Dachflächenberechnung

Diskutiere Dachflächenberechnung im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Mein Dach ist neu isoliert und eingedeckt worden. Nun habe ich Fragen zur Berechnung der Dachfläche. Die Dachrinnen an den Traufseiten zählen...
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Peter Reimann

Guest
Mein Dach ist neu isoliert und eingedeckt worden. Nun habe ich Fragen zur Berechnung der Dachfläche.

Die Dachrinnen an den Traufseiten zählen sicher nicht zur Abrechnungsfläche, d. h. es müßte ab Kante Traufseite gerechnet werden.

Wie wird nun die Dachbreite berechnet?

Es wurde ein Ortgangziegel Braas Rubin 9V eingesetzt, der einen Überhang von rd. 10 cm hat.
Wird der mitgerechnet, also ab der überstehenden Aussenkante am Ortgang.

Auf der anderen Seite (schräg verlaufender Ortgang) wurde als Abschluß zu der Ziegeleindeckung ein 20 cm breites Zinkprofil (als Kehle) angebracht.
Diese Position wurde nicht als Zulageposition angeboten. Rechnet das Profil auch zur Dachfläche?

Das hört sich möglicherweise kleinkrämerich an, doch in Summe geht es um rd. 8 qm der Gesamtfläche.

Danke für die Antwort.
 
Abrechnung

So was steht in der DIN 18338.
Haben Sie die bzw. die VOB als Vertragsgrundlage vereinbart?

Viele Grüße
 
Antwort:

Das ist widersprüchlich!

Im Angebot heisst es "auf der VOB basierendes Angebot" mit Gewährleistung 4 Jahre; in der Auftragsbestätigung dagegen "auf dem BGB basierenden Auftrag" und Gewährleistung 5 Jahre.

In der DIN 18338 habe ich keine Antworten auf meine Fragen gefunden.
 
berechnet wird i.d.R. die eigentliche Ziegelfläche, egal welchen Überstand die Ortgänge haben.
Zinkanschlüsse, Kehlen und Unterlaufkehlen werden gesondert nach abwicklung berechnet.
Dachflächenfenster, die kleiner als 2,5qm sind werden in der Dachfläche durchgerechnet.

Und 8 qm differenz geben im durchschnitt etwa 230-250 €.
Wehm eine solche "Berechnung nach Aufmaß" zu nervig ist, sollte im vorfeld ein Festpreis verlangen.
 
Aufmaß

Im Zweifelsfall gilt das BGB, damit 5 Jahre Gewährleistung.

Die DIN 18338 heißt "Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten".
Dachklempnerarbeiten stehen in der DIN 18339.
Da Sie die VOB nicht eindeutig vereinbart haben, richtet sich die Abrechnung ohnehin nach BGB.
Das heißt, die Rechnung muß für Sie als Laien eindeutig, ausführlich beschrieben, nachvollziebar und überprüfbar sein.
Wenn Sie das nicht können, gilt die Rechnung als nicht prüfbar, also zurückschicken bzw. nur den unbestrittenen, eindeutigen Teilbetrag bezahlen und auf Nachbesserung der Rechnung dringen.

Viele Grüße
 
Thema: Dachflächenberechnung

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