onkel von mir Eigentümer eines denkmalgeschützen Fachwerkhauses, in dem es vor einigen Jahren im Dachstuhl gebrannt hat. Nach dem Brand wurde lediglich ein neuer Dachstuhl aufgesetzt. Das Haus ist seit dem durch das Löschwasser in einem sehr schlechten Zustand. Auf mich macht es einen baufälligen Eindruck, die Decken "hängen" z. B. zum Teil extrem durch.

Mir ist diese Haus bzw. das Grundstück zu Kauf angeboten worden, aber eine Sanierung kommt für mich aufgrund der Zustandes eher nicht in Frage.

Meine Frage ist nun, besteht wegen dem Denkmalschutz eine Plicht zur Sanierung, auch wenn die Kosten vermutlich extrem hoch sein werden? Ich würde das Haus abreißen (lassen) und ein neues Haus bauen lassen.

Wer entscheidet, ob das Haus ggf. abgerissen werden muß/kann/darf? Muß ich bzw. mein Onkel dafür einen Gutachter/Anwalt beauftragen?

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
 
Hallo Jens,

grundsätzlich besteht seitens der Eigentümer eines Kulturdenkmals Erhaltungspflicht (§11 Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmäler Hessen). Allerdings beinhaltet dieser Paragraph auch die Einschränkung "...im Rahmen des Zumutbaren".
Wenn die Sanierung aufgrund des Zustandes sehr teuer wird, könnte das den Rahmen der Zumutbarkeit übersteigen. Das wird aber mit Sicherheit nur ein Gutachter feststellen können.

Weiterhin beinhaltet das Gesetz unter Paragraph 4, Abs 2, Satz 2 den Hinweis, dass eine Aufgabe der Denkmalschutzbehörden die Beratung und Unterstützung der Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmälem bei Pflege, Unterhaltung und Wiederherstellung (Denkmalpflege)ist.

Mein Tip:
Einfach mal bei der unteren Denkmalschutzbehörde deines Landkreises nachfragen was zu tun ist. Die beißen im Allgemeinen nicht. Ich gehe davon aus, dass du dort erste Vorgehensweisen erläutert bekommst.

Gruß
Martin
 
Denkmal

Hallo Jens,
Hier ein Link:
http://bau-rat-seehausen.de/Links/index.html

Hab bei Herrn Seehausen mal eine Fortbildung gemacht,
der Mann ist sehr kompetent.

Lassen Sie sich Ihr Denkmal "kaputtrechnen"
Wenn die Sanierung eines Einzelkulturdenkmals mehr als 50%
eines vergleichbaren Neubaus kostet, dürfen Sie abreissen.
Die Denkmalbeörde kann die Zumutbarkeit wiederhestellen , indem sie einen Zuschuss zahlt.

viele Grüße
 
Thema: Denkmalgeschützes Haus mit Brand/Wasserschaden

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