Fachwerk.de - GK21 Inbetriebnahme Verboten in Deutschland ???
hab mir vor kurzen einen GK21 Festbrennstoffofen
gekauft, als gestern mein Schornsteinfeger bei mir
war wegen meiner Esse schaute er ganz entsetzt auf
meinen Kessel und Fragte mich ob ich diesen in
Betrieb nehmen möchte.
Ich sagte dann ja natürlich den hab ich mir vor
kurzen gekauft gehabt darauf hin sagte er
ich darf den Ofen nicht Betreiben in Deutschland
wegen den Bundesemissionsgesetz was mir verbitet
Öfen aus DDR Zeiten noch zu benutzen.
Da keine Unterlagen für solche Öfen vorhanden sind
und die Hersteller nicht mehr befragt werden können.
Sind wirklich alle Öfen aus DDR Zeiten verboten??
Was kann ich dagegen Unternehmen?
Gruß Meiko
Wenn ER es
sagt ist das so!
Das ist aber in jedem Bundesland so,erst den Gott in Schwarz fragen bevor man einen Ofen kauft.
sagt ist das so!
Das ist aber in jedem Bundesland so,erst den Gott in Schwarz fragen bevor man einen Ofen kauft.
Alt aber schön....Häuser meine ich natürlich
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Idefix | 22.10.09
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Idefix | 22.10.09
öfen
aus DDR-Zeit verboten - halte ich für ein Gerücht.
Fast alle meine Nachbarn haben Öfen aus DDR-Zeit. Entweder Kachelofen oder Kachelofenluftheizung. Da ich den GK 21 nicht kenne, muß ich annehmen, es handelt sich um eine Heizung(-skessel). Und da kann eine Neuinstallation nicht zulässig sein. Die Kamine im Baumarkt sind nichts anderes als die DDR-Öfen, sehen nur besser aus und brennen dafür nicht so effektiv.
aus DDR-Zeit verboten - halte ich für ein Gerücht.
Fast alle meine Nachbarn haben Öfen aus DDR-Zeit. Entweder Kachelofen oder Kachelofenluftheizung. Da ich den GK 21 nicht kenne, muß ich annehmen, es handelt sich um eine Heizung(-skessel). Und da kann eine Neuinstallation nicht zulässig sein. Die Kamine im Baumarkt sind nichts anderes als die DDR-Öfen, sehen nur besser aus und brennen dafür nicht so effektiv.
Das erste Haus baue man für einen Feind, das 2. für einen Freund und erst das 3. für sich selber !
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Olaf aus Sachsen | 23.10.09
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Olaf aus Sachsen | 23.10.09
Da geht es wohl
um Staubausstoß und Kohlenmonoxid Erzeugung und und und.
Ob diese Münchener Verordung da greift weiß ich nicht.
Bei Kaminöfen wohl noch nicht.
Aber seit dieser Feinstaubsache sind wohl alle sehr empfindlich in Sache Öfen.
um Staubausstoß und Kohlenmonoxid Erzeugung und und und.
Ob diese Münchener Verordung da greift weiß ich nicht.
Bei Kaminöfen wohl noch nicht.
Aber seit dieser Feinstaubsache sind wohl alle sehr empfindlich in Sache Öfen.
Alt aber schön....Häuser meine ich natürlich
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Idefix | 23.10.09
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Idefix | 23.10.09
Hallo,
ging uns mit einem GK51 ähnlich. Wir wollten Ihn nur umsetzen. Solange er steht kannst du Ihn betreiben und hast sowas wie Bestandsschutz. Neu anschließen darfst du Ihn nicht. Frag mal im Heizung Sanitär Forum, die erklären dir das genauer.
Man trifft selten Leute, die nichts zu sagen haben und das auch tun.
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Keller, Bau- und Möbeltischlerei GmbH | Axel Witzki | 23.10.09
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Keller, Bau- und Möbeltischlerei GmbH | Axel Witzki | 23.10.09
GK21 Inbetriebnahme Verboten in Deutschland ???
Hallo Ihr alle miteinander,
den GK21 kann man bis zu seinem ableben betreiben.
Eine Bimsch und eine EU hat hier überhaupt nichts zu sagen, da die BRD nachweislich eine GmbH ist und von einer GmbH muss ich mir keine Vorschriften machen lassen. Habe selbst meinen Schorni zum Teufel gejagt, da er nicht nachweisen kann das die BRD ein Staat noch Deutschland ist. Wenn nach dem Beschluss Nr. 9 IN 248/05 des Amtsgericht Darmstadt Insolvenzgericht das Vermögen der Bundesrepublik Deutschland GmbH das Vermögen des Bundes ist, dann ist der Bund die Bundesrepublik Deutschland GmbH!!!
