Brandschadensanierung

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Andreas Taglang

Guest
Hallo zusammen,

ich habe einen Brandschaden an einem Bauernhaus zu sanieren. Und wer das schon einmal gemacht hat, weiß, dass die Versicherungen nur die Instandsetzung, sprich die Wiederherstellung und nicht den Neubau von Gebäudeteilen abdecken.

So kommt nun der Sachbearbeiter der Versicherung zu der Meinung, nur die verkokte Oberfläche der brandbeanspruchten Holzbauteile, in diesem Fall die Innenseite des Fachwerks einer Giebelwand, zu entfernen und ggf. aufzudoppeln.

Dies lehne ich als Tragwerksplaner erst einmal ab.

Ist jemanden von Euch bekannt, ob es hierüber Richtlinien, Verordnungen, Aufsätze, etc. gibt, in wie weit tragende Holzkonstruktionen, die einer Brandlast ausgesetzt waren, saniert werden dürfen.

Für Eure Tipps und Anmerkungen bin ich dankbar.


Grüße
Andreas
 
Ist

denn ein Sachverständiger vor Ort gewesen?? Wenn nicht, unbedingt einen unabhängigen und anerkannten Sachverständigen beauftragen. Die Kosten sind Angelegenheit der Versicherung. Der Sachbearbeiter versucht nur, die Kosten so gering, wie möglich zu halten.
MfG
dasMaurer
 
Brandschadensanierung

Hallo Herr Warnecke,

dankeschön für Ihre Antwort.

Einen objektiven Sachverständigen hatte ich der Rechtsanwältin bereits vorgeschlagen. Ob dieser beauftragt wird, ist leider noch unklar.

Aber abgesehen davon, wäre es im Vorfeld interessant, ob es zu o.g Thema: -tragende Holzkonstruktionen, die einer Brandlast ausgesetzt waren- etwas in der einschlägigen Literatur gibt.

Grüße
Andreas
 
Moin Andreas,

bei KFZ-Schäden kannst du einen anerkannten Sachverständigen deiner Wahl beauftragen, also erkundige dich, wie's genau in deinem Fall aussieht.

Eine Versicherung ist ausschliesslich auf Schadensbegrenzung aus - da wird die der gewünschte Literaturhinweis wenig nützen...

Mein Tipp: Mach zwei paar Schuh' draus: Fordere zunächst knallhart die vollständige Sanierung deines Brandschadens, und kümmere dich dann um die literalischen Belege für die eigene Fortbildung.

Frag mal bei einem professionellen Brandsanierer nach oder sogar beim Bauamt.

Viel Glück, Boris
 
In dem Fall müsste ein Sachkundiger für Holzschutz die Restquerschnitte des geschädigten Tragwerkes sowie die Holzart bestimmen.
Mit diesen Werten kann, Sie wissen das, ein Tragwerksplaner errechnen ob die Statik des Bauwerks gefährdet ist oder nicht.
Der Versicherer kann hier mit nichten beurteilen welche Maßnahmen nötig sind.

Und Sie als Statiker sollten Sie nicht Ihren Stempel unter die Berechnungen machen, sonder den eines Ihrer Berufskollegen.

Sieht immer etwas dumm aus wenn Gutachter und Geschädigter die gleiche Person sind.

Grüße aus Schönebeck
 
Brandschadensanierung

Hallo die Herren Webler und Struve,

vielen Dank für Ihre Antworten.

Vielleicht hatte ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich bin beauftragter Tragwerksplaner des Geschädigten.

Das Thema Sanierung sehen andere Kollegen genau so wie Sie.
Dagegen ist ja auch nichts zu sagen.

Außer der Frage nach der Wirtschaftlichkeit.
Konstruktive Maßnahmen, welche ich hier im Groben einmal zusammenstelle:

- Sicherung des Giebels,
- Entfernung der verkokten Holzoberfläche in Handarbeit (Spezialfirma),
- Ebene Fläche herstellen (abhobeln),
- Feststellung der Restquerschnitte,
- Beseitigung (Abwaschen) übriggebliebener Rußschichten auf Holzkonstruktion und Gefach,
- Abbinden/ Herstellen der Aufdopplungen (unterschiedliche Holzquerschnitte),
- Statisch wirksame Befestigung (Mehrfachverschraubung) der Aufdopplungen an den Bestand.

