Neuling sucht kurzen Rat

Diskutiere Neuling sucht kurzen Rat im Forum Denkmalschutz im Bereich - Hallo zusammen ! Meine Frau und ich sind kurz davor, eine denkmalgeschützte Mühle aus dem 13. Jahrhundert zu erwerben. Da wir mit diesen Belangen...
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Sven Koebnick

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Hallo zusammen !
Meine Frau und ich sind kurz davor, eine denkmalgeschützte Mühle aus dem 13. Jahrhundert zu erwerben. Da wir mit diesen Belangen noch nie etwas zu tun hatten, fühlen wir uns natürlich denkbar unsicher im Umgang mit den Behörden.
Konkret habe ich folgende Fragen, zu denen wir guten Rat zu schätzen wüßten:
- Ist es sinnvoll, Bauamt und Denkmalschutz vor dem Kauf zum Objekt zu zitieren (damit Unklarheiten gleich ausgeräumt werden können, weil einfach alle Beteiligten da sind) oder ist dieser Koordinationsversuch ehr Zeitverschwendung ?
- Laut einer Äußerung des Besitzers gibt es schon genehmigte Bauanträge, um die winzigen Dachgaubenfenster in größere umzubauen, um Licht ins Haus zu bekommen. Der Bauamtsleiter weiß davon nichts. Werden wir bereits angeschwindelt, oder gibt es dafür evtl. Erklärungen ?
- es wird demnächst ein Gutachter der finanzierenden Bank kommen. Welche Fragen/Bitten muß ich ihm stellen ? Wir wollen natürlich sicher sein, daß die Hütte nicht in 3 Wochen zusammenfällt ;o)
- Angeblich ist nur der barocke Dachstuhl unter Denkmalschutz. Welche Auswirkungen hat das für uns ? (Der Dachboden ist zwar als Wohnfläche ausgewiesen, aber noch in keinster Weise ausgebaut, also im Zustand eines alten Speichers).
- kann ich bereits vor dem Erwerb der Immobilie Bauanträge (für ein dann fremdes Gebäude) stellen und auf diese Weise erst kaufen, wenn die kritischen Punkte geklärt und genehmigt sind ?
- Aus welche Dinge muß ich noch achten, von denen ich im Moment vielleicht noch gar nichts weiß ? Wo sind Fallen, in die man als Laie schnell tappt ?

Da im den nächsten Tagen schon die Banktermine folgen und das Objekt nur bis Mitte Januar reserviert ist, möchte ich so schnell wie möglich mein Wissen um diese Dinge so weit verbessern, daß ich bei einem Besuch von Bauamt oder Denkmalschutzbehörde sinnvolle Fragen stellen kann und nicht wie ein Schulbub dasitze und staune ;o)

Unser Ziel ist es nicht, große Veränderungen vorzunehmen, weil das Gebäude so, wie es ist einfach zu schön ist. Andererseits wollen wir es natürlich nutzen und das braucht vornehmlich Licht. Sofern die Aussage, daß nur der Dachstuhl geschützt ist, stimmt, ist das hoffentlich einzige Hindernis die größe der Dachfenster (derzeit 4 Stück a 30x40cm für eine Fläche von ca. 300m²).


Bin also für JEDE Anregung dankbar ... schließlich geht es hier für uns um sehr viel Geld.

viele liebe Grüße von jemandem, der kurz davor ist, sich entweder einen weiteren Lebenstraum zu erfüllen, oder seine Familie zu ruinieren (keine Sorge: meine Frau liebt das Gebäude genauso)

Sven
 
Hallo Herr Koebnick,

es ist auf alle Fälle sinnvoll den Denkmalschützer vor dem Kauf mit ins Boot zu nehmen. Allerdings sollten Sie bereits vor dem Kauf genau wissen, wie die Mühle künftig genutzt werden soll (zimmerscharf), sodass etwaige Umbauten mit dem Denkmalschutz besprochen werden können. Nichts wäre ärgerlicher als eine geplante Nutzung/Umbau untersagt zu bekommen.

Lassen Sie sich die genehmigten Bauanträge vorlegen, dann gibt es kein Vertun. Wenn Innerhalb eines Jahres nach Genehmigung z. B. kein Baubeginn angezeigt wird ist gewöhnlicher Weise die Genehmigung erloschen, nach drei Jahren werden die Dokumente sogar dem Reißwolf zugeführt. Das der Bauamtsleiter nichts weiß - je nach Gemeindegröße - er kann ja nicht alles wissen.

