Kein Titel

Diskutiere Kein Titel im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo,nach einigen Tagen der Durchforstung der Plattform bin ich immer noch nicht schlauer und möchte eine Frage stellen. Gibt es für...
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jörg Symanzik

Guest
Hallo,nach einigen Tagen der Durchforstung der Plattform
bin ich immer noch nicht schlauer und möchte eine Frage stellen.

Gibt es für Lehmputzarbeiten eine Norm ,sowas wie anerkannte Regeln der Bautechnik und ist diese auf den Lehmputz übertragbar?

jetz wollt ihr wissen warum ?
hintergrund ist dieser .ich beauftragte einen lehmbauer(angeblich) mein kernsaniertes Haus innen mit Lehmputz zu verputzen.
auf die nackten wände kam ein Lehmvorputz und darauf eine Weichholzfaserplatte darauf haben wir eine Wandheizung montiert, die von dem lehmbauer wieder mit Lehm verputzt wurde.
da es sich um einen neuen Wandaufbau handelt habe ich vorausgesetzt das dieser auch gerade ist.
ist er aber nicht ,fast 2-3 cm große Kuhlen sind in dem Putz und die ecken verjüngen sich oben und unten wie ein Halbmond.
Bei den vorarbeiten haben wir den Lehmbauer darauf hin gewiesen,dieser wollte dann die löcher mit dem lehmoberputz
begradigen.
das geht aber nicht da ich den oberputz nur max 0,5 cm stark
aufbringen kann.
nun sind wir in einem Beweissicherungsverfahren und der Gegenanwalt besteht darauf das nach den regeln der Bautechnik gearbeitet wurde.
Was sind die Regeln und obwohl das ein 120 jahre altes Haus ist muß ich die krummen Wände hinnehmen?
 
Putz

Beweissicherung ist erst mal gut.
Bei einem Rechtsstreit wird es auf ein Gutachterprozess hinauslaufen, wenn Ihr das Gericht nicht von vornherein von Eurer Position überzeugen könnt.
Ein Gutachterprozess kann sehr teuer werden und sehr lange dauern.
Deshalb empfehle ich über die Handwerkskammer einen Gutachter zu erfragen und ihn mit der Anfertigung eines Gutachtens zum Putz zu beauftragen.
So ein Parteigutachten kann die Sache erheblich beschleunigen, wenn die Sachlage eindeutig ist.
Bei der Ortsbesichtigung kann der SV schon wichtige Tipps zum Verlauf des Rechtsstreites geben, besonders ob ein Prozeß sich überhaupt lohnt.

Viele Grüße

p.s. Ebenheitstoleranzen bei Innenputz stehen in der DIN 18202, die auch in der Putz-DIN 18350 als zulässig gelten.
Allerdings gibt es bei der Bewertung solcher Abweichungen Unterschiede, die sich aus der jeweiligen Situation ergeben.
Deshalb bringt es nichts, Euch die zulässigen Abweichungen hier zu nennen.
 
krummer Putz

danke für das rege interresse,
vielen dank herr Böttcher ,
ein Gerichtsverfahren ist schon beim landgericht in Bonn anhänglich.
Die Rechtschutzversicherung will die kosten des Sachverständigen übernehmen. Gottseidank
Taja ein gutachter der handwerkskammer habe ich schon hinzugezogen,der hat nur alles mit dem bosen Auge sich angesehen -Keine Fotos,keine Aufmaße-kam mir schon komisch vor- da die Gegenpartei nicht zu dem besichtigungstermin
erschienen ist wollte der Gutachter noch mal mit dem lehmbauer sprechen.Zu mir wurde gesagt das ich die Geldforderung getrost vergessen kann,das ist kein Meisterstück von Ihm gewesen.
Ende vom Lied ist das er einen Vergleich vorgeschlagen hat
das ich die Hälfte der Geldforderung bezahlen müsste.
dies Lehnte ich ab.
Darauf hin wollte er als Sachverständiger nicht weiter Tätig werden und steht auch für keine zeugenaussage vor gericht zur verfügung.
Toll!!
 
Ich möchte

keinem Gutachter etwas böses nachsagen, aber nach meinen Erfahrungen sucht man sich besser einen neutralen Gutachter über die Architektenkammer oder die Ingenieurkammer. Die Handwerker kennen sich untereinander doch alle ziemlich gut.
Warum musste der Gutachter noch einmal mit dem Lehmputzer sprechen? Das kommt mir schon sehr seltsam vor. Und warum war der Lehmputzer nicht beim Gutachtertermin? Alles sehr seltsam.
 
Putz

Hallo Jörg,
ich hoffe, Sie haben dem "Gutachter" keinen Cent für sein "Nichtgutachten" bezahlt. Das, was der Mann gemacht hat, ist eine klare Leistungsverweigerung.

..."Wenn ein Sachverständiger sich der Öffentlichkeit gegenüber allgemein bereit erklärt hat, innerhalb eines Fachgebietes gutachterlich tätig zu werden, so erwächst daraus für ihn mindestens die moralische Pflicht, den Auftraggeber unverzüglich davon zu benachrichtigen, ob er den Auftrag annimmt oder ablehnt...
Die Pflichten des Sachverständigen lassen sich allgemein, der Eidesformel in § 410 ZPO (für die öffentlich bestellten Sachverständigen s. § 36 Abs. 12) entsprechend, dahin bestimmen, das er das von ihm erforderte Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstattet..."
Aus: Der Sachverständige in der Praxis von Carl R. Wellmann, 7. Auflage Werner Verlag

Die Wahrnehmung eines Vor- Ort- Termines bedingt die Auftragsannahme, damit ist ein Vertrag zustande gekommen. Ergebnis muß sein ein schriftliches Gutachten, außer AG und AN einigen sich auf Annulierung des Auftrages bzw. es wurde nur eine mündliche Beratung vereinbart.
Wenn der SV gegen seine Pflichten verstößt, sollte die bestallende Institution, hier die Handwerkskammer, UNBEDINGT davon informiert werden.

Viele Grüße

p.s. Dies ist nicht als Rechtsberatung aufzufassen, sondern nur meine persönliche Meinung!
 
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