Meldepflicht

Diskutiere Meldepflicht im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Wer beantwortet mir folgenden Sachverhalt: Ist Schwammbefall generell meldepflichtig bzw. in welchen Bundesländern.
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LehmHandWerk

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Wer beantwortet mir folgenden Sachverhalt:
Ist Schwammbefall generell meldepflichtig bzw. in welchen Bundesländern.
 
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Die Meldepflicht für den Hausschwamm ist eine Sache der Landesbauordnung.

Meine Wissens nach besteht für folgende Bundesländer die Meldepflicht:
Thüringen
Hessen
Saarland
Hamburg
Sachsen

In der Musterbauordnung ist die Meldepflicht entnommen . Daher ist zu erwarten, dass die einzelnen Bundesländer in den nächsten Jahren die Meldepflicht gleichfalls streichen werden.

Lutz
 
@Parisek

Danke für die Antwort und erweiterte Gegenfrage: Warum wird es herausgestrichen?
Soll der Schwamm damit einer Schonfrist unterworfen werden bzw. wird er unter Naturschutz gestellt?

Kopfschüttelnde Grüße Udo
 
Neue Gegenfrage.

Hallo miteinander,
was nutzt die Meldepflicht?
Grüße Lukas
 
Nutzen

Die Motive des Herausstreichens der Meldepflicht entsprang den politischen Bemühen der Ankurbelung der Bauwirtschaft. Man wollte die Bauanträge und den Behördenkram vereinfachen.
Insofern ist dies auch folgerichtig, da die Behörden bei Meldung sich mit dem Probeölem nicht tiefer auseinandersetzten, sondern nichts anderes taten, als eine Termin zu setzen bis zu dem der Mangel zu beseitigen ist.

Das Problem hat jedoch auch einen juristischen Aspekte. Bei enger Bebauung konnte der Nachbar sehr einfach gezwungen werden, den auf das eigene Haus übergreifenden Befall zu beseitigen.

Gruß

Lutz
 
Meldepflicht

Diese Fragestellung wird öfter an mich herangetragen. Auch gestern habe ich wieder folgende Argumentation dem Vertreter des Mieters übermittelt, da seitens des Vermieters (Gesellschaft) eine unsachgemäße Sanierung erfolgt, die bis zur Wiederverwendung der mit Myzel befallenen Ziegelsteine reicht.
Für den Verantwortlichen des Gebäudes ist es unerheblich, ob eine Meldepflicht besteht oder nicht. Wird eine Person gefährdet, so steht er generell in der Verantwortung.

Diese Pflicht wird z.B. im § 3, Allgemeine Anforderungen, (SächsBO) geregelt. (In den anderen Landesbauordnungen wird dies ähnlich geregelt sein.)
"(1) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern, instandzusetzen und instandzuhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben oder Gesundheit oder die natürliche Lebensgrundlage nicht gefährdet werden.
(2)Bauprodukte dürfen nur verwendet werden, wenn bei ihrer Verwendung die baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer Instandhaltung während einer dem Zweck entsprechenden, angemessenen Zeitdauer die Anforderungen dieses Gesetzes oder der aufgrund diese Gesetzes erlassenen Vorschriften erfüllt und gebrauchstauglich sind."
Weitere Ausführungen siehe unter www.ib-rauch.de/Beratung/meldpfl.html
 
Thema: Meldepflicht

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