Nicht vergessen, die EU hat nur Richtlinien und keine Gesetze, da sie kein Hoheitsrecht ausüben kann, nur der dumme Deutsche glaubt das es sich hier um Gesetze handelt. Und dann fragt man sich wer bei diesen Richtlinien überhaupt durch sieht. Beispiel Rückhalteeinrichtung für Kinder (Kindersitz), wer glaubt das ein Polizist die 264 Seiten dieser Richtlinie auswendig kennt?
Und dann gibt es immer noch die Wörter in den Richtlinien wie "sollte", als es muss nicht so sein. Und warum, weil die EU kein Hoheitsrecht auf die einzelnen Staaten ausüben darf.
Mein Schorni wollte von mir nach der Bunderkehr- und Überprüfungsordnung bezahlt werden. Den habe ich klar gemacht das ich nur nach der von Sachsen bezahle und nach keiner anderen. Er schreibt mir dann wegen 10 Euro immer noch eine Mahnung, die ich aber mit einen entsprechenden Kommentar ihn wieder zurücksende.
Und übrigens, das mit der Umstellung auf Biokläranlagen für Hausbesitzer ist auch vom Tisch, da die BRD-GmbH das Gesetz (Betriebsvorschrift) im März 2010 geändert hat und da ist nichts mehr von der Rede - Warum wohl???
Übrigens kann man sich ja ab 2013 seinen eigenen Schornsteinfeger suchen und der darf auch aus Nachbarland kommen. Von meinen Schorni habe ich schriftlich, das er sich ab 2013 nicht mehr bei mir sehen lässt - ach ist das schön, vor allem weil ich es schriftlich habe!!!
Weiterhin habe ich über 10 Bussgeldbescheide an die Wand gedrückt (zu schnelles Fahren, Parkverbot, Parkgebühren usw.), nichts kam mehr zurück. Alles ist irgendwo in die Schublade verschwunden. Und nur weil es an den rechtlichen Grundlagen mangelt und zwar an die eines Staates. Nicht umsonst unterschreiben viele nicht mehr ihre Steuererklärung.
Nun mal zu "Die Genehmigung läuft bis 2015", wie es manche Schornis GK21-Besitzer vorgaukeln wollen.
Nehmen wir mal an, das Grundgesetz hätte Gültigkeit.
Hier steht im Artikel 80 (1) "Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben."
In der BImsch steht hierzu folgendes in der Fußnote:
--In den Fussnoten werden die Rechtsgrundlagen angegeben--
"(+++ Änderungen aufgrund EinigVtr vgl. §§ 10, 10a, 67a u. 74 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der EWGRL 50/2008 (CELEX Nr: 32008L0050) vgl. G v. 31.7.2010 I 1059 +++)"
Im Einigungsvertrag gibt es keine Paragraphen und in der BImsch gibt es keinen §10a. Es gibt hier keine Angabe auf was sich diese Paragraphen beziehen und sind somit ungültig.
Und ist der Einigungsvertrag überhaupt gültig, der hier angegeben wird?
Das Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der so genannte „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist. Artikel 1 des sog. „Einigungsvertrages" besagt, dass die Länder Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemäß Artikel 23 des „Grundgesetzes" am 03.10.1990 Länder der „Bundesrepublik Deutschland“ werden. Da dieser Artikel jedoch bereits am 17.07.1990 durch die Alliierten aufgehoben war, konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten. Die Protokollerklärung zum „Einigungsvertrag“, die in den veröffentlichten Ausgaben meist fehlt, macht deutlich, dass sich die Vertragspartner sowohl der Fortgeltung alliierten Rechtes als auch der weiterhin ausstehenden Einheit der DDR und BRD als Ganzem bewusst waren:
„Beide Seiten sind sich einig, dass die Festlegung des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der „Vier Mächte“ in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden.“
Aber hier mal zur Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973 Az. 2 BvF 1/73.
Die DDR hat in ihrer Verfassung, die auch in der Präambel letzten Satz dokumentiert: „…, hat sich das Volk der Deutschen Demokratischen Republik diese sozialistische Verfassung gegeben“, keinen Geltungsbereich dargelegt und auch nicht einen Beitritt, also auch nicht einen zulässigen Willen zur Vereinigung mit der Bundesrepublik Deutschland (BRD) bekundet. Die Verfassung der DDR lässt keinen Beitritt zur BRD zu, da im Artikel 5 Abs. 3 der Verfassung der DDR folgendes steht: „Zu keiner Zeit und unter keinen Umständen können andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben.“. Die Verfassung wurde nie geändert!
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von 1973 dargelegt das ein Beitritt nur zulässig ist wenn die Verfassung des Beitretenden dies zulässt. Also wäre demnach allein der Beschluss der Volkskammer der DDR zum Beitritt zur BRD unzulässig und ist rechtswidrig sowie unglültig.
