Kein Titel

Diskutiere Kein Titel im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo zusammen, ich habe eine Giebelwand neu hochgemauert, das dies genehmigungspflichtig ist erscheint mir zunächst einleuchtend. Aber nun will...
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andy

Guest
Hallo zusammen, ich habe eine Giebelwand neu hochgemauert, das dies genehmigungspflichtig ist erscheint mir zunächst einleuchtend. Aber nun will das Bauamt zu den Bauantragsformularen noch eine Prüfstatik. Ist dies überhaupt erforderlich ?
 
Prüfstatik ist in Brandenburg üblich

Hallo,
leider kann Ihr Bauamt auch eine Prüfstatk verlangen.
Das ist eine offiziell, gesetzlich anerkannte,geregelte "ABM-Maßnahme für Hasenstall-Staik",die der Bauherr zu zahlen hat. Geschichtlich geht dieser Schwachsinn zurück bis zum königlich-preußischen Zeitalter.Nur in Bayern wird das Baurecht viel lockerer gehandhabt.
Deutschland lebe hoch.
mfg
Klaus Schillberg
 
Prüfstatik

Ja, das Land Brandenburg nimmt es wohl mit der Prüfung sehr genau. Hier ein Auszug aus der Landesbauordnung:

§ 66
Bautechnische Nachweise

(1) Die Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz und die Energieeinsparung ist durch bautechnische Nachweise zu belegen. Für Vorhaben, die keiner Baugenehmigung bedürfen, sind bautechnische Nachweise nur erforderlich, soweit dies durch Rechtsverordnung nach § 80 vorgeschrieben ist.

(2) Die Prüfung der bautechnischen Nachweise erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde, das Bautechnische Prüfamt oder einen im Land Brandenburg anerkannten Prüfingenieur. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der bautechnischen Nachweise ist durch einen Prüfbericht zu bestätigen.

In M-V geht das zum Glück auch etwas einfacher. Es bleibt ihnen also der Weg zum Statiker nicht erspart.

Viele Grüße
Cornelia Stoll
 
Prüfstatik

Dachog. In Brandenburg und Berlin ist es so üblich. Beim Blinddarm legt es der Augenarzt von sich aus fest, ob es geht. Da wird nicht geprüft. Allerding legt das BOA fest, wer aus der Flotte der Prüfstatiker an der Reihe ist die von Ihnen eingereichte Statik zu prüfen. Sich selber einen zusuchen ist nicht. Hoheitsvolle Aufgabe. Mfg ut de Oltmark
 
Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten. Ich habe jedoch erfahren, dass eine Prüfstatik bei einem Bauvorhaben meiner Art (ich erneuere lediglich eine Giebelwand, alte weg - neue her) nur dann erforderlich ist, wenn es sich dabei um kein alleinstehendes Gebäude handelt. Es muss demnach also ein zwei - oder Mehrfamilienhaus sein, um eine Prüfstatik zu rechtfertigen. Gibt es denn keine Grundsatzregelungen ? Ist das eine "Kannbestimmung" ? Es liegt also an der Laune des Sachbearbeiters ob eine Prüfstatik verlangt wird? Ich finde in der Brandenburgischen Bauordnung keinen Artikel darüber, wann definitiv eine Prüfstatik erforderlich ist und wann nicht.....
 
Prüfstatik

Dachog. Es sind dies keine Willkürmaßnahmen sondern Ermessensentscheidungen. Wollen Sie noch mehr bauen, legen Sie sich nicht mit denen an, gerade jetzt, soll doch das Weihnachtsgeld gekürzt werden, mal irgendwann. Nun zu Ihrer Frage, stöbern Sie mal in der VVBbfBO vom 19.12.1997; der VVBauVorlV vom 19.12.1997; der BauPrüfV vom 16.12.1997 bzw. der BauVorlV vom 19.12.1997. Um nicht zuviel Fehler zu machen, vertraue ich Ihren Deutungsversuchen. Viel Glück. Mfg ut de Oltmark
 
nunja - Willkürmaßnahme und Ermessensentscheidung liegen dicht
..... verdammt dich...... bei einander ;-)
 
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