Regenabwasser- Oberflächenwasser

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Tigger

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Wir haben 2011 eines von 2 Angebotenen Fachwerkhäuser die leicht Hangabwärts stehen gekauft.
Unser Haus, was am unterem Hang steht, ist aus dem Jahre 1800 und wurde bis 1984 immer weiter
erweitert.
2012 sanierte unser Nachbar sein Dach.
Seine Regenabläufe ließ er über den Hof zu uns laufen.
Wir haben mit dem Nachbarn gesprochen. Daraufhin legte er ein Wasserablauf ins Erdreich und lässt es versickern
,zwei andere laufen weiterhin über den Hof.
Angrenzend, was zu unserem Haus gehört, ist ein Gewölbekeller. Über diesen ist unser Wohnzimmer das einen Eichendielenboden aus dem Jahr 1800 und 1900 hat.
Seid einem halben Jahr wackelt eine Ecke wenn man hinauf steigt und im Mittelpunkt des Zimmers schwingt der Boden beachtlich.
Und im Gewölbekeller, den ich in den Sommermonaten regelmäßig lüfte, steht förmlich das Wasser.
Auf den ganzen Hof wächst Moos und bei Starken Regenfall kommt am angrenzend befindlichen Hauswirtschaftsraum, Wasser durch die Fugen der gefliest ist.

Wir haben den Nachbar daraufhin nochmals kontaktiert.
Er ist der Meinung das käme nicht von ihm, wir sollen doch unsere Regenrinnen kontrollieren lassen.

Wie kann ich vorgehen?
Direkt zum Anwalt?
Was für einen Gutachter kann ich beauftragen damit wir klarheit bekommen.
 
Nachbarstreit

Als erstes solltet Ihr zu 100% sicher sein, daß Eure Abflußrohre und Schleusen dicht sind - Das Gutachten und den Anwalt bezahlt Ihr, erst wenn Ihr beweisen könnt und der Richter Euch auch das Recht zuspricht, bekommt Ihre diese Kosten wieder. Und jeder Gewölbekeller sollte einen Abfluß haben ! Suchen und reinigen.
Wenn Ihr gleich dem Nachbarn mit Anwalt kommt, dürfte es mit der guten Nachbarschaft auf (fast) immer gewesen sein. Davor will ich nur warnen ! PS: Gewölbekeller sollte man im Sommer nicht rgelmäßig lüften wegen Kondensatbildung. Eher im Winter, da kalte Winterluft trockner ist.
 
Hallo Olaf, danke für Deine Antwort.
Denken das dies die Sinnvollste Lösung ist.
WAs für ein Gutachter müsste dann kommen?
Von der Stadt, oder würde er vom Anwalt beauftragt?
 
jeder

"Gutachter" den Du beauftragst, kann von der Gegenseite angefochten werden. Du kannst Dir also eher nur einen Fachmann holen, der Dir einen Ratschlag gibt. Möglich wäre eher der Zweckwasserverband (gibt es so etwas bei Euch?), da es sich scheinbar um Oberflächenwasser (Regen) handelt. Aber da sollte man selber keinen Dreck am Stecken haben :). Rechtliche Beratung aber nur Durch Deinen Anwalt.
 
Nein sowas gibt es bei uns nicht.
Wir haben kein Dreck am Schuh stecken,wollen mit Behörden und Ämtern keinen Ärger haben.
Vielleicht sollten wir einfach bis Anfang des Jahres warten wenn die Rechnung für Regenwasser und Brauchwasser kommt und diese dann widersprechen.
 
wen

es eine Rechnung für Regenwasser kommt, sollte es einen Verantwortlichen dafür geben - das wäre Euer Ansprechpartner !!
 
@Olaf: Nicht jeder Gewölbekeller hat einen Abfluss... hier in der Umgebung kenne ich viele sehr alte Gewölbe, die keinen Abfluß haben (dafür aber Brunnen im Keller).

@Dohm: Wie schaut denn der Bodenaufbau im Gewölbe aus?
 