Ebenfalls ist EU-Recht kein Hoheitsrecht in den EU-Ländern, demnach schlägt auch diese Angabe fehl - zu mal es sich ja nur um Richtlinien handelt und nicht um Gesetze.
Nehmen wir mal den §2 Geltungsbereich der BImsch:
Hier wird kein räumlicher Geltungsbereich dargelegt, gilt diese nur für den Bund oder nur für die Länder (welche?) bzw. gilt diese nun auch auf dem Mond?
Demnach lässt sich nun der räumliche Geltungsbereich nicht ohne weiters feststellen, was zur Folge hat:
„Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
MfG Vati
Vati | 26.03.12
Hallo Ihr alle miteinander,
den GK21 kann man bis zu seinem ableben betreiben.
Eine Bimsch und eine EU hat hier überhaupt nichts zu sagen, da die BRD nachweislich eine GmbH ist und von einer GmbH muss ich mir keine Vorschriften machen lassen. Habe selbst meinen Schorni zum Teufel gejagt, da er nicht nachweisen kann das die BRD ein Staat noch Deutschland ist. Wenn nach dem Beschluss Nr. 9 IN 248/05 des Amtsgericht Darmstadt Insolvenzgericht das Vermögen der Bundesrepublik Deutschland GmbH das Vermögen des Bundes ist, dann ist der Bund die Bundesrepublik Deutschland GmbH!!!
Nicht vergessen, die EU hat nur Richtlinien und keine Gesetze, da sie kein Hoheitsrecht ausüben kann, nur der dumme Deutsche glaubt das es sich hier um Gesetze handelt. Und dann fragt man sich wer bei diesen Richtlinien überhaupt durch sieht. Beispiel Rückhalteeinrichtung für Kinder (Kindersitz), wer glaubt das ein Polizist die 264 Seiten dieser Richtlinie auswendig kennt?
Und dann gibt es immer noch die Wörter in den Richtlinien wie "sollte", als es muss nicht so sein. Und warum, weil die EU kein Hoheitsrecht auf die einzelnen Staaten ausüben darf.
Mein Schorni wollte von mir nach der Bunderkehr- und Überprüfungsordnung bezahlt werden. Den habe ich klar gemacht das ich nur nach der von Sachsen bezahle und nach keiner anderen. Er schreibt mir dann wegen 10 Euro immer noch eine Mahnung, die ich aber mit einen entsprechenden Kommentar ihn wieder zurücksende.
Und übrigens, das mit der Umstellung auf Biokläranlagen für Hausbesitzer ist auch vom Tisch, da die BRD-GmbH das Gesetz (Betriebsvorschrift) im März 2010 geändert hat und da ist nichts mehr von der Rede - Warum wohl???
Übrigens kann man sich ja ab 2013 seinen eigenen Schornsteinfeger suchen und der darf auch aus Nachbarland kommen. Von meinen Schorni habe ich schriftlich, das er sich ab 2013 nicht mehr bei mir sehen lässt - ach ist das schön, vor allem weil ich es schriftlich habe!!!
Weiterhin habe ich über 10 Bussgeldbescheide an die Wand gedrückt (zu schnelles Fahren, Parkverbot, Parkgebühren usw.), nichts kam mehr zurück. Alles ist irgendwo in die Schublade verschwunden. Und nur weil es an den rechtlichen Grundlagen mangelt und zwar an die eines Staates. Nicht umsonst unterschreiben viele nicht mehr ihre Steuererklärung.
Nun mal zu "Die Genehmigung läuft bis 2015", wie es manche Schornis GK21-Besitzer vorgaukeln wollen.
Nehmen wir mal an, das Grundgesetz hätte Gültigkeit.
Hier steht im Artikel 80 (1) "Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben."
In der BImsch steht hierzu folgendes in der Fußnote:
--In den Fussnoten werden die Rechtsgrundlagen angegeben--
"(+++ Änderungen aufgrund EinigVtr vgl. §§ 10, 10a, 67a u. 74 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der EWGRL 50/2008 (CELEX Nr: 32008L0050) vgl. G v. 31.7.2010 I 1059 +++)"
Im Einigungsvertrag gibt es keine Paragraphen und in der BImsch gibt es keinen §10a. Es gibt hier keine Angabe auf was sich diese Paragraphen beziehen und sind somit ungültig.
Und ist der Einigungsvertrag überhaupt gültig, der hier angegeben wird?
