Heizung: Pfusch wie nachweisen?

Diskutiere Heizung: Pfusch wie nachweisen? im Forum Haustechnik im Bereich - Hallo an alle Interessierten, folgendes Problem: Die komplett neu installierte Therme (Planung: EG Fußbodenheizung und OG Heizkörper)funktioniert...
G

Gruhn

Beiträge
4
Hallo an alle Interessierten,
folgendes Problem:
Die komplett neu installierte Therme (Planung: EG Fußbodenheizung und OG Heizkörper)funktioniert nicht richtig, ist nicht fertiggestellt und leider schon bezahlt.
Ich hatte einen anderen Heizungsbauer hier, der die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen hat. Habe daraufhin einen Privatgutachter über die Innung bestellt und für sehr viel Geld mit ihm gesprochen. Danach einen Anwalt eingeschaltet. Schornsteinfeger kontaktiert und ihm den Mist gezeigt. Dieser war nicht begeistert und die Anlage auch von ihm nicht abgenommen. Inbetriebnahme ohne seine Zustimmung fand er nicht so witzig, weil der Schornstein ein riesen Loch aufweist.
Problem nun: Wie weise ich den Pfusch an der Anlage nach, ohne ein weiteres Mal den Baugutachter mit einem Protokoll (dafür will er weitere 400€) zu beauftragen oder ein Beweissicherungsverfahren einzuleiten, was über 2000€ kostet.
Hat denn jemand schon einmal ein ähnliches Problem mit einem Heizungsbauer und einen anderen Weg eingeschlagen?

Liebe Grüße
 
Der erste

Fehler liegt darin schon alles bezahlt zu haben.

Ich denke man solllte den Mangel schriftlich anzeigen und um eine befristete Nachbesserung bitten.

Je nach dem wie der Hanwerker reagiert stehen dann die nächsten Schritte an.
 
Heizungspfusch

Was mich interessiert:
Was haben Sie für die 400,- € denn von dem "Privatgutachter" erhalten?
Welche Berufsbezeichnug hat der Mann denn angegeben bzw. was steht auf seinem Briefkopf/Visitenkarte?

Zum Thema:
Für eine Klage gegen den Heizungsbauer brauchen Sie erst mal kein Gutachten. Das entscheidet ohnehin das Gericht.
Wenn die Mängelanzeige nichts bewirkt, gehen Sie zum Anwalt.
Oft wirkt dessen Einschaltung schon Wunder.

Viele Grüße
 
da

wird es etwas schwierig, denn das beste hat er schon von Dir, Dein Geld.
Versuch mal rauszubekommen, ob er in der Innung ist. Wenn ja, den Obermeiter mal anrufen. Vielleicht hilft da schon ein Anruf seinerseits.
Wenn nicht, dann wird wohl nur der Anwalt bleiben, und dessen Erfolg kann Dir auch keiner garantieren.
Leider kommen solche Sachen immer wieder vor. Aber auch auf der Seite der Kunden gibt es schwarze Schafe.
 
Wurde denn überhaupt

gegen Rechnung gearbeitet?
Wenn nicht, dann wird es schwierig.

Viele Grüße
 
viele gute Ratschläge

Vielen Dank für einige wirklich gute Ratschläge.
Zur ersten Frage: Der Gutachter ist ein Privatgutachter, den mir die Innung Wiesbaden empfohlen hat. Dort angerufen und gefragt, ob er mir helfen kann. Tja, dass das nur ein Vorgespräch hier war und ich die Kosten nicht einholen kann, habe ich dann erfahren. Der Bericht, den ich für die Mängel bräuchte, kostet mich weitere 400€. Begründung: 90€/ netto die Stunde.
RA meinte auch, dass ich unbedingt die Mängelliste bräuchte- sonst können wir ja nicht überprüfen, ob der HB alles beseitigt hat. Geht nat. auch über ein Angebot von einem anderen HB.... ABER: Ein Angebot von einem anderen Heizungsbauer ist nicht so einfach zu bekommen. Die wollen den Sch.... hier gar nicht erst anfangen. 2 hatte ich hier, die meinten ich solle den Heizungsbauer das i. O. bringen lassen. Man wüsste ja gar nicht, wo man anfangen sollte. So ein Murks. Schornsteinfeger hat mir auch schon was geschrieben aber halt auch nur über die Heizung. Mit der Sanitärinstallation stimmt ja auch was nicht.
Meine Mutter hat auch ein Geschäft und bei der Innung Limburg angerufen. Da kennt sie den Obersten. Dieser meinte, wir sollen ein Beweislastverfahren vom RA beantragen lassen. Alles andere würde zu lange dauern und der Winter steht vor der Tür. Das kostet aber im Vorraus ca. 2500€. Die RA will das eigentlich vermeiden, hat aber auch nicht wirklich nen Rat, wie wir sonst die Kuh vom Eis bekommen. Die Innung Wiesbaden kannste vergessen. Die stellen dich zu tausend Leuten durch und dann schützen sie eher ihre Innungsmitglieder als die Endverbraucher.
Ich werde morgen mit der RA telefonieren und als erstes ihn in Verzug setzen lassen. Vielleicht reicht dazu das Schreiben vom Schornsteinfeger und die Mängel, die ziemlich offensichtlich sind. Es gibt aber wohl auch eine ganze Menge kleine Fehler, die ich nicht benennen kann.
Mir wäre lieb, er würde rückbauen. Aber das wird er nicht so einfach machen......
Liebe Grüße
 
