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Heike Schenk
Guest
Liebe Forumsmitglieder,
ich habe schon einmal als Gast Hilfe in diesem Forum gefunden, nun wende ich mich mit einer weitergehenden Frage wiederum an Sie / euch.
Wir haben ein altes Wohnhaus um- bzw. ausgebaut und dabei neue Wände (Blähton bzw. Lehmstein) innen vorgemauert, Holzbalkendecken neu verlegt und Fachwerke mit Lehmziegeln als Trennwände gebaut. Diese Decken / Wände wurden durch eine Firma neu verputzt. Nun streiten wir uns leider mit dieser Firma vor Gericht, und alles scheint sich auf die Frage zu reduzieren: Wie hätte der Ausschreibungstext nach den Allgemein anerkannten Regeln der Technik lauten müssen? Ich finde zwar im Netz vielerlei Hinweise, aber einen Ausschreibungstext leider nicht. Im dem Auftrag zugrunde liegenden Leistungsverzeichnis waren die Positionen folgendermaßen beschrieben:
1. Lehmputz an Deckenflächen ... als Reibeglattputz liefern und einbauen ... In die Unterputzlage ist vollflächig ein Glasfasergewebe als Armierung ... einzuarbeiten, einschl. aller Vorbehandlungsarbeiten. ... Lehmputz ohne organische Bestandteile ... Putzstärke 1,0 - 1,5 cm, 2-lagig, Putzgrund Putzträger (Rohrgewebe) auf Holzschalung.
(42,70 €/m²)
2. Lehmputz an Innenwandflächen, Fachwerk sichtig, ... (weiter wie vor), ... ggf. mit Vorspritz, Putzgrund Lehmstein.
(33.40 €/m²)
(hier wurden tw. zu überputzende Balken mit Rohrgewebe überspannt und darüber geputzt)
3. Lehmputz an massiven Außenwadndflächen, Bereich Wandheizung als Reibeglattputz, ... In den Unterputz ist vollflächig ein Glasfasergewebe als Armierung ..., einschl. aller Vorbehandlungsarbeiten ... (w.v.) Putzstärke 3,0 - 3,5 cm, 2-lagig, Putzgrund Ziegel/Blähton/Lehmstein.
(35,80 €/m²)
Welchen Leistungsumfang muss der Bieter bei Kalkulation seines Angebotes hier erkennen? War die Ausschreibung richtig / vollständig? Gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Positionen?
Der Richter bzw. unser Anwalt meinen, an so einem Prozess gewinnen nur die weiteren Beteiligten, jedoch niemals der Kläger bzw. der Beklagte. Will sagen, so ein Prozess kostet, auch wegen der Einschaltung eines Sachverständigen, unverhältnismäßig viel Geld, verglichen mit dem Streitwert.
Was sollen wir also weiterhin tun? Der Richter hat einen Vergleich angeregt. Allerdings fühlen wir uns im Recht und wollen dem Kläger nichts mehr bezahlen. Und damit komme ich wieder zu der zentralen Frage:
Was hätte im Ausschreibungstext stehen müssen: 2-lagig mit Gewebeeinlage oder 3-lagig mit Gewebeeinlage, damit der Bieter fachgerecht kalkulieren kann und wir eine fachgerechte Leistung bekommen?
Vielleicht findet sich hier im Forum ein Sachverständiger, der die Frage beantworten kann und uns ggf. außerhalb des Forums auf unsere Kosten ein Schriftstück verfasst, aus welchem hervorgeht, was hätte (in den einzelnen Pos.) beschrieben sein müssen?
Ich bitte um Ihre / eure fachkundigen Antworten.
Viele Grüße,
Heike Schenk
ich habe schon einmal als Gast Hilfe in diesem Forum gefunden, nun wende ich mich mit einer weitergehenden Frage wiederum an Sie / euch.
Wir haben ein altes Wohnhaus um- bzw. ausgebaut und dabei neue Wände (Blähton bzw. Lehmstein) innen vorgemauert, Holzbalkendecken neu verlegt und Fachwerke mit Lehmziegeln als Trennwände gebaut. Diese Decken / Wände wurden durch eine Firma neu verputzt. Nun streiten wir uns leider mit dieser Firma vor Gericht, und alles scheint sich auf die Frage zu reduzieren: Wie hätte der Ausschreibungstext nach den Allgemein anerkannten Regeln der Technik lauten müssen? Ich finde zwar im Netz vielerlei Hinweise, aber einen Ausschreibungstext leider nicht. Im dem Auftrag zugrunde liegenden Leistungsverzeichnis waren die Positionen folgendermaßen beschrieben:
1. Lehmputz an Deckenflächen ... als Reibeglattputz liefern und einbauen ... In die Unterputzlage ist vollflächig ein Glasfasergewebe als Armierung ... einzuarbeiten, einschl. aller Vorbehandlungsarbeiten. ... Lehmputz ohne organische Bestandteile ... Putzstärke 1,0 - 1,5 cm, 2-lagig, Putzgrund Putzträger (Rohrgewebe) auf Holzschalung.
(42,70 €/m²)
2. Lehmputz an Innenwandflächen, Fachwerk sichtig, ... (weiter wie vor), ... ggf. mit Vorspritz, Putzgrund Lehmstein.
(33.40 €/m²)
(hier wurden tw. zu überputzende Balken mit Rohrgewebe überspannt und darüber geputzt)
3. Lehmputz an massiven Außenwadndflächen, Bereich Wandheizung als Reibeglattputz, ... In den Unterputz ist vollflächig ein Glasfasergewebe als Armierung ..., einschl. aller Vorbehandlungsarbeiten ... (w.v.) Putzstärke 3,0 - 3,5 cm, 2-lagig, Putzgrund Ziegel/Blähton/Lehmstein.
(35,80 €/m²)
Welchen Leistungsumfang muss der Bieter bei Kalkulation seines Angebotes hier erkennen? War die Ausschreibung richtig / vollständig? Gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Positionen?
Der Richter bzw. unser Anwalt meinen, an so einem Prozess gewinnen nur die weiteren Beteiligten, jedoch niemals der Kläger bzw. der Beklagte. Will sagen, so ein Prozess kostet, auch wegen der Einschaltung eines Sachverständigen, unverhältnismäßig viel Geld, verglichen mit dem Streitwert.
Was sollen wir also weiterhin tun? Der Richter hat einen Vergleich angeregt. Allerdings fühlen wir uns im Recht und wollen dem Kläger nichts mehr bezahlen. Und damit komme ich wieder zu der zentralen Frage:
Was hätte im Ausschreibungstext stehen müssen: 2-lagig mit Gewebeeinlage oder 3-lagig mit Gewebeeinlage, damit der Bieter fachgerecht kalkulieren kann und wir eine fachgerechte Leistung bekommen?
Vielleicht findet sich hier im Forum ein Sachverständiger, der die Frage beantworten kann und uns ggf. außerhalb des Forums auf unsere Kosten ein Schriftstück verfasst, aus welchem hervorgeht, was hätte (in den einzelnen Pos.) beschrieben sein müssen?
Ich bitte um Ihre / eure fachkundigen Antworten.
Viele Grüße,
Heike Schenk