Das Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der so genannte „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist. Artikel 1 des sog. „Einigungsvertrages" besagt, dass die Länder Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemäß Artikel 23 des „Grundgesetzes" am 03.10.1990 Länder der „Bundesrepublik Deutschland“ werden. Da dieser Artikel jedoch bereits am 17.07.1990 durch die Alliierten aufgehoben war, konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten. Die Protokollerklärung zum „Einigungsvertrag“, die in den veröffentlichten Ausgaben meist fehlt, macht deutlich, dass sich die Vertragspartner sowohl der Fortgeltung alliierten Rechtes als auch der weiterhin ausstehenden Einheit der DDR und BRD als Ganzem bewusst waren:
„Beide Seiten sind sich einig, dass die Festlegung des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der „Vier Mächte“ in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden.“
Aber hier mal zur Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973 Az. 2 BvF 1/73.
Die DDR hat in ihrer Verfassung, die auch in der Präambel letzten Satz dokumentiert: „…, hat sich das Volk der Deutschen Demokratischen Republik diese sozialistische Verfassung gegeben“, keinen Geltungsbereich dargelegt und auch nicht einen Beitritt, also auch nicht einen zulässigen Willen zur Vereinigung mit der Bundesrepublik Deutschland (BRD) bekundet. Die Verfassung der DDR lässt keinen Beitritt zur BRD zu, da im Artikel 5 Abs. 3 der Verfassung der DDR folgendes steht: „Zu keiner Zeit und unter keinen Umständen können andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben.“. Die Verfassung wurde nie geändert!
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von 1973 dargelegt das ein Beitritt nur zulässig ist wenn die Verfassung des Beitretenden dies zulässt. Also wäre demnach allein der Beschluss der Volkskammer der DDR zum Beitritt zur BRD unzulässig und ist rechtswidrig sowie unglültig.
Ebenfalls ist EU-Recht kein Hoheitsrecht in den EU-Ländern, demnach schlägt auch diese Angabe fehl - zu mal es sich ja nur um Richtlinien handelt und nicht um Gesetze.
Nehmen wir mal den §2 Geltungsbereich der BImsch:
Hier wird kein räumlicher Geltungsbereich dargelegt, gilt diese nur für den Bund oder nur für die Länder (welche?) bzw. gilt diese nun auch auf dem Mond?
Demnach lässt sich nun der räumliche Geltungsbereich nicht ohne weiters feststellen, was zur Folge hat:
„Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
MfG Vati
Vati | 26.03.12
Maschine an Brücke
kann jemand mal den vati in Jenseits schicken ..... ich habe schon einen, das reicht mir.
Politischen Kauderwelch lese ich schon genug in der Presse !
kann jemand mal den vati in Jenseits schicken ..... ich habe schon einen, das reicht mir.
Politischen Kauderwelch lese ich schon genug in der Presse !
Das erste Haus baue man für einen Feind, das 2. für einen Freund und erst das 3. für sich selber !
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Olaf aus Sachsen | 27.03.12
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Olaf aus Sachsen | 27.03.12
Moin Olaf
Ich bin sonst sehr auf Deiner Seite. Aber was die politisch-juristische Seite angeht, hat der Vati recht.
Du kannst, wenn Du stark bist und Rückgrat und Ausdauer hast, zu den meisten Behördenentscheiduungen sagen: Ihr seid für mich nicht zuständig - siehe oben.
Die können wenig ausrichten. Du kannst auch Deinen Personalausweis zurückgeben mit der Begründung: Ich bin kein Personal ( = Angestellter, Betriebsangehöriger) der BRD GmbH. Besorge Dir eine Geburtsurkunde mit Paßbild von dort wo Du geboren ist - diese ist auch gültig.
Alles ist rechtens.
Das Chaos, das dabei entsteht, ist allerdings bewußt gewollt.
Ich bin sonst sehr auf Deiner Seite. Aber was die politisch-juristische Seite angeht, hat der Vati recht.
Du kannst, wenn Du stark bist und Rückgrat und Ausdauer hast, zu den meisten Behördenentscheiduungen sagen: Ihr seid für mich nicht zuständig - siehe oben.
Die können wenig ausrichten. Du kannst auch Deinen Personalausweis zurückgeben mit der Begründung: Ich bin kein Personal ( = Angestellter, Betriebsangehöriger) der BRD GmbH. Besorge Dir eine Geburtsurkunde mit Paßbild von dort wo Du geboren ist - diese ist auch gültig.
Alles ist rechtens.
Das Chaos, das dabei entsteht, ist allerdings bewußt gewollt.
Es gibt noch viel zu tun, packen wir´s an.
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Dipl.-Restaurator (akad.) | Dietmar Fröhlich | 27.03.12
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Dipl.-Restaurator (akad.) | Dietmar Fröhlich | 27.03.12
Noch ein Link dazu
Ich weiß, es gehört schon nicht mehr ins Fachwerk.Forum, aber es gehört zum Thema: Wo leben wir eigentlich ???
http://www.youtube.com/watch?v=lhRDqhdWR2o&feature=related
Ich weiß, es gehört schon nicht mehr ins Fachwerk.Forum, aber es gehört zum Thema: Wo leben wir eigentlich ???
http://www.youtube.com/watch?v=lhRDqhdWR2o&feature=related
Es gibt noch viel zu tun, packen wir´s an.
