Fachwerk.de - Hausübernahme
Zur Zeit gehört das gesammte Haus meinen Vater. Sollte ich das vor Baubeginn komplett übernehmen oder nur als Eigentumswohnung das Dachgeschoss übernehmen oder alles weiter auf meinen Vater laufen lassen und irgendwann später übernehmen??? Ich stehe hier wirklich vor einem rießen Berg, hab da nämlich keine Ahnung und keiner sagt einem was genaues!!!
Brauche eure Hilfe!
Danke schon mal...
RedPorscheKiller | 14.02.06
suche mal nen Steuerberater auf
der kostet zwar geld, aber weiss in der regel auch sehr viel
zudem kann bei falschberatung er auch haftbar gemacht werden
warum kompliziert wenn es einfach geht
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Bioenergie Seifert | Jörg Seifert | 14.02.06
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Bioenergie Seifert | Jörg Seifert | 14.02.06
Hallo,
ich wüsste nicht, was für "Steuersparmodelle" es da gäbe.
Eigenheimzulage gibts jetzt nimmer; Denkmalschutz ist vermutlich nicht auf dem Haus (oder?)...
Es hat vermutlich "erbrechtliche" Folgen...
Grüße Annette
anonymus | 15.02.06
Mich würde mal
interessieren wo das Haus steht. Bei uns in NRW ist der Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus immer genehmigungspflichtig, es sei denn es steht in einem Bebauungsplangebiet. Aber auch dann muss man noch einen Antrag auf Genehmigungsfreistellung stellen. Schließlich gelten für ein Zweifamilienhas auch andere Regeln bzgl. Brand- und Schallschutz.
Schon aus diesem Grunde ist es sinnvoll einen Planer an die Baustelle zu holen.
interessieren wo das Haus steht. Bei uns in NRW ist der Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus immer genehmigungspflichtig, es sei denn es steht in einem Bebauungsplangebiet. Aber auch dann muss man noch einen Antrag auf Genehmigungsfreistellung stellen. Schließlich gelten für ein Zweifamilienhas auch andere Regeln bzgl. Brand- und Schallschutz.
Schon aus diesem Grunde ist es sinnvoll einen Planer an die Baustelle zu holen.
Der Weg ist das Ziel
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Ingenieurbüro + baubiologische Beratungsstelle IBN | Fred Heim | 15.02.06
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Ingenieurbüro + baubiologische Beratungsstelle IBN | Fred Heim | 15.02.06
Wohnung durch Dachgeschoßausbau
Dachog. Wo das Haus steht würde mich auch interessieren. Wird ein Zimmer im DG ausgebaut mag es ja angehen. Aber eine Wohnung dort unterbringen ist etwas anderes und muß genehmigt werden. Also planen und rechnen. Mfg ut de Oltmark
Dachog. Wo das Haus steht würde mich auch interessieren. Wird ein Zimmer im DG ausgebaut mag es ja angehen. Aber eine Wohnung dort unterbringen ist etwas anderes und muß genehmigt werden. Also planen und rechnen. Mfg ut de Oltmark
"Aus der Zusammenarbeit der Vielen wächst der Wissenstand" Aristoteles
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Siegfried Kurze | 15.02.06
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Siegfried Kurze | 15.02.06
In Bayern steht das Häuschen
das kann man auslegen wie man will, ob es eine eigenständige Wohung ist oder nicht. Ich kann die restlichen Räume und Keller mitnutzen, muss aber nicht...
Die Gemeinde braucht keinen Plan, keine Genehmigung einfach gaaar nichts haben die mir gesagt, da ich nicht gegen den Bauplan verstoße solange ich keine Gauben drauf setze.
Steuerlich gibts momentan nichts hat mein Steuerberater gesagt. Aber da es in Zukunft wieder Vergünstigungen geben soll, welcher Art auch immer, könnte irgndwann ein Plan bzw. Genehmigung wichtig werden. Haben die mir gesagt !?!?!?
RedPorscheKiller | 18.02.06
das kann man auslegen wie man will, ob es eine eigenständige Wohung ist oder nicht. Ich kann die restlichen Räume und Keller mitnutzen, muss aber nicht...
Die Gemeinde braucht keinen Plan, keine Genehmigung einfach gaaar nichts haben die mir gesagt, da ich nicht gegen den Bauplan verstoße solange ich keine Gauben drauf setze.
Steuerlich gibts momentan nichts hat mein Steuerberater gesagt. Aber da es in Zukunft wieder Vergünstigungen geben soll, welcher Art auch immer, könnte irgndwann ein Plan bzw. Genehmigung wichtig werden. Haben die mir gesagt !?!?!?
RedPorscheKiller | 18.02.06