Lehmputz über Wandheizung mit großen Problemen

Diskutiere Lehmputz über Wandheizung mit großen Problemen im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Liebe Foristen, die Qualität der hier vor einiger Zeit eingestellten Forumsdiskussion...
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Corinna Knoop

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Liebe Foristen,

die Qualität der hier vor einiger Zeit eingestellten Forumsdiskussion (http://www.fachwerk.de/fachwerkhaus/wissen/heissen-aussergerichtliche-205429.html) war herausragend und hat mir über einen ersten Gerichtstermin einen Vorsprung verschafft. Danke!

Es haben sich neue Fragen ergeben. Ich hoffe erneut auf die Kompetenz dieses Forums!

Ganz kurz: altes Bauernhaus->Wandheizung->Lehmputz (zu dick pro Lage aufgebracht: Risse, Schimmel, Gericht).

Ein Gutachter hat festgehalten, dass der Lehmputz entgegen den Vorgaben des Produktblattes zu dick pro Lage aufgebracht wurde. Im Unterputz sind erhebliche Risse entstanden, ein Bereich ist sogar ganz herausgefallen.
Er hat weiter dokumentiert, dass der Putz ü-b-e-r den Heizschleifen 4 cm beträgt.

Aber: der Unterputz (mitsamt der ganzen "Kraterlandschaft") ist mit Gewebe und dickem Oberputz überzogen, die Oberfläche ist aktuell rissfrei. Platt ausgedrückt, die Vorgehensweise ist wohl nicht lege artis, es gibt eindeutig Hohlstellen, aber der Putz hängt an der Wand, alles in Butter....

Ist das so?

Sind Hohlstellen im Putz über einer Wandheizung normal? Es wurde bereits (früherer Forumsbeitrag) festgehalten, dass die Heizschleifen nicht mit der Haftschlämme hätten überzogen werden dürfen. (Danke an "bpB")

Wie dick darf der Oberputz über einer Wandheizung sein, um eine Funktion der Wandheizung zu gewährleisten (eigentlich wollten wir gern den Raum und nicht nur den Putz mit der Wandheizung heizen...)

Ist die Verwendung von "weber mur 653/maxit ip 333) als Unterputz für eine Wandheizung in Ordnung?

Danke hier schon für eine Antwort.

Freundliche Grüße

Corinna
 
Putz & Co.

Hohlstellen im Putz sind ein Zeichen für nicht fachgerechte Ausführung und müssen nicht toleriert werden, unabhängig von WH oder nicht.

Der Putz ist ein Feinputz/Oberputz und nicht als Unterputz in der genannten Schichtdicke angedacht, ob es nicht doch funktionieren KANN, mag ich nicht beurteilen.

Eine Richtlinie/Norm zur Überdeckung des Heizrohres gibt es nicht, allenfalls Erfahrungswerte und Herstellerhinweise, aber 40mm sind mehr als grenzwertig. Üblicherweise sollte die Überdeckung nicht wesentlich mehr als 10-15mm betragen.

MfG,
sh
 
Wandheizung

Die Überdeckung sollte ein bis anderthalb Zentimeter nicht übersteigen.
Hohlstellen im Putz sind nicht in Ordnung.
 
Die Putzüberdeckung

sollte so dick wie nötig und nicht so dick wie möglich sein!

Je dicker die Putzüberdeckung ist umso träger ist die Heizung. Meiner Meinung nach ist 4 cm viel zu dick!

Der Putz kann laut Hersteller zwischen 7 und 20 mm verarbeitet werden.

Zwischen den Lagen muss die untere erst komoplett durchgetrocknet sein!

Hohlstellen sind nicht normal und stellen einen Mangel dar!

Wie reagiert der Handwerker auf das Gutachten?

Grüße
 
Gutachten, Gericht, etc

zunächst herzlichen Dank für die Antworten!

Das Gericht hat einen "Vergleich" vorgeschlagen.

Nachdem ich zunächst ein eigenes Gutachten habe anfertigen (Ergebnis gleich zum Gutachten durch SV des Gerichts) und die mit sichtbaren Pilzen überwachsenen Bereiche habe abschlagen und erneut verputzen lassen, sind Kosten angefallen. Diese sind nun bei Gericht teilweise berücksichtigt worden, ich soll weiter ca. 50% des eingeklagten Betrages zahlen plus meine Anwaltskosten.

Der Handwerker meint nach wie vor, alles richtig gemacht zu haben, beim Termin hatte er laut gelacht und gemeint, der Lehmputz sei wie eine"Vorhängefassade", selbstverständlich habe es da Hohlstellen, das sei normal.