Der Gutachter

Herr Böttcher, die Berufsbezeichung des Gutachters ist: Dipl.- Ing. und er ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk.

Die RA fand ihn extrem teuer!

Ich habe bezahlt für:
Ortstermin, Vorgespräch und Abklärung der Fragen für evtl. Gutachtentätigkeit.
Er hat mich auch darauf aufmerksam gemacht, dass ein Privatgutachten ein Parteivortrag ist und anfechtbar bleibt. Ebenfalls sind die Kosten von mir zu tragen und können nicht von der Gegenpartei wiedergeholt werden.
 
da

Dein einziges Druckmittel - Geld - schon weg ist, hast Du das Problem an der Backe. Das mit dem Privatgutachten ist richtig. Da Dich Dein Anwalt vertreten muß, wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als auf Ihn zuhören. Wenn Du aber ein Beweissicherungsverfahren lostreten willst, so informiere den HB vorher nochmal - nicht am telefon, fahre hin, mit Zeugen, nicht die (Ehe-)Frau. Einen vom Bau, der aber nichts weiter sagt, es sei denn, er hat Beuleiterqualitäten.
Mache dem HB deine weiteren Schritte deutlich und die Kosten für Ihn, wenn Du Rechts hast. Das wird auch er einschätzen könne, wenn es es auch nicht zugiebt. Vielleicht kannst Du es noch außergerichtlich und zeitnah so regeln. Alles andere kostet viel Geld und der Ausgang ist ungewiss.
 
Gutachter

Zum eigentlichen Problem gab es schon die erforderlichen Hinweise.
Was mich erschüttert ist die Vorgehensweise des Gutachters.
Für ein "Vorgespräch" bereits 400,- € zu verlangen halte ich für ein Vorgehen hart an der Sittenwidrigkeit.
Bei diesem Stundensatz entspricht das 3,7 Stunden Arbeitszeit. Ich glaube kaum das dieses "Vorgespräch" 3,7 Stunden gedauert hat. So etwas macht man in 5 Minuten am Telefon ab.
Mit diesem "Vorgespräch" können sie nichts anfangen. Jemanden seine Leistung zu offerieren ist etwas was zur Aquisition gehört.
Zur Leistung selber: Ich denke länger wie 1 Stunde braucht man nicht für die Überprüfung vor Ort, für das Gutachten 3, max. 6 Stunden (dann aber mit Kostenrahmen).
Die 2.500,- € sind völlig überzogen.
Ich hatte selber einmal die "Ehre", das Gebaren von Gerichtsgutachtern am Landgericht Essen zu erleben und bin über das Verhalten Ihres Gutachters nicht mehr so verwundert. Die Leute führen sich auf wie Halbgötter und denken sie können sich alles erlauben, da ihnen manche Richter regelrecht aus der Hand fressen.
Ich schlage ihnen folgendes vor:
Beauftragen Sie den Gutachter mit der Anfertigung einer Mängeldokumentation.
Sie können Sie mich jederzeit zu dem Thema anrufen, meine Telefonnummer finden Sie in meinem Profil. Da kann ich Ihnen genaueres zur weiteren Vorgehensweise sagen.

Viele Grüße

p.s. Ich mag keine Gutachter, die meinen Berufsstand in Misskredit bringen
 
Der Gutachter rechnet den Kilometer mit 0,70€ und die Fahrtzeit von 2x 30Minuten mit 65€ ab. Alles Nettopreise-gell
So, dann hat er mir 2 Stunden erklärt, wie meine Heizung eigentlich funktionieren sollte und meine Fragen geklärt. Er hat mir 4 verschiedene Varianten aufgezählt, wie ich jetzt mit dem Heizungsbauer weiter vorgehen kann und mir dringend dazu geraten, lieber einen Fachanwalt einzuschalten, denn seine Leistung ist eigentlich vom HB anfechtbar und hat wohl vor Gericht keinen Bestand.
Die letzte halbe Stunde hat er Bilder gemacht und sich der Heizungsanlage gewidmet. Bis dato wusste ich nicht, dass ein schriftliches Gutachten nochmals Geld kostet.

