Fachwerk.de - Pfusch am Bau

Hallo, ich habe eine Frage einen Juristen oder Architekten unter Euch: Vor 18 Jahren haben meine Eltern ihr Haus durch einen Holzanbau vergrößern lassen. Nun hat sich herausgestellt, dass der damalige Bauherr quer durch sämtliche Räume eine Wasserleitung verlegt hat, die aus "Stückelwerk" einfach zusammengesteckt und wohl seit Jahren undicht war. Das Haus wurde systematisch unterspült. Der gesamte Holzboden /70 qm!!!)ist nun durchgebrochen, da alles verfault war. Es hat sich auch herausgestellt, dass der Holzboden auf dem puren Beton verlegt war, ohne Nässeschutz. Ich habe das Haus geerbt und den Schaden auch. Kann ich den damaligen Bauherrn rechtlich belangen?
Wasserschaden Holzfußboden
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Kempter | 09.08.07

Entschuldigen Sie,
aber verstehe ich Sie richtig, Sie wollen die ehemaligen Bauherrn, also Ihre Eltern, verklagen? Oder bringen Sie da etwas durcheinander? Wenn Sie geerbt haben, leben Ihre Eltern noch? Oder meinen Sie den Handwerker, der damals die Arbeiten ausgeführt hat?
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Kibies
"Alles ist ähnlich, nichts ist gleich. Und diese feine Vielfalt erzeugt Identität." (Caminada)
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Techniker der Baudenkmalpflege | Bernd Kibies | 09.08.07
Pfusch am Bau
Entschuldigen Sie die irreführende Ausdrucksweise. Sie merken hieran schon, dass ich von Bau & Co. keine Ahnung habe. Mich würde interessieren, ob ich die Baufirma für die absolut unsachgemäße Ausführung belangen kann. Meine Eltern leben leider seit kurzem nicht mehr. Das Haus steht mom. leer. Wie ich bisher gesehen habe, ist das Regenwasser aus einer Dachrinne unten durch das Haus in einen alten Sickerschacht geleitet worden. Und die Rohre die durch das Haus liefen, waren wie "Lego" einfach nur grob zusammengesteckt. (Immer 30 cm. lange Reststücke) Aus denen lief seit Jahren das Wasser raus.Und der Holzfußboden war auf den nackten Beton gelegt worden. Nun ist alles zusammengefault und gebrochen. Ich (Frau, alleine) fühle mich mom. ziemlich überfordert und weiß nun nicht, wie ich weiter vorgehen soll, bevor mir der Anbau über dem Kopf zusammenbricht.
Wasserschaden Holzfußboden
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Kempter | 09.08.07
Hallo Frau Kempert,
so wie sie die Sachlage schildern, glaube ich, das sie sich besser einen Sachverständigen vor Ort suchen sollten. Probieren sie es mal bei der Architektekammer. Unter Umständen kann Ihnen auch der TÜV entsprechende Fachleute enmpfehlen.

Viel Glück

Hans-Gerd Schemmick
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Lehmplan e.K. | Lehmplan e.K.Hans-Gerd Schemmick | 09.08.07
Schaden
Hallo!
Der Schaden ist vor 18 Jahren verursacht worden. Ich Laube nicht das man da heute noch jemanden belangen kann. Sparen sie sich die Gutachterkosten.
Gruß Jürgen
Alles ist machbar
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Jürgen Weiss | 09.08.07
Hallo Jürgen
verdeckter Mangel, 30 Jahre Gewährleistung.

HG
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Lehmplan e.K. | Lehmplan e.K.Hans-Gerd Schemmick | 09.08.07
Noch was für Bend,
das freu Kempert hier das bauunternehmen bzw. den Handwerker meint, ist doch wohl klar. Die Frage war überflüssig.

HG
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Lehmplan e.K. | Lehmplan e.K.Hans-Gerd Schemmick | 09.08.07

Sehr geehrter Herr Schemmick,
vielen Dank für Ihre Belehrung!
Kennen wir uns? Ihre Wortwahl und Anrede finde ich ziemlich verfehlt!
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Kibies
"Alles ist ähnlich, nichts ist gleich. Und diese feine Vielfalt erzeugt Identität." (Caminada)
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Techniker der Baudenkmalpflege | Bernd Kibies | 10.08.07
Haben Sie
schon einmal mit dem Bauunternehmer gesprochen, der die Rohre damals verlegt hat? Schöne Grüße. Jürgen Maier
Jeden Tag dazulernen
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rote Fäden | Jürgen Maier 'Unternehmernetzwerk rote Fäden' | 10.08.07

Sehr geehrte Frau Kempter,
18 Jahre sind natürlich eine lange Zeit.
Einen Werkvertrag haben Ihre Eltern sicherlich nicht abgeschlossen, existiert denn noch eine Rechnung über die Arbeiten? Daraus sollte man erkennen können, welche Arbeiten ausgeführt worden sind. Ist denn der Handwerker noch greifbar?
Wenn er vor 18 Jahren schon so gearbeitet hat, frag ich mich, wie er sich am Markt behaupten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Kibies
"Alles ist ähnlich, nichts ist gleich. Und diese feine Vielfalt erzeugt Identität." (Caminada)
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Techniker der Baudenkmalpflege | Bernd Kibies | 10.08.07
Pfusch am Bau
Hallo, ja die Firma existiert noch. Der Sohn (der damals auch dabei war) hat sie übernommen. Ich werde dort anrufen und er soll den Schaden besichtigen und mir einen Vorschlag machen, wie wir in der Sache verbleiben. Ich werde mich auf "verdeckter Mangel"- 30 Jahre Gewährleistung - berufen und ihm klarmachen, dass ich notfalls einen Gutachter und einen Anwalt einschalte, wenn wer mir nicht entgegenkommt. Mal sehen, wie er reagiert.
Kann mir vielleicht noch jemand einen Tip geben, wie ein Fußboden fachgerecht aufgebaut sein muss, damit mir sowas nicht nochmal passiert? Der alte Boden ist nun komplett rausgerissen und ich habe nur noch das Betonfundament. Das Wasserrohr für die Regenrinne werde ich logischerweise "auslagern". Besten Dank auch für eure Hinweise.
Wasserschaden Holzfußboden
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Kempter | 10.08.07
Sie haben
leider noch das Problem, dass sie offenbar noch nicht mit der Firma kommuniziert haben und ihr die Gelegenheit gaben, die Fehler selbst zu beseitigen. Das macht die Sache rechtlich nicht einfacher. Aber es ist jedenfalls richtig ihn jetzt zu kontaktieren. Viele Grüße Jürgen Maier
Jeden Tag dazulernen
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rote Fäden | Jürgen Maier 'Unternehmernetzwerk rote Fäden' | 10.08.07
Moin,
zum Thema verdeckter Mangel, dieser muss ertmal erwiesen sein, dazu muss geklärt sein was auf dem Abnahmeprotokoll steht.....usw. es ist also gar nicht mal so einfach.

Doch wie auch schon empfohlen, erstmal mit der Firma in Kontakt treten.
sinnvolles Bauen
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Olaf Bernhardt | 13.08.07
Pfusch am Bau
Auch verdeckte Mängel verjähren nach 5 Jahren.
Nur bei Nachweis von Vorsatz und/oder arglistiger Täuschung
gäbe es eine Chance, aber nur, wenn der Nachweis gelingt.
Und das ist so gut wie unmöglich.

Viele Grüße
Georg Böttcher
Immer vorher Gehirn einschalten
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Ingenieurbüro Georg Böttcher | Georg Böttcher | 13.08.07

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