Regenwasserversickerung

" Von Versickerungsanlagen dürfen keine Schäden an Gebäuden und Anlagen ausgehen. Versickerungsanlagen müssen zu un-
terkellerten Gebäuden ohne Wasserdruck haltende Abdichtung einen Mindestabstand vom 1,5 fachen der Baugrubentiefe einhalten. Der Abstand von Versickerungsanlagen zu
Grundstücksgrenzen ist unter Berücksichtigung der Art der Versickerungsanlage und der örtlichen Gegebenheiten so zu wählen, dass eine Beeinträchtigung benachbarter Grundstücke auszuschließen ist, der Mindestabstand beträgt 2,0 m.
Die Sohle der Versickerungsanlage muss mindestens einen Meter über dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand liegen. Befindet sich Ihr Grundstück innerhalb einer
Wasserschutzzone, sind die Regelungen der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung zu beachten."

Grundsätzlich bedarf die Versickerung von Niederschlags-wasser einer Prüfung durch die zuständige Untere Wasserbehörde. In manchen Fällen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 7 des Wasserhaushaltsgesetzes erforderlich. Wasserschutzzonen sind zu berücksichtigen: Diese Erlaubnis wird von der Unteren Wasserbehörde erteilt.


Zudem ist ein Bodengutachten erforderlich, das über einen Versickerungsnachweis/Durchlässigkeitsbeiwert des Bodens belegt, das Regenwasser überhaupt versickern kann. Sonst wird es als Schichtenwasser vielleicht eingeleitet, tritt aber an anderer Stelle, z.B. bei einer unterhalb gelegenenen Nachbarbebauung wieder ungeplant aus.

In einer vergleichbaren Situation in Burscheid-Großhamberg wird die Realisierung eines geplantes Neubauvorhaben ganz entscheidend von den nachgewiesenen Möglichkeiten der Versickerung abhängig sein. Unterhalb gelegene Grundstückseigentümer erwägen generell erst einmal einen Einspruch bei der Stadt Burscheid einzulegen.
 
Der Gewölbekeller war damals ein Pökelkeller.
Ringsherum ist bzw.war eine Salzkruste.

Beim vom äusseren hineingehen durch eine Stahklappe,war immer ein Feuchtsalziger Geruch.
Nun sammelt sich,mehr gesagt sind die Wände zum Nachbarn bis auf einen Meter hoch feucht.
Und wie schon erwähnt, ist darauf unser Wohnzimmer von 25qm.
 
Wir wollen keinen Ärger machen,doch der Nachbar sagt lapidar,das käme nicht von ihm.
Ende
Ein weiteres einreden,wiegelt er ab und ignoriert es.
Und das macht einen ganz schön zornig wenn man sieht das es offensichtlich daher kommt und der über 200 Jahre alte Eichenboden sich zersetzt.

Wir wissen nicht wer sich das hier in 51399 Burscheid, anschauen könnte.
 
Summertime

Hallo Dohm,
Zitat:
"Und im Gewölbekeller, den ich in den Sommermonaten regelmäßig lüfte, steht förmlich das Wasser."

Es gibt eine Regel: Niemals und auf gar keinen Fall einen Keller lüften, wenn es draußen wärmer ist als im Keller.

Warum?: Stellen sie im Sommer mal eine Flasche Wasser (oder Bier) aus dem Kühlfach draußen auf den Tisch.

Das gleiche passiert in Ihrem Keller.

viele Grüße
 
Bestandaufnahme

Ich sehe da eine Kombination verschiedener Feuchtigkeits-Lastfälle:
- die unkontrollierte und eventuelle nicht zulässige Versickerung von Niederschlagswasser seitens des Nachbarn
- der "normale" Lastfall drückendes Wasser/Schichtenwasser/Oberflächenwasser an Gebäuden in Hanglage und nicht vorhandener Bauwerksabdichtung
- Lüften zum falschen Zeitpunkt und dadurch erhöhte Kondensatbildung warmfeuchter Außenluft an kalten Wänden (Lüften im Sommer)
- Starke Versalzung des Mauerwerks durch den ehemaligen Nutzung als Pökelkeller. Das Salz ist stark hygroskopisch (feuchtigkeitsanziehend) und kann zu einer großflächigen Feuchteanreicherung im Putz/Mauerwerksmörtel führen.

Die Situation muß vor Ort durch eine Bauaufnahme inkl. der Nachbarbebauung untersucht und bewertet werden.
 
Thema: Regenabwasser- Oberflächenwasser
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