Ich bin auch nicht zufrieden mit der Vorgehensweise aber zahlen werde ich wohl müssen.
Weitere 400€ kostet dann das Gutachten in schriftlicher Form.
Die 2500€ sind für den Gutachter vom Gericht. Warum der so teuer ist, kann ich leider nicht sagen. Aber diese Kosten könnte ich vom HB wiederholen, wenn er noch zahlungsfähig ist.
Eigentlich steht das Unternehmen ganz gut da und er hat viel Privatvermögen. Frage ist nur, ob diese Dinge nicht irgendwie seiner Frau gehören und dann sieht es mau für mich aus. Genau das mit dem Recht haben und Recht bekommen geht mir auch als durch den Kopf. Ich finde es echt schlimm, wie undurchsichtig so eine Rechtslage für mich als Endkunde erst einmal ist. Was machen denn all die anderen, die so ein Problem haben? Haben die auch einen Privatgutachter, der eigentlich nichts bringt ausser Kosten und eine Anwältin, die irgendwie ratlos erscheint und wenn ich sie anrufe, am Ende genauso schlau bin wie vorher?
Wenn ich den RA jetzt wechsel, dann habe ich wieder Kosten die von mir allein zu tragen sind.

Ich würde den HB schon anrufen und ihm sagen, dass er das so nicht abliefern kann. Dann stellt sich mir aber die Frage, ob er nicht reagiert und vielleicht umfirmiert oder sein Hab und Gut umschreiben lässt. Er ist ein kluges Köpfchen und ich will nicht die Pferde scheu machen und am Ende dumm dastehen.
Er wird seine Fehler mit Sicherheit nicht einsehen, denn das habe ich schon einmal im Vorfeld probiert.
So, selbst wenn er das Schreiben vom Schornsteinfeger liest, wird er den Kamin verschließen und dann ists doch o.k. Da sind aber viele andere Mängel. Wie erkläre ich ihm, wie er seine Arbeit dann zu machen hat?
Wenn die Kamera wieder geht, stelle ich mal ein paar Bilder ein.
 
Ich kann Ihnen immer nur noch empfehlen

die Anlage schriftlich zu bemägeln und den Heizungsbauer aussforden mit eine Frist von z. B. 2 Wochen den Mangel zu beheben.

Natürlich können Sie sich dafür auch eine Anwalt suchen und bezahlen.

Grüße
 
Gutachten

Die Fahrtkosten zu berechnen ist üblich, bei mir sind das 0,30 €/km. Sich die Zeit dafür vergüten zu lassen ist unbillig. Kriegen Sie Geld von Ihrem Chef für die Zeit von zu Hause bis zur Arbeitsstelle?
Wenn Sie die Rechnung noch nicht bezahlt haben:
Streichen Sie ihm das heraus.
Wenn er Sie zwei Stunden volltextet kann ich mir nicht vorstellen das dies alles so wichtig für Sie war.
Was dabei herauskam war eine Art "mündlicher Beratung". Anfangen können Sie damit ohnehin nichts, da Sie nichts Schriftliches von ihm haben. Wie wollen Sie ihn z.B. in Gewährleistung nehmen, wenn Sie sich nach seinen Auskünften richten und die falsch waren? Beweisen können Sie das nicht, da nix schriftlich.
Haben Sie so etwas (mündliche Beratung) bei ihm bestellt?
Hat er einen schriftlichen Auftrag erhalten bzw. Ihnen eine Auftragsbestätigung geschickt?
Hat er Ihnen vorher seine Konditionen (Stundensatz) genannt?
Leistungen die Sie nicht bestellt haben (Erklärung zur Funktionsweise einer Heizung)und für Sie überflüssig sind wie solche Allgemeinplätze würde ich auch nicht bezahlen.
Ich habe immer mehr den Eindruck das der Mann bei Ihnen Geld herausschlagen will. Anscheinend geht er davon aus das Sie ihn mit dem Gutachten beauftragen und rechnet im voraus schon mal seinen Vor- Orttermin ab; mit einem saftigen Zeitaufschlag. Auch das ist unbillig, Sie zahlen das Gutachten erst wenn es fertig, vollständig und fehlerfrei ist. Sie haben dann mit dem Mann einen Werkvertrag; erst die Leistung, dann ist der Werklohn fällig.
Warum sollen Sie dem Mann Fotos anfertigen bezahlen wenn er sie dann doch nicht braucht, da Sie sich anders entscheiden?
Mein Angebot steht noch, rufen Sie mich an.
Dann können wir uns auch über die Mängelsache unterhalten (Kostet nix bei mir!).

Viele Grüße
 
Thema: Heizung: Pfusch wie nachweisen?

Ähnliche Themen

M
Antworten
3
Aufrufe
640
Boiler
B
J
Antworten
4
Aufrufe
1.001
Jay Lennox
J
S
Antworten
10
Aufrufe
1.757
KHH
B
Antworten
3
Aufrufe
1.226
Restauratio GmbH
Restauratio GmbH
Zurück
Oben