Restnutzungsdauer

Diskutiere Restnutzungsdauer im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, wo von muß ich ausgehen wenn im Wertgutachten von einer wirtschaftlichen Restnutzungsdauer von 30 Jahren geschrieben wird. Muß ich etwa...
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Rainer Zarecky

Guest
Hallo,
wo von muß ich ausgehen wenn im Wertgutachten von einer wirtschaftlichen Restnutzungsdauer von 30 Jahren geschrieben wird. Muß ich etwa nach 30 Jahren alles abreißen?
Vielen Dank im voraus.
 
fiktiver Wert

Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer ist ein fiktiver Wert und nur ein Hilfsmittel bei der Ertragswertermittlung. Sie ist die Differenz aus wirtschaftlicher Gesamtnutzungsdauer und Gebäudealter. Die - ebenso fiktive - Gesamtnutzungsdauer wiederum stellt eine Art "Lebenserwartung" bei Gebäuden dar und hängt von der Bauweise und der Art des Gebäudes ab. Sie kann Tabellen entnommen werden, z.B. der Anlage 4 der Wertermittlungsrichtlinien. Wohngebäuden gesteht man eine "Lebenserwartung" von 60-100 Jahren zu. Ein Gebäude, das die Gesamtnutzungsdauer erreicht hat, muss nicht abgebrochen werden. Es kann durch Erhaltungsaufwand "verjüngt" und weiter genutzt werden.
 
Thema: Restnutzungsdauer

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