Herzlich

Corinna
 
Ehrlichgesagt…

… kann ich das nicht mehr glauben. Gibt es zu diesem Vorgang ein Aktenzeichen?

Das würde ja quasi jedem Handwerkspfusch Tür und Tor öffnen und die vielen DIN-Zitierer, auch in diesem Forum, wie einsame Rufer im Walde aussehen lassen.

Gibt es demnächst im Supermarkt oder Restaurant auch nur noch die Hälfte des Wechselgeldes zurück?

Welcher amtlich zugelassene Baugutacher stand denn hinter der ganzen Angelegenheit? "Der Putz hängt an der Wand, alles in Butter"??? So einfach ist das alles?
Mensch, da bin ich ja froh, dass ich meine Wände selber verputze, ich bin zwar nur Laie, aber bisher hat alles bestens geklappt, der Putz hält, es gibt keine Hohlstellen und die Putzdicke entspricht den Herstellervorgaben. Es mag bei mir selber ein wenig länger dauern, aber nicht auszudenken, wenn ich eine Firma beauftragt hätte…
 
Schon krass!

Ich bin selbst auch Gereichtsgutachter und finde das unmöglich, aber ich kenne da nicht die Details.

Aber ich kann wirklich sagen das es viele Firmen gibt, und hier tummelen sich auch einige die sowas auch richtig machen!

Grüße
 
Gutachten

Ein Gericht schlägt gerne einen Vergleich vor. Das bedeutet für das Gericht weniger Arbeit als bei einem Urteil.
Und für den Anwalt gibt's als "Bonbon" eine zusätzliche Gebühr.
Wenn der Vergleich noch nicht rechtskräftig ist, kann man überlegen, ob man damit leben kann oder ob man lieber ein Urteil will.
Dazu würde ich Folgendes überlegen:
Das Gutachten (evtl. mit dem SV) durchsehen und die Aussicht auf Durchsetzbarkeit vor Gericht kritisch prüfen.
Den jetzigen Zustand (falls noch nicht geschehen) von einem öbv. SV dokumentieren lassen.
Die möglichen Kosten ermitteln und das Risiko abwägen.
Der Unterliegende trägt alle Kosten die bei Gericht entstehen, also Gerichts-, Gutachten- (soweit vom Gericht bestellt), Zeugen- und Anwaltskosten.
Ein Teilsieg oder ein Vergleich kann u.U. kostengünstiger sein; auch wenn es nicht befriedigend ist.
Ich vermute, dass der Prozess vor einem LG stattfindet. Bei einem ungünstigen Urteil kann man in Berufung gehen und i.d.R. haben die OLGs einen kompetenten Bausenat. Bis es dann zu einem Urteil kommt, vergehen i.d.R. mehrere Jahre.
Vor Gericht ist es wie auf hoher See: "Man ist allein in Gottes Hand."
Jeder muss für sich entscheiden, ob er das Kostenrisiko eingehen will.
Und noch etwas sollte berücksichtigt werden: Geht der Gegner während des Prozesses oder anschließend in die Insolvenz, kann man sich das Urteil einrahmen und am stillen Örtchen aufhängen.
Ich wünsche einen kühlen Kopf und eine gute Entscheidung.
 
Hohlstellen...

zur Ehrenrettung des SV: er hat festgehalten,

dass zu viel auf einmal aufgetragen wurde (=nicht o.k.),

er hat auch festgehalten, dass Hohlstellen da sind, und dass es nicht ausreicht, wenn Gewebe+dicke Schicht Oberputz `draufgemacht wird (=nicht o.k.),

das Gericht aber (!) meint, man könne Sachen auch "unkonventionell" machen, wenn es klappe, sei es doch schön....daher der Vergleich.

Dieser Vergleich räumt darüberhinaus mir das Recht ein, wenn Risse bis 31.12.2016 sichtbar werden, einen n-e-u-e-n Rechtsstreit anzufangen (in dem ich die Beweislast habe. Aktuell ist es ja so, dass ich den Gipser (nach meinem Gutachten) für seine Arbeit nicht bezahlt habe und er mich auf Zahlung (jawohl es ist das Landgericht) verklagt hat.

Ich habe noch eine knappe Woche Zeit, diesen Vergleich anzunehmen oder abzulehnen, daher hier die Suche nach Argumenten.

Herzlich,

Corinna
 
Thema: Lehmputz über Wandheizung mit großen Problemen

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