Und, wie sieht es aus mit Brandfolgeprodukten oder Brandgeruch, ausgehend von den brandbelasteten Bauteilen?

Gut, darüber habe ich nicht zu befinden, aber meine Aufgabe als Ingenieur ist es, zumindest darauf hinzuweisen.


Grüße aus Überlingen
Andreas
 
Die Restquerschnittsermitlung sollte als erstes erfolgen, nur anhand der statischen Berechnung kann die Sanierungvariante festgelegt werden.
Von verkohltem Holz geht keine Geruchsbelästigung aus, das beweisen ganze Stadteile verschiedner Fachwerkstädte in denen mehrere Stadtbrände wüteten.
Wenn statisch keine Bedenken bestehen wird der Geschädigte sich mit der optischen Instandsetzung, bzw. der Schadensregulierung begnügen müssen.

Grüße aus Schönebeck
 
Tja,

eine Sanierung des Fachwerks durch Aufdoppelung etc ist sicherlich machbar. Mal arbeitstechnisch betrachtet wird das ganze durch eine Viehlzahl aufwendiger und fachlich sehr anspruchsvoller Handwerksarbeit mit Sicherheit den Ersatz durch neue Balken erheblich übersteigen. Darüber hat sich der Sachbearbeiter der Versicherung mit Sicherheit noch keine Gedanken gemacht. Es handelt sich hierbei um Arbeiten am Fachwerk und damit um Arbeiten an wesentlichen tragenden Bauteilen. Das erfordert ja auch permanente Überwachung und Kontrolle der Arbeiten durch den verantwortlichen Tragwerksplaner. Und der wird diese zusätzlichen Arbeiten mit Sicherheit auch nicht für "lau" erledigen. Das Ansinnen des "Herrn Sachbearbeiter" könnte hier übelst nach hinten losgehen ;-)). Mal ein Gespräch mit dem Herren suchen.
MfG
dasMaurer
 
Tja,

eine Sanierung durch Aufdoppelung etc. ist natürlich machbar. Allerdings ist hier eine Viehlzahl anspruchsvoller Arbeitsschritte erforderlich. Dazu kommt dann eine entsprechend aufwendige Berechnung im Detail und natürlich eine permanente Überwachung und Kontrolle der Ausführung durch den verantwortlichen Tragwerksplaner. Bei Ersatz 1:1 durch einen Zimmermann brauch ich keinen Statiker. Mal dem "Herrn Sachbearbeiter" im Gespräch klarmachen, dass sein "unsinniges Ansinnen" ein Mehrfaches dessen kostet, was eine "vernünftige" Wiederaufbaumassnahme kostet. Das könnte für den Herrn übelst nach hinten losgehen ;-)).
MfG
dasMaurer
 
Tja,

da spinnt der Server wohl auch ein wenig ;-)). und deshalb alles doppelt
MfG
dasMaurer
 
Eine

Abbeilung bis Brettstärke sollte ein sonst gesunder Giebel verkraften, schließlich ist der zernagte Splintholzanteil innen oftmals gleich. Bei notwendiger statischer Ertüchtigung würde ich aber nach dem Abbeilen in Bohlenstärke keine Aufdopplung jedes einzelnen Balken vornehmen(Irrsinniger Aufwand im Bestand), sondern eine Ständerwand aus Kanthölzern innen einziehen und mit dem Außenfachwerk kraftschlüssig verbinden. Dabei gewinnt man dann auch so ganz nebenbei die nötige Dämmebene.
Sollte von der Wandstärke nur noch 50% oder gar weniger tragfähig sein, kann nur Austausch die rictige Maßnahme sein. Ich kenne keine Richtlinien oder Vorschriften, aber das sind meine Vorschläge aus meiner Berufserfahrung.
Mit handwerklichen Grüßen
 
Thema: Brandschadensanierung
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