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Dipl.-Restaurator (akad.) | Dietmar Fröhlich | 27.03.12
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Dipl.-Restaurator (akad.) | Dietmar Fröhlich | 27.03.12
Hoch lebe der GK21!!!
Nun mal die politische Seite bei Seite.
Der GK21 ist von den Machthabern der Wirtschaft nicht gewollt. Er hält zu lang (bis das der Tot euch scheidet), ist so gut wie Wartungsfrei (das bissel Dreck kann man aus den Fugen und Röhren selbst beiseite schaffen), Sollbruchstellen ... wo? ..., Durchrostung ... wo? ... und was will ein Schorni und Heizmontis daran noch verdienen? Nichts - und das will man nicht - bei einer Heizungsanlage nach der in Betriebnahme leer ausgehen.
Und deshalb wird den Kleinen immer etwas vorgelogen und man will ihn für Dumm verkaufen.
Schaut euch doch mal ein Dieselauto an mit Russ-Partickelfilter. Ein Filter lässt immer kleineres nur durch, also es kommt noch mehr Feinstaub heraus (Wer leert hier eigentlich mal den Aschekasten?). Oder schaut Euch doch mal die Kat-Autos an. Der Industrie wird es verboten solche Anlagen im Freien zu betreiben, aber der Autofahrer darf solch eine Anlage unter seinem Hintern im Freien betreiben. Man hat hier auch noch vergessen was da sonst alles noch nebenbei herausgeschleudert wird - das reinste Chemielabor als Anhänger, von den erzeugten Strahlungen wollen wir gar nicht erst reden - sieht man ja eh nicht.
Ach und was macht denn nun ein Feinstaubfilter im Schornstein bzw. auf dem Weg zum Schornstein??? Ach da fliegen dann Brikett zum Schornstein raus und der Feinstaub wird zurück gehalten (lach lach lach).
Und das was aus dem Schornstein nicht raus soll bleibt doch eh hängen, ansonsten brauchte der ja nicht gekehrt zu werden. Jetzt stellt Euch mal einen Filter davor, der den ganzen Staub zurück halten soll - 2 x heizen und er ist dicht, wenn er so funktionieren soll wie man es kund tut.
Man denkt man ist im verkehren Film, so ist das.
MfG Vati
Vati | 27.03.12
Nun mal die politische Seite bei Seite.
Der GK21 ist von den Machthabern der Wirtschaft nicht gewollt. Er hält zu lang (bis das der Tot euch scheidet), ist so gut wie Wartungsfrei (das bissel Dreck kann man aus den Fugen und Röhren selbst beiseite schaffen), Sollbruchstellen ... wo? ..., Durchrostung ... wo? ... und was will ein Schorni und Heizmontis daran noch verdienen? Nichts - und das will man nicht - bei einer Heizungsanlage nach der in Betriebnahme leer ausgehen.
Und deshalb wird den Kleinen immer etwas vorgelogen und man will ihn für Dumm verkaufen.
Schaut euch doch mal ein Dieselauto an mit Russ-Partickelfilter. Ein Filter lässt immer kleineres nur durch, also es kommt noch mehr Feinstaub heraus (Wer leert hier eigentlich mal den Aschekasten?). Oder schaut Euch doch mal die Kat-Autos an. Der Industrie wird es verboten solche Anlagen im Freien zu betreiben, aber der Autofahrer darf solch eine Anlage unter seinem Hintern im Freien betreiben. Man hat hier auch noch vergessen was da sonst alles noch nebenbei herausgeschleudert wird - das reinste Chemielabor als Anhänger, von den erzeugten Strahlungen wollen wir gar nicht erst reden - sieht man ja eh nicht.
Ach und was macht denn nun ein Feinstaubfilter im Schornstein bzw. auf dem Weg zum Schornstein??? Ach da fliegen dann Brikett zum Schornstein raus und der Feinstaub wird zurück gehalten (lach lach lach).
Und das was aus dem Schornstein nicht raus soll bleibt doch eh hängen, ansonsten brauchte der ja nicht gekehrt zu werden. Jetzt stellt Euch mal einen Filter davor, der den ganzen Staub zurück halten soll - 2 x heizen und er ist dicht, wenn er so funktionieren soll wie man es kund tut.
Man denkt man ist im verkehren Film, so ist das.
MfG Vati
Vati | 27.03.12
liebe Freunde aus dem Osten,
muss das wirklich hier stattfinden?
'gelöscht'
muss das wirklich hier stattfinden?
