Fachwerk.de - Risse in der Decke durch Dachbodenausbau
Johanna Brandt | 15.11.06
Decke überprüfen
Haben Sie die Deckenbalken statisch überprüfen lassen?
Eventuell müssen die Deckenbalken für die Mehrbelastung aus zusätzlichem Fußbodenaufbau, Trennwänden und der geänderten Nutzung verstärkt werden.
Problematisch ist hier meist nicht eine Überlastung der Holzspannungen sondern zumeist eine zu große Durchbiegung infolge der geänderten Belastung => Risse.
Um Sicherheit zu haben und weitere Risse durch die spätere Nutzung zu minimieren, empfehle ich Ihnen, die Sache von Ihrem Zimmermann oder Statiker überprüfen zu lassen, der ggf. nötige Verstärkungsmaßnahmen vorschlagen wird.
Haben Sie die Deckenbalken statisch überprüfen lassen?
Eventuell müssen die Deckenbalken für die Mehrbelastung aus zusätzlichem Fußbodenaufbau, Trennwänden und der geänderten Nutzung verstärkt werden.
Problematisch ist hier meist nicht eine Überlastung der Holzspannungen sondern zumeist eine zu große Durchbiegung infolge der geänderten Belastung => Risse.
Um Sicherheit zu haben und weitere Risse durch die spätere Nutzung zu minimieren, empfehle ich Ihnen, die Sache von Ihrem Zimmermann oder Statiker überprüfen zu lassen, der ggf. nötige Verstärkungsmaßnahmen vorschlagen wird.
... sinnvoll sanieren ...
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Ingenieurbüro Leyh | Dipl.-Ing. FH Thomas Leyh, M.A. | 15.11.06
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Ingenieurbüro Leyh | Dipl.-Ing. FH Thomas Leyh, M.A. | 15.11.06
Danke für die Hinweise. Das Problem ist, dass ich Mieterin bin und ein sehr junger unerfahrener Hausbesitzer den Dachbodenausbau vornimmt. Ich habe also weder Zimmermann noch Statiker.
Johanna Brandt | 15.11.06
Bauherrn hinweisen und Schallschutz
Ich bin davon ausgegangen, dass Sie das Dach für sich selber ausbauen.
Weisen Sie den Hausbesitzer auf die Risse hin und auch auf deren Veränderung.
Wenn die Decke jetzt schon Risse bekommt ohne Nutzung, werden Sie später bestimmt Probleme mit Lärmbelästigung aus der Dachwohnung bekommen, da die vorgeschriebenen Schallschutzanforderungen nicht so ohne weiteres bei Holzdecken eingehalten werden können. Als Mieter haben Sie aber meiner Ansicht nach Anspruch auf deren Einhaltung bei nachträglichem Dachausbau.
Ich bin davon ausgegangen, dass Sie das Dach für sich selber ausbauen.
Weisen Sie den Hausbesitzer auf die Risse hin und auch auf deren Veränderung.
Wenn die Decke jetzt schon Risse bekommt ohne Nutzung, werden Sie später bestimmt Probleme mit Lärmbelästigung aus der Dachwohnung bekommen, da die vorgeschriebenen Schallschutzanforderungen nicht so ohne weiteres bei Holzdecken eingehalten werden können. Als Mieter haben Sie aber meiner Ansicht nach Anspruch auf deren Einhaltung bei nachträglichem Dachausbau.
... sinnvoll sanieren ...
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Ingenieurbüro Leyh | Dipl.-Ing. FH Thomas Leyh, M.A. | 15.11.06
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Ingenieurbüro Leyh | Dipl.-Ing. FH Thomas Leyh, M.A. | 15.11.06
umgekehrt wird ein schuh draus -
der vermiteter hat die verpflichtung, eine Baugenehmigung einzuholen, Statik und schallschutz, rettungswege und all den kram, der für vermiteteten Wohnraum nun mal nötig ist, nachzuweisen und auch so zu bauen.
fragen sie da mal höflich nach und weisen sie den mann drauf hin, dass er möglicherweise mit ihrer körperlichen unversehrtheit und mit der seiner zukünftigen Mieter im dg spielt - und das ganze dann auch grob fahrlässig oder gar vorsätzlich, wenn ohne Genehmigung oder einhaltung der genehmigung. dann wären sie im schadensfall die dumme - sein Versicherung wird dann nämlich nicht zahlen. und bis die schäden aus dem privatvermögen (so überhaupt ausreichend) ersetzt sind...also ruhig penetrant sein, ob da alles mit rechten dingen zugeht.
der vermiteter hat die verpflichtung, eine Baugenehmigung einzuholen, Statik und schallschutz, rettungswege und all den kram, der für vermiteteten Wohnraum nun mal nötig ist, nachzuweisen und auch so zu bauen.
fragen sie da mal höflich nach und weisen sie den mann drauf hin, dass er möglicherweise mit ihrer körperlichen unversehrtheit und mit der seiner zukünftigen Mieter im dg spielt - und das ganze dann auch grob fahrlässig oder gar vorsätzlich, wenn ohne Genehmigung oder einhaltung der genehmigung. dann wären sie im schadensfall die dumme - sein Versicherung wird dann nämlich nicht zahlen. und bis die schäden aus dem privatvermögen (so überhaupt ausreichend) ersetzt sind...also ruhig penetrant sein, ob da alles mit rechten dingen zugeht.
Zwei linke Hände und Spass dabei
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Bettina Ingenkamp | 15.11.06
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Bettina Ingenkamp | 15.11.06
Keine Genehmigung
Der Vermieter sagt, er brauche keine Ausbaugenehmigung, da er selbst den Dachboden (und das Erdgeschoss, dazwischen sind mein Sohn und ich) bewohnen will. Nachdem es aber letzte Woche bereits aus der Decke gerieselt hat, habe ich ihn aufgefordert, einen Statiker prüfen zu lassen. Wenn nicht werde ich die Bauaufsicht einschalten (oder gäbe es ein besseres Vorgehen?)
Johanna Brandt | 21.11.06
Der Vermieter sagt, er brauche keine Ausbaugenehmigung, da er selbst den Dachboden (und das Erdgeschoss, dazwischen sind mein Sohn und ich) bewohnen will. Nachdem es aber letzte Woche bereits aus der Decke gerieselt hat, habe ich ihn aufgefordert, einen Statiker prüfen zu lassen. Wenn nicht werde ich die Bauaufsicht einschalten (oder gäbe es ein besseres Vorgehen?)
Johanna Brandt | 21.11.06