A
Alexander Griessl
Guest
Hallo!
Folgende Situation:
Ein Raum einer ehemaligen Wohnung soll zu einem Raum für Kinderarbeit im Rahmen kirchlicher Arbeit umfunktioniert werden. Die eigentliche Wohnung, aus der der Raum ausgegliedert wurde, grenzt unmittelbar an die Gemeinderäume an. Eine bauliche Veränderung ist hier nicht erforderlich. Die Mieter der Wohnung stehen hinter dieser Nutzungsänderung. Eingentlich kein Problem, meine ich.
Frage:
Liege ich damit falsch, oder benötigen wir hierzu eine Nutzungsänderung? Wenn ja, wir aber keine stellen und den Raum einfach so nutzen, was kann daraus die Konsequenz sein?
Vielen Dank für Die Hilfe.
Herzliche Grüße
A.Griessl
Folgende Situation:
Ein Raum einer ehemaligen Wohnung soll zu einem Raum für Kinderarbeit im Rahmen kirchlicher Arbeit umfunktioniert werden. Die eigentliche Wohnung, aus der der Raum ausgegliedert wurde, grenzt unmittelbar an die Gemeinderäume an. Eine bauliche Veränderung ist hier nicht erforderlich. Die Mieter der Wohnung stehen hinter dieser Nutzungsänderung. Eingentlich kein Problem, meine ich.
Frage:
Liege ich damit falsch, oder benötigen wir hierzu eine Nutzungsänderung? Wenn ja, wir aber keine stellen und den Raum einfach so nutzen, was kann daraus die Konsequenz sein?
Vielen Dank für Die Hilfe.
Herzliche Grüße
A.Griessl