'gelöscht'
es gibt viel zu tun, fangt schon mal an
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
GEhlerding | 27.03.12
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
GEhlerding | 27.03.12
Meine Güte, …
… was in diesem Thread alles wild durcheinandergeschmissen wird. Wie kann man in einem Beitrag, der selber von Ideologie nur so trieft, den ideologischen Ballast der jeweils anderen Beiträge anklagen. Ist ungefähr so, als wenn jemand, der gerade mit einem der derzeit trendigen Zweitakt-Laubbläser seinen Vorgarten von Laub und ein paar weggeworfenen Bonbonpapieren freipustet und selbstverständlich einen der derzeit trendigen China-Plaste-Roller fährt, sich darüber echauffiert, was die Plaste-Autos der DDR doch für verdammte Dreckschleudern sind.
… was in diesem Thread alles wild durcheinandergeschmissen wird. Wie kann man in einem Beitrag, der selber von Ideologie nur so trieft, den ideologischen Ballast der jeweils anderen Beiträge anklagen. Ist ungefähr so, als wenn jemand, der gerade mit einem der derzeit trendigen Zweitakt-Laubbläser seinen Vorgarten von Laub und ein paar weggeworfenen Bonbonpapieren freipustet und selbstverständlich einen der derzeit trendigen China-Plaste-Roller fährt, sich darüber echauffiert, was die Plaste-Autos der DDR doch für verdammte Dreckschleudern sind.
Das Neue ist selten das Gute, weil das Gute nur kurze Zeit das Neue ist.
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Christian Bisping | 28.03.12
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Christian Bisping | 28.03.12
...
'auch wech!'
Der Ofen verliert doch nicht die Betriebsgenehmigung weil er keinen Feinstaubfilter hat, oder weil er aus dem Osten kommt, sondern weil eine Wieder-Inbetriebnahme an anderer Stelle wie eine Neu-Aufstellung bewertet wird und dafür brauchts eben ein Prüfzertifikat, wieviel Feinstaub er produziert. Wenn er das nicht hat, kann man ihn entweder wegschmeißen oder aber prüfen lassen, vorausgesetzt man findet jemand, der weiß wie das geht.
Das ist nämlich der zentrale Punkt: ein geeignetes Messverfahren um vor Ort die Feinstaub Emission eines Ofens zu prüfen gibt es bis jetzt gar nicht. Deswegen fragt der Schorni nach einer bauartbedingten Zulassung. Wenn man die nicht vorzeigen kann, hat man eben Pech. Ob diese Verordnung sinnvoll ist oder nicht, ist doch eine ganz andere Frage, ebenso wie die Tatsache, dass viele sich einfach nicht daran halten. Ich persönlich halte Luftreinheit aber für erstrebenswert.
'auch wech!'
Der Ofen verliert doch nicht die Betriebsgenehmigung weil er keinen Feinstaubfilter hat, oder weil er aus dem Osten kommt, sondern weil eine Wieder-Inbetriebnahme an anderer Stelle wie eine Neu-Aufstellung bewertet wird und dafür brauchts eben ein Prüfzertifikat, wieviel Feinstaub er produziert. Wenn er das nicht hat, kann man ihn entweder wegschmeißen oder aber prüfen lassen, vorausgesetzt man findet jemand, der weiß wie das geht.
Das ist nämlich der zentrale Punkt: ein geeignetes Messverfahren um vor Ort die Feinstaub Emission eines Ofens zu prüfen gibt es bis jetzt gar nicht. Deswegen fragt der Schorni nach einer bauartbedingten Zulassung. Wenn man die nicht vorzeigen kann, hat man eben Pech. Ob diese Verordnung sinnvoll ist oder nicht, ist doch eine ganz andere Frage, ebenso wie die Tatsache, dass viele sich einfach nicht daran halten. Ich persönlich halte Luftreinheit aber für erstrebenswert.
es gibt viel zu tun, fangt schon mal an
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GEhlerding | 28.03.12
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GEhlerding | 28.03.12
könnt
ihr die scheiß Politik nicht aus dem schönen Forum fernhalten!! Da gibt es doch nie eine Ende mit dem Streit !
Dazu gibt es genug andere Plattformen.
Ich möchte meinen Abend aber friedlich beeenden.
Dazu kann aber gern ein Beitrag über den Sinn des Schorni-Daseins gehören, aber bitte keine O-W-Diskussion. Nach über 20 Jahren sollte das geklärt sein.
Wir alle sind e i n Volk, wenn auch mit unterschiedlichen Erfahrungen und Wertschätzungen.
ihr die scheiß Politik nicht aus dem schönen Forum fernhalten!! Da gibt es doch nie eine Ende mit dem Streit !
Dazu gibt es genug andere Plattformen.
Ich möchte meinen Abend aber friedlich beeenden.
Dazu kann aber gern ein Beitrag über den Sinn des Schorni-Daseins gehören, aber bitte keine O-W-Diskussion. Nach über 20 Jahren sollte das geklärt sein.
