Dachausbau

Diskutiere Dachausbau im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Guten Tag, welche Deckenhöhe muss ich einhalten um den Gesetzlichkeiten bei dem Dachausbau zwecks Vermietung einzuhalten, oder gibt es da keine...
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Waibel

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Guten Tag,

welche Deckenhöhe muss ich einhalten um den Gesetzlichkeiten bei dem Dachausbau zwecks Vermietung einzuhalten, oder gibt es da keine Gesetzlichkeiten die da eine richthöhe oder Raumhöhe fest legen.

MfG J.Waibel
 
Mindesthöhe in Landesbauordnung

Hallo Herr Waibel,

leider ist es mal wieder so: "es kommt drauf an." Handelt es sich hier um
einen Altbau, der durchgehend bewohnt/vermietet war ist natürlich eine
Weitervermietung zulässig wenn die Räume das in der LBO-Thüringen
geforderte Maß unterschreiten. Bei Neubauten muss die Höhe aber eingehalten
werden.

Ein Blick in die Landesbauordnung zeigt:



§ 45
Aufenthaltsräume
(1) Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von
mindestens 2,40 m haben. Dies gilt nicht für Aufenthalts-
räume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2
und für Aufenthaltsräume im Dachraum.

(2) Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und
mit Tageslicht belichtet werden können. Sie müssen
Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen
von mindestens einem Achtel der Netto-Grundfläche des
Raumes einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster
Vorbauten und Loggien haben.

(3) Aufenthaltsräume, deren Benutzung eine Belichtung
mit Tageslicht verbietet, sowie Verkaufsräume, Schank-
und Speisegaststätten, ärztliche Behandlungs-, Sport-,
Spiel-, Werk- und ähnliche Räume sind ohne Fenster
zulässig.




Achtung: Bei Vermietung geht es nicht nur um Mindesthöhen, sondern auch
um 1. und 2. Rettungsweg, Belichtung, Brandschutz, usw.
Zuvor als Keller oder Lagerräume verwendete Räume können nicht
einfach zu Mieträumen umgewandelt werden.
"Umnutzung" heißt hier das Stichwort

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Mindesthöhe

Ich ergänze:
In der LBO Sachsen- Anhalt beträgt die Mindesthöhe für Aufenthaltsräumen in Dachgeschossen 2,20 m, mindestens die Hälfte der Grundfläche des Raumes sollte höher sein (Raumteile mit Höhen unter 1,50 m wie Schrägen zählen nicht dazu).
Die Thüringer LBO kenne ich nicht, aber möglich, das es für Dachgeschosse eine ähnliche Regelung gibt.

Viele Grüße
 
Aufrecht stehen sollte wohl schon möglich sein :))

Hallo Herr Böttcher,

in Hessen ist es genauso wie in Sachsen, für Thüringen ist mir da nichts bekannt außer der Anmerkung in Absatz 1.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Thema: Dachausbau

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