Der Gutachter der Bank ist ein Wertgutachter, er wird Ihnen hinsichtlich des Gebäudezustandes nur bedingt und bei gravierenden Fällen Auskunft geben. Er wird von der Bank geschickt um abzuschätzen, ob die zur Finanzierung und Umbau benötigten Mittel "gut angelegt sind". "Gut angelegt" bedeutet, dass das Risiko der Bank, das investierte Geld im Schadensfalle ggf. zurückzuerhalten.

Wenn der Dachboden keine ausgebaute Wohnfläche ist, darf er dieser auch nicht zugerechnet werden. Dies läge nahe am Betrug. Weiter noch: Wenn der Wohnraum tatsächlich keiner ist, muss sowohl der Denkmalschutz als auch das Bauamt der Umnutzung von Lagerraum zu Wohnraum zustimmen. Ist normalerweise nicht so dass Problem, aber oft an Auflagen geknüpft.

Sie können eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag mit Zustimmung des Eigentümers stellen, manche machen das sogar ohne Zustimmung. Fast jeder Bauträger arbeitet so und erwirbt Grundstücke zur Verwertung erst nachdem er weiß, dass die finanziell sichere Sache gebaut werden kann.
Wenn Ihnen der Eigentümer/Makler die bisher genehmigten Bauanträge nicht vorlegen kann mag das bedeuten, dass sich an der Mühle schon einige versucht haben und es dann haben bleiben lassen und die Bauanträge eben auch auf eigene Kosten gestellt haben. Wenn Sie die vorgelegt bekommen, schauen Sie mal wer der Antragsteller war.

Betrachten Sie es so: Verlieben Sie sich nicht! Wenn Ihnen jemand das Objekt vor der Nase wegschnappt, dann war es einfach noch nicht das richtige Objekt. Makler setzen gerne fristen und erzählen, dass das Haus ganz begehrt sei ...

Sie können mir mal die Scout-ID per Mail schicken, vielleicht kenne ich - nach eigener langer Suche - das Haus ... und evt. auch den Makler.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Sehr geehrter Herr Koebnick,
ich würde an Ihrer Stelle den Herrn Kornmayer auch mit ins Boot nehmen. So ein Objekt kauft man mal eben nicht aus einem Baugefühl heraus. Anhand der vielen Fragen nehme ich an, daß Sie auf diesem Gebiet eher Laie sind.
Sinnvoll ist vor Kauf jedes Gebäudes, eine Inaugenscheinnahme der vorhandenen Bausubstanz und evtl. Schäden. Diese kann nach Bedarf auch ausführlicher ausfallen, die dann zur Ausarbeitung
einer detaillierten Kostenschätzung zur Finanzierung der Maßnahme dient. Oftmals kann man damit auch noch den Kaufpreis reduzieren.
Ob das gesamte Gebäude oder nur einzelne Bauteile unter Denkmalschutz stehen, können Sie der Unterschutzstellung entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Kibies
 
Danke

zu erst einmal vielen Dank für die Ratschläge.
Ja, ich bin Laie und ein Gutachterbesuch ist natürlich geplant wenn auch noch nicht anberaumt.
Mit Herrn Kornmayer werde ich noch heute abend telefonieren.
Das Gefallen kommt aus dem Bauch, aber meinem Geld bin ich nicht böse ;o)
Solange ungeklärte Punkte existieren, wird das Teil nicht gekauft !

Ich werde hier noch Feedback geben, wenn sich etwas ergibt oder evtl. weitere konkrete Fragen stellen, glaube aber jetzt bereits mit Herrn Kornmayer und der IG-Bauernhaus die nötigen Ansprechpartner gefunden zu haben
 
Sehr geehrter Herr Koebnick,
wo steht denn das gute Stück? Nicht das ich es kaufen möchte oder jemanden kenne, der Interesse hat. Nein, mein großer Bruder wohnt in WI und ich bin hin und wieder mal dort. Eine Mühle aus dem 13 Jh. begegnet einem schließlich nicht alle Tage.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Kibies
 
Thema: Neuling sucht kurzen Rat

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