Zu hohe Rechnung vom Dachdecker....

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Feldberg

Guest
hallihallo!
unser dach ist neu gedeckt worden. es sind ein paar pannen passiert(z.b. wassereinbruch, ölpflecken auf treppe,...). es ist mündlich vereinbart worden das eine bestimmte summe nicht großartig überschritten werden soll.es ist von unserem dachdecker mehr an m² berechnet worden als ursprünglich im angebot angegeben.die berechnungen sind nämlich mehr oder weniger geschätzt worden und nicht genau ausgemessen worden.und nun haben wir den salat.die rechnung liegt etwa 1000,- € über dem angebotspreis. einige kleinigkeiten gefallen uns auch nicht so. auf unsere nachfrage hin wurde uns erklärt, daß es angeblich nicht besser geht.die rechnung ist noch nicht vollständig bezahlt. Kann uns jemand beraten, wie wir vorzugehen haben ??? müssen wir den mehrbetrag bezahlen? können wir kürzungen vornehmen aufgrund der kleinigkeiten die uns nicht gefallen? wie kann man es regeln mit dem uns entstandenen wasserschaden ? macht es sinn es über einen rechtsanwalt zu klären? man muß dazu noch sagen, daß der dachdecker unser nachbar ist, mit dem man natürlich nicht unbedingt ärger haben möchte. bitte gibt uns ein paar tipps.

vielen dank
Feldberg
 
WAS ...

... hat der Dachdecker denn nun angeboten - und was hat er (nicht) gemacht ?!?

Klärt doch mal von Nachbar zu Nachbar die einzelnen Positionen - aber wenn Ihr die nicht habt; kann auch ein Rechtsanwalt kaum weiterhelfen.
 
Mängel oder leben lassen

Welcher Vertragsgrundlage, nach BGB oder VOB?
Pauschal oder Einzelpreis?
Wurde der Wasserschaden von Ihnen schriftlich angezeigt?
Wurde eine gültige HPV bei VUZ vorgelegt?
Welche Grundlage hat der Mehraufwand?
 
1000 Euro

Dachog. 1000 € ist eine stolze Summe, nur nicht für jeden. Sind sie nun 10 % vom Angebotspreis, kann ich mir alles erklären lassen wo das Geld steckt und wenn überzeugend, damit leben. Sind es über 20 und mehr Prozent würde ich auf die gute Nachbarschaft pfeifen. Sind es jedoch nur 1% gönne ich dem Nachbarn das Trinkgeld. Es kommt eben auf die Verhältnismäßigkeit an. Wurde hier schon erwähnt, auch spielt die Abrechnungsmethode eine Rolle. Einzelpreis oder Pauschalpreis oder Festpreis. Liegt der Rechnungspreis über 15-20% des im Angebot nach Einzelpreisen angebotenen Ausführungspreises so hat der Bauherr Anspruch auf eine Minderung des Einzelpreises. Z.B. 10 m² Wandfläche tapezieren a` 10,00 € im Angebot. Tatsächlich aber 20,00 m² tapeziert. Das Doppelte also. Ein redlicher Handwerker mindert hier den Einzelpreis, sprich seinen Gewinn/m². Materialpreis,Stunden usw. sind dabei feste Positionen. Mfg ut de ole Mark.
 
Ölflecken

auf der Treppe sind nicht schön. Wenn die Treppe aus Stein ist, wüßte ich ein Mittel, um das Öl zu entfernen.
Ansonsten schließe ich mich den Vorschreibern an.
 
Zu hohe Rechnung vom Dachdecker..../2

besten dank vorab für die schnellen antworten.
das klärende gespräch findet erst noch statt und erst dann kann ich position für position mit ihm besprechen.
die vertragsgrundlage ist die VOB. es stehen einzelpreise im angebot bzw. vereinzelt auch festpreise.der wasserschaden wurde nur mündlich reklamiert und etwas herunter gespielt(wenn es trocknet sieht man nichts mehr davon...)zusätzlich haben wir ihn auf fotos festgehalten.
was eine HPV und VUZ ist weiß ich leider nicht ???
der mehrpreis liegt unter 10%, entstand aber hauptsächlich durch falsche berechnungen.für die falschen berechnung kann ich als bauherr doch nichts. außerdem kann ich es gar nicht nachprüfen, ob wirklich mehr verbraucht wurde oder ob nur mehr angegeben wurde.
unsere treppe ist übrigens aus granit-stein. wäre echt nett uwe, wenn sie mir ein mittel nennen könnten.

vorab vielen dank
feldberg
 
Falsche Berechnung

Hallo,
wer berechnet was?
Sind die Flächen größer als angenommen?
Da gibt´s das schöne Wort: Sowiesokosten.
Will meinen, wenn´s gleich richtig gemessen worden wär, dann wär der Preis, so wie er jetzt ist auch herausgekommen.
Alles andere sind Haarspaltereien und ein Aufgeben einer guten Nachbarschaft nicht wert.

Gruß Lukas
 
was heißt denn hier haarspalterei...

es war dem dachdecker/nachbarn bekannt, daß wir nur eine bestimmte summe x zur verfügung haben. er hat uns auch hoch und heilig versprochen, daß er sie einhält.außerdem hätten wir dann unser nebengebäude nicht decken lassen müssen, wenn wir nur von ihm informiert worden wären, daß er das angebot nicht einhalten kann.wir finden das schon etwas rücksichtslos und egoistisch.
 
Festpreis

Wenn Ihre Bedingungen vorher so klar von Ihnen formuliert wurden, hätten Sie auf einem Festpreisauftrag bestehen müssen. Die tatsächlich verbauten Mengen sind nachvollziehbar, also z.B. mit einer Aufmaßskizze, darzulegen. Im Zweifel sollten Sie auf einem gemeinsamen Aufmaß mit dem Dachdecker bestehen.

Wasserschäden, Ölflecken sid natürlich vom Handwerker zu tragen - über die Höhe der Schadensbeseitigung sollte man sich einigen, oder eine unabhängige Person hinzuziehen.
 
Schäden

Hallo,
die Schäden die der Handwerker zu verantworten hat, muß er auch bezahlen. Er wäre sehr dumm, wenn er keine Betriebshaftpflichtversicherung hätte.
Diesbezüglich würde ich ihn mal deutlicher ansprechen und ihn auffordern die Regulierung zu übernehmen.

Viel Erfolg bei eurem Gespräch.

Martin
 
Wenn ich die Frage nochmal lese, dann

wußte Herr Feldberg, daß die Angebotsmassen nur geschätzt waren. Weiterhin schreibt Herr Feldberg, daß vereinbart worden war, daß die Angebotssumme nicht großartig überschritten werden soll. Weiterhin steht in der Frage, daß Nebengebäude mit eingedeckt wurden, somit vermute ich mal, daß die 1000 €, deutlich weniger als 10% der Angebotsschätzsumme sind.
Der Nachbar ist, soweit ich das aus der Frage lesen kann, in dem abgesteckten Rahmen geblieben. Die Schäden haben mit der Rechnung und dem Preis erstmal nichts zu tun.
Ob diese Vorkommnisse als Druckmittel zur Preisfügung angewandt werden sollten? Das hinterlässt wirklich einen faden Beigeschmack. Zumal man solche Vorkommnisse (wenn sie einen wirklich ärgern und wichtig sind) direkt regelt und nicht erst dann, wenn es ans Bezahlen geht.

Wie heißt es so schön "Geld oder Liebe"!
 
Thema: Zu hohe Rechnung vom Dachdecker....
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