Umnutzung??

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schnoessel

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Hallo hat jemand Erfahrung mit der Umnutzung von ehemaligen Geschäftsräumen als Wohnraum.Das Bauamt ist uns wie ein Buch mit sieben Siegeln.Haben in unseren Fachwerkhaus in der unteren Etage ein ehemaliges Geschäft(ca 100qm) was wir gern als Wohnraum(Küche,Wohnzimmer) nutzen möchten.Es fallen nur Arbeiten im Innenbereich wie Farbe und Tapete.Hat jemand ein paar Tips was da baurechtlich notwendig ist und oder beantragt werden muss inbesondere die Vorgehensweise wäre interessant natürlich ohne größere Investionen.Viielleicht hat auch jemand ne Gestaltungsiddee für Schaufenster so ca 3mx3m weil dieses wollen wir wenn möglich erhalten aber es soll uns auch nicht jeder in die Bude schauen.

Viele Grüße und besten Dank im Vorraus
 
baugenehming

ist das zauberwort. das können sie eh nicht selbst machen, da das nur offizielle vorlageberechtigte können: i.d.r. archtekten, statiker, manche inschenöre und auch mal der eine oder andere handwerker. einige bundesländer bieten für einige sachen mittlerweile das vereinfachte anzeigenverfahren an - sie sollten in ihrer landesbauordnung nachlesen, ob und was dem unterfällt.
die frage ist aber, ob das so von ihnen auch erwartet wird - so es sich nicht gerade um eine fußgängerpassage handelt und sie keine baulichen veränderungen vornehmen. es mag ja juristisch korrekt sein, aber besteht für die öffentliche hand in so einem fall auch eine zwingende notwendigkeit...?
und ansonsten: glas bleibt halt glas - entweder sie leben mit einschränkungen ihrer privatsphäre und betätigen sich als geistiger holländer oder machen mehr oder weniger alles dicht von innen oder außen. wenn ich mich in der nachbarschaft umschaue - den stein der weisen hat da keiner gefunden: von halbhohen paravents über vorhänge, fensterläden und jalousien...ich habe zwar keine geschäftfssade, aber zum bürgersteig hin niedrige einsichtige fenster im eg und habe einfach das nutzverhalten des hauses darauf abgestimmt: wohnräume in den obergeschossen und unten halt räume untergeordneter nutzung: gästezimmer etc.
 
Die Anforderungen an gewerbliche Räume...

...sind meist höher. Insofern sollten Sie da tünchen und wohnen können, wie's beliebt, solange keine gravierenden baulichen Aktivitäten anstehen.

Vielleicht macht Ihr aus dem Schau- ein großes Blumenfenster?

Grüße

Thomas
 
naja dem Bauamt ganz es doch egal sein wo wir unser Sofa hinstellen oder unser Süppchen kochen die Fasade wird nicht verändert eine Fußgängerzone ist auch nicht vorhanden und auch so werden keine baulichen Veränderungen vorgenommen.Bei Nachfrage beim Bauamt sind solche Sachen wie vereinfachte Baugenehmigung gefallen und es war auch die Rede von Fachfirmen die Zeichnungen erstellen und ne Aussage über die Wärmeschutzverordnung machen usw. und den ganzen Spass dann zu Bewilligung einreichen.Also alles zusammengefaßt ne Menge Geld nur damit wir diese Etage nutzen können!!!Wir finden das absoluten Schwachsinn und werden den Raum trotzdem nutzen.Wie wollen die denn das verhindern wir hängen ne Gardine vor und Schluß.Wir kaufen doch kein Haus wo wir nur die Hälfte nutzen dürfen Eigentum bleibt nun mal Eigentum,außerdem ist doch das Bauamt in der Beweißpflicht was Gewerbefläche war und was nicht und das dürfte bei dem Alter des Hauses und 12 Jahren Leerstand wohl ziemlich schwierig werden.Außerdem würde dieser Raum den heutigen Ansprüchen als Gewerbefläche sowieso nicht mehr gerecht werden,keine Fluchtwege keine sanitäre Einrichtungen usw..Desweiteren sind die Wohnräume unmittelbar mit dem Raum verbunden und wir haben den Ursrungszustand der immerhin 150 Jahre zurückliegt wiederhergestellt(versteckte Türen und Treppen usw.)Bis auf das Schaufenster sieht es wie ein ganz normaler Wohnraum aus.

Viele Grüße
 
Wer ein Amt fragt...

...erfährt nur selten etwas Sinnvolles.

Für den (unwahrscheinlichen) Fall der Fälle könnten Sie sich ja ein Gewerbe ausdenken, das Sie in diesen Gewerberäumen ausüben. "Consulting" klingt z.B. schön ausländisch und läßt der Fantasie viel Raum...

Grüße

Thomas
 
Bauvoranfrage stellen!

Moin- beim Amt kommt in solchen Fällen gewöhnlich soviel oder so wenig raus wie man selbst reinsteckt.
Sprich: Wenn Sie mauern, erhalten Sie unklare Antworten.
Ohne teuere Ratgeber sollten Sie Ihr Anliegen als Bauvor-anfrage frei formuliert beim zuständigen Bauordnungsamt unter Angabe von Flur und Flurstücksnummer schriftlich einreichen. Wichtig zhu wissen- Es wird nur das beant-wortet, was als Frage gestellt ist.
Die Antwort darauf ist rechtsverbindlich- und sofern
Sie keine Eingriffe in die Statik der Substanz vornehmen
wird es wohl auch ohne förmliche BAUgenehmigung abgehen.
Was die Fassaden(um)gestaltung angeht, könnten in Abhän-gigkeit von der örtlichen Situation Auflagen erfolgen;
da Sie die Fensterform und -größe beibehalten kann´s nicht unerträglich schlimm werden, da Bestandsschutz für das Vorhandene immer Vorrang vor geplanten Änderungen hat.
Die Einblicksicherung kann ich mir durch Kombination innerer Stellage mit Blumen/Gehölzen mit maßvoller Verwen-dung von Spiegelfolie (rausgucken ja/reinschauen nein)recht neckisch vorstellen.
Fragen Sie dazu nach Klärung der Grundsatzfragen mal ein Werbebüro!Gruß M. Lüdicke
 
Hallo

was auch schön sein kann, falls es zur einrichtung passt.
vor das fenster eine shoji wand (Asia style) setzen. ist lichtdurchlässig und keiner kann gucken und sieht super aus.
gruß
Dorothée
 
Thema: Umnutzung??
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