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Mirek
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Guten Abend,
Ich Saniere mein altes Gutshaus und habe im 1. Obergeschoß ein Geländer um die Treppe mit der Höhe von 80cm! Nun hab ich gehört das es eine neue Bestimmung gibt das die Geländer höher sein müßen. Muß ich nun mein Geländer nachträglich erhöhen oder kann es so verbleiben wie es ist? Da ich das Obergeschoß Vermieten möchte ist es ja auch ne Rechtliche Frage, wenn mal was Passiert.
Vielen Dank.....
Ich Saniere mein altes Gutshaus und habe im 1. Obergeschoß ein Geländer um die Treppe mit der Höhe von 80cm! Nun hab ich gehört das es eine neue Bestimmung gibt das die Geländer höher sein müßen. Muß ich nun mein Geländer nachträglich erhöhen oder kann es so verbleiben wie es ist? Da ich das Obergeschoß Vermieten möchte ist es ja auch ne Rechtliche Frage, wenn mal was Passiert.
Vielen Dank.....