Wir alle sind e i n Volk, wenn auch mit unterschiedlichen Erfahrungen und Wertschätzungen.
Das erste Haus baue man für einen Feind, das 2. für einen Freund und erst das 3. für sich selber !
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Olaf aus Sachsen | 28.03.12
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Olaf aus Sachsen | 28.03.12
so
soll es sein!
soll es sein!
es gibt viel zu tun, fangt schon mal an
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GEhlerding | 28.03.12
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
GEhlerding | 28.03.12
Nun aber mal halb-lang
Wenn ein GEhlerding sich hier als Wessi auf den Schlips getreten fühlt, dann ist es seine eigene Sache und soll andere damit in Ruhe lassen. Keiner von den anderen hier hat je mit West/Ost oder umgekehrt angefangen.
Von meiner Seite aus wurde dargelegt, das der GK21 immer betrieben werden kann, egal ob er schon in Betrieb ist oder neu installiert wird und hier die rechtliche Seite. Ein Ost/West wurde hier nicht in Betracht genommen, sondern die derzeitige rechtliche Situation um einen GK21 weiterhin zu betreiben.
Möchte daran erinnern, das die Frage von Anfang an lautete:
GK21 Inbetriebnahme Verboten in Deutschland ???
Und um diese geht es auch nur, wobei eine rechtliche Darlegung gemacht wurde.
Hier hat Dietmar Fröhlich richtig erkannt, es ist das Standvermögen gegenüber den Behörden um den GK21 zu betreiben. Hierzu gehört auch das rechtliche Wissen und nicht die Klug-Scheißerei von Schornis, Heizmontis und Anderen (egal ob Ossi oder Wessi).
Ebenfalls wurde dargelegt, das verhalten von Filtern, egal ob Partikel- oder Rußfilter. Nehmt doch mal zum Beispiel ein feines Sieb und filtert mal von groben Sand den feinen Sand heraus. Was kommt denn da durch den Filter, das sieht doch recht fein aus? Filter arbeiten nun mal nicht anders.
Und noch eins sollte man bedenken, das CO2 nicht die Erderwärmung verursacht. CO2 steigt erst nach oben wenn eine Erwärmung schon vorhanden ist, ich hoffe ihr habt in Chemie gut aufgepasst.
Und da wir einmal beim heizen sind, nehmen wir doch mal die Aussage der Häuptlinge her: "Holz ist CO2 neutral"
Nach dieser Aussage heizen wir halt nur noch Holz. Holz ist natürlich (biologisch) und das CO2 ist hier neutral, da nur soviel in die Natur zurückgegeben wird wie vom Holz aufgenommen wurde. Dann braucht man auch kein solch einen schwachsinnigen Filter mehr - ist ja alles natürlich, es kommt ja von der Natur und wir geben es ihr auf anderem Weg zurück. Brikett und Steinkohle stammen aber auch von der Natur (nehmen ja auch nur soviel CO2 auf wie vorhanden war und nicht mehr).
Wozu macht dann eine EU und weitere Schwachmaten irgend welche Richtlinien?
Na wegen dem Geld!!! was man damit verdienen kann. Und wenn man ab 01.01.2013 seinen Schorni aus dem Ausland kommen lassen kann, dann braucht doch der deutsche Schorni eine neue Einnahmequelle und anders verhält es sich doch nicht.
Noch eine kleine Anmerkung:
Es gab eine Ost-/Westbesatzung mit den Verwaltungsgebieten DDR und BRD - keines von beiden war und ist auch heute kein Staat. Das Bundesverfassungsgericht trennt in seinen Urteilen den "Staat" und die "Bundesrepublik Deutschland" stets von einander - nur mal richtig lesen.
Und Ostdeutschland ist immer noch rechts neben der Oder, das sollte man nicht vergessen. Das beide Besatzungszonen (in getrennter Weise) weiterhin existieren zeigt sich allein, das der Amy seine Armee nicht in dem Besatzungsgebiet der Russen stationieren darf, seine Verwundeten aus dem Ausland in Zivil nach Leipzig einfliegen lies und nach Halle ins Krankenhaus bringen lies. Man sollte halt mal Nachrichten richtig verfolgen.
Man sollte sich auch mal Fragen warum Richter ihre Urteile nicht unterschreiben, sind diese Richter nicht nach deutschen Recht Richter, sondern nur nach Bundesrecht? Richter darf man nur nach deutschen Recht sein. Und warum werden Bußgeldverfahren vom Gericht eingestellt, wenn man nach dem Nachweis fragt ob der Richter auch tatsächliche Richter nach deutschen Recht ist und die eigentliche rechtliche Darstellung von Deutschland und BRD (BRD ist nicht Deutschland) darlegt?
