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Kempter
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Hallo, ich habe eine Frage einen Juristen oder Architekten unter Euch: Vor 18 Jahren haben meine Eltern ihr Haus durch einen Holzanbau vergrößern lassen. Nun hat sich herausgestellt, dass der damalige Bauherr quer durch sämtliche Räume eine Wasserleitung verlegt hat, die aus "Stückelwerk" einfach zusammengesteckt und wohl seit Jahren undicht war. Das Haus wurde systematisch unterspült. Der gesamte Holzboden /70 qm!!!)ist nun durchgebrochen, da alles verfault war. Es hat sich auch herausgestellt, dass der Holzboden auf dem puren Beton verlegt war, ohne Nässeschutz. Ich habe das Haus geerbt und den Schaden auch. Kann ich den damaligen Bauherrn rechtlich belangen?