Schaut mal auf www.rodau.de unter Nachrichten die letzten Ausgaben, sowie auf www.flegel-g.de. Könnt Ihr viel nachlesen.
So, und nun ist mit Politik (gehobenes Wort für Auseinandersetzung) aber Schluss.
MfG Vati
Vati | 28.03.12
Wenn ein GEhlerding sich hier als Wessi auf den Schlips getreten fühlt, dann ist es seine eigene Sache und soll andere damit in Ruhe lassen. Keiner von den anderen hier hat je mit West/Ost oder umgekehrt angefangen.
Von meiner Seite aus wurde dargelegt, das der GK21 immer betrieben werden kann, egal ob er schon in Betrieb ist oder neu installiert wird und hier die rechtliche Seite. Ein Ost/West wurde hier nicht in Betracht genommen, sondern die derzeitige rechtliche Situation um einen GK21 weiterhin zu betreiben.
Möchte daran erinnern, das die Frage von Anfang an lautete:
GK21 Inbetriebnahme Verboten in Deutschland ???
Und um diese geht es auch nur, wobei eine rechtliche Darlegung gemacht wurde.
Hier hat Dietmar Fröhlich richtig erkannt, es ist das Standvermögen gegenüber den Behörden um den GK21 zu betreiben. Hierzu gehört auch das rechtliche Wissen und nicht die Klug-Scheißerei von Schornis, Heizmontis und Anderen (egal ob Ossi oder Wessi).
Ebenfalls wurde dargelegt, das verhalten von Filtern, egal ob Partikel- oder Rußfilter. Nehmt doch mal zum Beispiel ein feines Sieb und filtert mal von groben Sand den feinen Sand heraus. Was kommt denn da durch den Filter, das sieht doch recht fein aus? Filter arbeiten nun mal nicht anders.
Und noch eins sollte man bedenken, das CO2 nicht die Erderwärmung verursacht. CO2 steigt erst nach oben wenn eine Erwärmung schon vorhanden ist, ich hoffe ihr habt in Chemie gut aufgepasst.
Und da wir einmal beim heizen sind, nehmen wir doch mal die Aussage der Häuptlinge her: "Holz ist CO2 neutral"
Nach dieser Aussage heizen wir halt nur noch Holz. Holz ist natürlich (biologisch) und das CO2 ist hier neutral, da nur soviel in die Natur zurückgegeben wird wie vom Holz aufgenommen wurde. Dann braucht man auch kein solch einen schwachsinnigen Filter mehr - ist ja alles natürlich, es kommt ja von der Natur und wir geben es ihr auf anderem Weg zurück. Brikett und Steinkohle stammen aber auch von der Natur (nehmen ja auch nur soviel CO2 auf wie vorhanden war und nicht mehr).
Wozu macht dann eine EU und weitere Schwachmaten irgend welche Richtlinien?
Na wegen dem Geld!!! was man damit verdienen kann. Und wenn man ab 01.01.2013 seinen Schorni aus dem Ausland kommen lassen kann, dann braucht doch der deutsche Schorni eine neue Einnahmequelle und anders verhält es sich doch nicht.
Noch eine kleine Anmerkung:
Es gab eine Ost-/Westbesatzung mit den Verwaltungsgebieten DDR und BRD - keines von beiden war und ist auch heute kein Staat. Das Bundesverfassungsgericht trennt in seinen Urteilen den "Staat" und die "Bundesrepublik Deutschland" stets von einander - nur mal richtig lesen.
Und Ostdeutschland ist immer noch rechts neben der Oder, das sollte man nicht vergessen. Das beide Besatzungszonen (in getrennter Weise) weiterhin existieren zeigt sich allein, das der Amy seine Armee nicht in dem Besatzungsgebiet der Russen stationieren darf, seine Verwundeten aus dem Ausland in Zivil nach Leipzig einfliegen lies und nach Halle ins Krankenhaus bringen lies. Man sollte halt mal Nachrichten richtig verfolgen.
Man sollte sich auch mal Fragen warum Richter ihre Urteile nicht unterschreiben, sind diese Richter nicht nach deutschen Recht Richter, sondern nur nach Bundesrecht? Richter darf man nur nach deutschen Recht sein. Und warum werden Bußgeldverfahren vom Gericht eingestellt, wenn man nach dem Nachweis fragt ob der Richter auch tatsächliche Richter nach deutschen Recht ist und die eigentliche rechtliche Darstellung von Deutschland und BRD (BRD ist nicht Deutschland) darlegt?
Schaut mal auf www.rodau.de unter Nachrichten die letzten Ausgaben, sowie auf www.flegel-g.de. Könnt Ihr viel nachlesen.
So, und nun ist mit Politik (gehobenes Wort für Auseinandersetzung) aber Schluss.
MfG Vati
Vati | 28.03.12